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Inklusion Lesezeit 2 Min.

Inklusion: Hochschule für alle

Im Laufe der Jahrzehnte hat sich der Anteil der Hochschüler mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung sukzessive erhöht. Und fast alle haben aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung Schwierigkeiten bei der Studienorganisation.

Kernaussagen in Kürze:
  • Im Jahr 2016 hatten 11 Prozent der Studenten in Deutschland eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die sich erschwerend auf das Studium auswirkt.
  • Hinderlich sind dabei nur selten bauliche Barrieren oder unzureichende räumliche Ausstattungen. Zwei Drittel der beeinträchtigten Studenten haben Probleme im Zusammenhang mit Prüfungen.
  • Wie für Schüler besteht auch für Studenten mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung die Möglichkeit, einen sogenannten Nachteilsausgleich zu beantragen. Davon machen aber nur wenige Gebrauch.
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Dass Menschen mit Behinderung studieren, hat es immer schon gegeben. Nur hat man das vor 100 Jahren oft gar nicht bemerkt. Denn Beeinträchtigungen wie Legasthenie, psychische Störungen oder chronisch-entzündliche Darmerkrankungen wie Morbus Crohn wurden damals meist nicht erkannt.

In der Bundesrepublik hat das Deutsche Studentenwerk zum ersten Mal 1979 Fragebögen zur Behinderung und zu psychischen Erkrankungen an Studenten verteilt. Von den mehr als 21.000 Bögen kamen 118 zurück, auf denen eine eingeschränkte körperliche Mobilität, Sinnesbeeinträchtigungen, psychotherapeutische Befunde, Erkrankungen der inneren Organe oder des zentralen Nervensystems angegeben waren.

Seit 40 Jahren befragt das Deutsche Studentenwerk im Rahmen der Sozialerhebung alle drei Jahre viele Tausend Hochschüler nach studienrelevanten Beeinträchtigungen und ermittelt ihren Anteil an allen Studenten (Grafik):

Im Jahr 2016 hatten 11 Prozent der Studenten in Deutschland eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die sich erschwerend auf das Studium auswirkt. So viel Prozent der Studenten in Deutschland hatten eine studienrelevante gesundheitliche Beeinträchtigung Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Da 2016 knapp 2,4 Millionen Menschen an deutschen Hochschulen eingeschrieben waren, gab es zuletzt also circa 264.000 Studenten mit einer studienrelevanten Gesundheitsbeeinträchtigung. Mehr als die Hälfte von ihnen, nämlich 53 Prozent, hat eine psychische Erkrankung. Für 20 Prozent wirken sich chronisch-somatische Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Rheuma, für 10 Prozent Bewegungs- und Sinnesbeeinträchtigungen und für 4 Prozent Legasthenie sowie andere Teilleistungsstörungen studienerschwerend aus.

Im Jahr 2016 gab es an deutschen Hochschulen circa 264.000 Studenten mit einer studienrelevanten Gesundheitsbeeinträchtigung. Mehr als die Hälfte von ihnen hat eine psychische Erkrankung.

Die Beeinträchtigungen bewirken bei neun von zehn betroffenen Studenten, dass sie Schwierigkeiten haben, ihr Studium zu bewältigen. Allerdings geht es dabei nur in seltenen Fällen um bauliche Barrieren oder unzureichende räumliche Ausstattungen. Die meisten, nämlich zwei Drittel der beeinträchtigten Studenten, haben Probleme im Zusammenhang mit Prüfungen. Fast genauso vielen bereitet die Studienorganisation und das Lernen Schwierigkeiten und vier von zehn haben Probleme mit persönlichen Kontakten und der Kommunikation an der Hochschule.

Nachteilsausgleich wird selten genutzt

Wie für Schüler besteht auch für Studenten mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung die Möglichkeit, einen sogenannten Nachteilsausgleich zu beantragen, der Benachteiligungen individuell kompensieren soll. Das kann eine Zeitverlängerung bei Prüfungen oder Hausarbeiten sein oder das Nichtbenoten der Rechtschreibung, was vor allem für Legastheniker relevant ist. Manche Antragsteller benötigen auch einen Extraraum für ihre Klausuren oder immer denselben Platz in der Vorlesung.

Nachteilsausgleiche werden allerdings recht selten genutzt. Im Wintersemester 2016/17 haben nur 29 Prozent der Studenten mit einer studienrelevanten gesundheitlichen Beeinträchtigung einen Nachteilsausgleich eingefordert. Und es werden auch längst nicht alle Anträge bewilligt: Lediglich zwei von dreien kommen durch.

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