Subventionen in Deutschland: Was der Staat am stärksten fördert
Die Bundesregierung will 2026 rund 78 Milliarden Euro für Finanzhilfen und Steuervergünstigungen ausgeben. Ein Schwerpunkt der Subventionspolitik liegt auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz.
- Im Jahr 2024 hat die Bundesregierung 65,8 Milliarden Euro für Finanzhilfen und Steuervergünstigungen ausgeben, für 2025 und 2026 sind jeweils rund 78 Milliarden Euro veranschlagt.
- 89 der 139 Finanzhilfen haben 2025 einen Bezug zu den deutschen Klimaschutzzielen und machen mit geplanten Ausgaben von 52,3 Milliarden Euro mehr als 90 Prozent des gesamten Finanzhilfevolumens aus.
- Wichtig ist, dass der Staat jede Subvention regelmäßig in ihrer Höhe, ihrem Ziel und ihrer Wirkung prüft und gegebenenfalls anpasst oder ganz streicht.
Wenn der Staat das Portemonnaie öffnet, freut das in der Regel sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Beide profitieren jedes Jahr vom Subventionstopf der Bundesregierung – Geld, an das man generell auf zwei Wegen gelangen kann.
Zum einen wären da die Steuervergünstigungen – steuerliche Sonderregelungen, die einzelne Sektoren, Teilbereiche der Wirtschaft oder auch Einzelpersonen begünstigen. Zum anderen zahlt der Bund Finanzhilfen, also direkte monetäre Leistungen – zum Beispiel die Wohnungsbauprämie, die Privatpersonen im Rahmen ihres Bausparvertrags erhalten. Die stetigen Mehrausgaben im Bereich der Finanzhilfen sind maßgeblich für den seit Jahren zu beobachtenden Anstieg der staatlichen Subventionen (Grafik):
Die für 2025 veranschlagten Finanzhilfen sind mit rund 58 Milliarden Euro fast dreimal so hoch wie jene aus dem Jahr 2022.
Im Vergleich zu 2020 haben sie sich sogar annähernd verfünffacht. Mittlerweile machen die Finanzhilfen rund ein Zehntel der gesamten Ausgaben des Bundes aus. Zwischen 2010 und 2020 lag ihr Anteil stets bei rund 2 bis 3 Prozent.
Rund 78 Milliarden Euro will der Bund im Jahr 2026 für Finanzhilfen und Steuervergünstigungen ausgeben.
Das Subventionsvolumen dürfte allerdings sowohl in diesem als auch im kommenden Jahr unterm Strich niedriger sein als veranschlagt. So gab die Regierung im Jahr 2023 fast 20 Milliarden Euro weniger an Subventionen aus als geplant, 2024 waren es 11,7 Milliarden Euro weniger. Das liegt zum Teil daran, dass viele Mittel nicht wie geplant ausgeschöpft werden – oftmals halten bürokratische Antragsverfahren, komplexe Förderbedingungen oder fehlende Informationen und Beratung potenzielle Empfänger davon ab, die mögliche Subvention überhaupt zu beantragen.
Darüber hinaus spielen aber auch veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen eine Rolle. So ist ein Großteil der Differenz zwischen geplanten und tatsächlichen Ausgaben 2023 darauf zurückzuführen, dass die Regierung für die damals als staatliche Subvention eingeführte EEG-Umlage – also die Übernahme des Preisunterschieds zwischen der festen Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien und dem tatsächlichen Marktpreis – aufgrund der in diesem Jahr sehr hohen Strompreise doch keine Bundesmittel verwenden musste.
Klimapolitik im Fokus der Subventionen
Im vergangenen Jahr normalisierten sich die Strompreise dann wieder – und die EEG-Umlage stieg direkt zum am stärksten bezuschussten Posten auf. Mit Ausgaben von 18,5 Milliarden Euro war sie hauptverantwortlich für den großen Sprung des staatlichen Subventionsvolumens. Für 2026 plant die Bundesregierung mit einem ähnlich hohen Betrag (Grafik):
Im kommenden Jahr sollen 17,2 Milliarden Euro in die vom Staat übernommene EEG-Umlage fließen.
Auf Rang zwei der größten Finanzhilfen liegt mit veranschlagten 12,1 Milliarden Euro die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG).
Generell zeigt sich in den Finanzhilfen der starke Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz, den die Bundesregierung in ihrer Subventionspolitik legt. Neben der EEG-Umlage und der BEG stehen in den Top Ten fünf weitere klimapolitische Maßnahmen – unter anderem bereitgestellte Mittel zur Förderung von effizienten Wärmenetzen, Zuschüsse zur Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft sowie das IPCEI Wasserstoff, ein länderübergreifendes Förderprojekt innerhalb der EU zur Entwicklung von Wasserstofftechnologien. Insgesamt haben 89 der insgesamt 139 Finanzhilfen in diesem Jahr einen Bezug zu den in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung verankerten Umwelt- und Klimaschutzzielen und machen mit geplanten Ausgaben von 52,3 Milliarden Euro mehr als 90 Prozent des gesamten Finanzhilfevolumens aus.
Bundesländer tragen Steuervergünstigungen mit
Im Gegensatz zu den Finanzhilfen sollen die Steuervergünstigungen des Bundes zwischen 2024 und 2026 nur leicht steigen, um rund 1 Prozent auf 18,4 Milliarden Euro. Das Volumen ist dann aber immer noch 3 Milliarden Euro größer als im Jahr 2020. Dass dieser Posten im Vergleich zu den Finanzhilfen kleiner ist, liegt in erster Linie daran, dass die Bundesländer die Steuervergünstigungen mittragen. Rechnet man die Belastung von Bund, Ländern und Kommunen zusammen, ergeben sich für das Jahr 2026 voraussichtliche Mindereinnahmen von 40,1 Milliarden Euro.
Der größte Posten hierbei sind die Steuervergünstigungen im Erb- oder Schenkungsfall von ganzen Betrieben beziehungsweise Anteilen an Kapitalgesellschaften. Diese gehen gänzlich zulasten der Länderfinanzen, die Bundesländer nehmen durch die Regelung 2026 geschätzte 8,8 Milliarden Euro weniger ein. Die Vorteile für Erben sind allerdings an Bedingungen wie den Erhalt der Arbeitsplätze im Unternehmen gekoppelt. Auf das zweitmeiste Geld verzichten Bund und Länder durch den ermäßigten Umsatzsteuersatz für kulturelle und unterhaltende Leistungen – für 2026 sind Einbußen von 4,3 Milliarden Euro eingeplant, die sich die beiden Träger teilen.
Zeitliche Befristung der Subventionen ist wichtig
Auch wenn die wechselnden Bundesregierungen immer wieder verkündet haben, Subventionen abbauen zu wollen, ist der Anstieg der Ausgaben nicht grundsätzlich zu verurteilen. Wichtig ist vielmehr, Subventionen zeitlich zu befristen. Dahingehend ist der Staat auf dem richtigen Weg: Zwischen 2023 und 2025 sank der Anteil der unbefristeten Finanzhilfen von 21 Prozent auf 11,5 Prozent. Nun gilt es weiterhin, jede Subvention regelmäßig in ihrer Höhe, ihrem Ziel und ihrer Wirkung zu prüfen, gegebenenfalls anzupassen oder – sollte sie die erhofften Lenkungseffekte nicht erzielen – ganz zu streichen.