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Krankenpflege: Den Personalmangel abbauen

Obwohl die Zahl der Pflegekräfte gestiegen und die Verweildauer der Patienten gesunken ist, fehlt es in den Krankenhäusern an Personal. Der Gesetzgeber will das zwar durch finanzielle Sofortmaßnahmen ändern – doch die reichen nicht aus.

Kernaussagen in Kürze:
  • In den Krankenhäusern herrscht Personalnot: Mitte 2018 kamen nur noch 39 arbeitslose Fachkräfte auf 100 gemeldete offene Stellen für Gesundheits- und Krankenpfleger.
  • Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz will der Bund den Krankenhäusern helfen. Das Gesetz kann aber nur ein Anfang sein.
  • Kliniken sollten die Möglichkeit erhalten, Pflegehelfer einzustellen, um die angespannte Personalsituation zu verbessern. Außerdem fehlt ein System zur Qualitätskontrolle.
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Verglichen mit 1991 ist die Zahl der Krankenpflegerinnen und -pfleger bis 2017 nicht – wie oft vermutet – gesunken, sondern um gut 12 Prozent gestiegen. Weil aber immer mehr von ihnen Teilzeit arbeiten, reduziert sich dieses Plus umgerechnet in Vollzeitkräfte auf 0,7 Prozent.

Da gleichzeitig die Zahl der Patienten gestiegen ist, kommen heute auf 1.000 Fälle nur knapp 17 Vollzeitkräfte – fast ein Viertel weniger als 1991. Dies wiederum wird dadurch relativiert, dass die durchschnittliche Verweildauer der Patienten gesunken ist, sodass eine Vollzeitkraft heute im Durchschnitt rund sechs Patienten pro Tag zu betreuen hat – 1991 waren es noch 8,5. Gleichwohl herrscht in den Krankenhäusern Personalnot (Grafik):

Im Jahr 2010 kamen 82 arbeitslose Fachkräfte auf 100 gemeldete offene Stellen für Gesundheits- und Krankenpfleger – Mitte 2018 waren es nur noch 39. Arbeitslose je 100 gemeldete Stellen Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz will der Bund den Krankenhäusern helfen – es geht unter anderem um kurzfristige Personalaufstockung, eine höhere Vergütung und Personaluntergrenzen.

Kliniken sollten die Möglichkeit erhalten, Pflegehelfer statt qualifizierter Fachkräfte einzustellen, um die angespannte Personalsituation zu verbessern.

Das klingt gut, doch auf dem Arbeitsmarkt sind schlichtweg nicht genügend Fachkräfte zu finden. Deshalb sollten den Kliniken andere Möglichkeiten eingeräumt werden, ihre angespannte Situation zu entlasten, indem sie beispielsweise Pflegehelfer einstellen. Auch die geplante Personaluntergrenze ist nur ein Anfang. Denn noch besser ließe sich die Qualität der Pflege sichern, wenn sie am Wohlergehen der Patienten gemessen würde – dazu fehlt jedoch ein entsprechendes System der Qualitätskontrolle.

Zudem schreibt der Gesetzentwurf die krankenhausindividuelle Personalausstattung einfach fort. Dadurch werden eventuelle Personalüberhänge nicht abgebaut und die Kliniken haben keinen Anreiz zu Einsparungen, da ihr Budget direkt von den Personalkosten des Vorjahres abhängt. Besser wäre ein flexibles Element: Das Pflegebudget könnte zwar anhand der Personaluntergrenze errechnet, aber um einen bestimmten Personal-Sollwert ergänzt werden – mit der Differenz ließen sich mehr Personal oder unterstützende Technik finanzieren.

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