Inklusion Lesezeit 4 Min.

Gleichberechtigte Teilhabe trotz Behinderung

Vor zehn Jahren, im März 2009, ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Die Bundesregierung setzt diese mit den Nationalen Aktionsplänen von 2011 und 2016 um und will so die gleichberechtigte Teilhabe der mehr als zehn Millionen Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben in Deutschland verwirklichen. Eine Bestandsaufnahme.

Kernaussagen in Kürze:
  • Nur gut 3 Prozent der fast 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland haben eine angeborene Behinderung, alle anderen haben sie im Laufe ihres Lebens bekommen, meist durch eine Krankheit.
  • Als Reaktion auf die UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung 2011 einen nationalen Aktionsplan aufgestellt, dessen Ziel es ist, Betroffenen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
  • Welche Leistungen der Staat gewährt, um die Inklusion zu unterstützen, ist in verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuchs geregelt.
Zur detaillierten Fassung

Wenn von Menschen mit Behinderung die Rede ist, denken viele oft automatisch an Menschen im Rollstuhl, mit Downsyndrom oder an Blinde. Doch der Grad der Behinderung (GdB), also das Maß für die Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufgrund einer Behinderung im Sinne des Sozialgesetzbuchs, schließt auch leichtere Behinderungen ein: Er reicht von 20 bis 100 und wird in Zehnerschritten gemessen.

Bei einem GdB von 50 bis 100 gilt man als schwerbehindert, bei 20 bis 40 hat man eine leichtere Behinderung. In Deutschland leben mehr als zehn Millionen behinderte Menschen, drei Viertel von ihnen sind schwerbehindert (Grafik):

Von den fast 7,8 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland haben nur 3,3 Prozent eine angeborene Behinderung – alle anderen haben sie im Laufe ihres Lebens bekommen, die meisten durch eine Krankheit. Aus diesen Gründen waren Menschen in Deutschland Ende 2017 schwerbehindert Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Schwerbehinderung ist oft eine Frage des Alters: Mehr als drei Viertel der Betroffenen sind 55 oder mehr Jahre alt – nur knapp 4 Prozent sind jünger als 25 Jahre.

Fasst man die Arten der Behinderung in Gruppen zusammen, leiden die meisten Schwerbehinderten – fast ein Viertel – an Beeinträchtigungen der Funktion von inneren Organen oder Organsystemen; etwa ein Fünftel hat Querschnittslähmungen, Störungen des Zentralnervensystems, geistig-seelische Behinderungen oder eine Suchtkrankheit; und die dritthäufigste Behinderung sind Funktionseinschränkungen der Gliedmaßen (Grafik). So viele Menschen hatten in Deutschland Ende 2017 diese Art der Schwerbehinderung Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

UN-Behindertenrechtskonvention löste Umdenken aus

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), ein völkerrechtlicher Vertrag, hat die Charakterisierung von Behinderungen neu definiert: Wurde früher gefragt, „Was fehlt?“ oder „Welche Bereiche sind krank?“, geht es nun um Fragen wie „Was ist möglich?“ und „Was kann die Person?“.

Es geht also nicht mehr um Fürsorge für hilfsbedürftige Menschen, sondern um deren gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ziel der Konvention, zu deren Umsetzung sich Bund, Länder und Kommunen verpflichtet haben, ist die Inklusion.

Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Inklusion.

Die Bundesregierung hat 2011 einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der UN-BRK aufgestellt und eine Strategie für die nächsten zehn Jahre entworfen. Wie in der UN-BRK steht auch im NAP der Ansatz im Vordergrund, die tatsächliche Lebenswirklichkeit der Betroffenen und deren Handlungsspielräume möglichst differenziert und umfassend zu beschreiben sowie geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beitragen.

Inzwischen hat die Bundesregierung den NAP weiterentwickeln lassen und im Juni 2016 in der aktuellen Fassung (NAP 2.0) beschlossen. Mit 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern setzt der NAP 2.0 die Ziele des ersten NAP gemäß der UN-BRK weiter um. Unter anderem gibt es gesetzliche Neuregelungen und Anpassungen, beispielsweise wurden das Behindertengleichstellungsgesetz novelliert und die Barrierefreiheit der öffentlichen Verwaltung des Bundes weiter verbessert.

Auch das dritte Programm der Deutschen Bahn AG zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Bahnverkehr gehört dazu. Zusätzlich wird das Bundesteilhabegesetz, das Ende 2016 in Kraft getreten ist, bis 2023 in mehreren Etappen die einschlägigen Sozialgesetzbücher reformieren.

Sozialgesetzbuch regelt vielfältige Eingliederungshilfen

Das Sozialgesetzbuch (SGB) regelt, welche Leistungen Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten, um Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erreichen. Das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs zum Beispiel regelt die Themen Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, das Zwölfte Buch umfasst den gesamten Bereich der Sozialhilfe.

Besonders wichtig ist das sechste Kapitel des SGB XII, denn darin geht es um die Eingliederungshilfen für behinderte Menschen – etwa um die Fragen, wer leistungsberechtigt ist und welche Leistungen es gibt.

Im Jahr 2017 erhielten in Deutschland knapp 911.000 behinderte Menschen Eingliederungshilfen. Das waren 1,8 Prozent mehr als im Vorjahr.

Die Eingliederungshilfen sollen dazu beitragen, Behinderungen oder deren Folgen abzumildern oder ganz zu beseitigen und die Betroffenen in die Gesellschaft einzugliedern.

Die am häufigsten gewährten Eingliederungshilfen waren 2017 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft: 666.165 Menschen in Deutschland erhielten diese Leistungen. Dazu zählen insbesondere Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten – davon profitierten insgesamt fast 433.000 Personen.

Gut 288.000 Personen erhielten Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, und fast 82.000 Personen bezogen Leistungen für eine angemessene Schulbildung.

Von den 29 Milliarden Euro, die der Bund im Jahr 2016 für Sozialhilfe ausgab, entfielen 58 Prozent auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

Auf europäischer Ebene ist die „Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen“ das Hauptinstrument, mit dem die EU an der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen arbeitet. Sie ist zunächst auf zehn Jahre angelegt, von 2010 bis 2020. Dann werden in Europa voraussichtlich 120 Millionen Menschen mit einer Behinderung leben – im Jahr 2016 waren es rund 80 Millionen.

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