Inflationsprämie Lesezeit 1 Min.

Inflationsausgleich: Wer kriegt wie viel?

Um die Folgen der Inflation abzumildern, können Arbeitgeber seit Oktober 2022 bis zu 3.000 Euro steuerfrei an ihre Arbeitnehmer auszahlen. Von dieser Inflationsausgleichsprämie profitieren allerdings nicht alle in gleichem Maß: Wie hoch die Prämie ausfällt und wie viele Tarifbeschäftigte sie überhaupt bekommen, unterscheidet sich von Branche zu Branche.

Kernaussagen in Kürze:
  • Fast 80 Prozent der Tarifbeschäftigten haben bislang eine Inflationsausgleichsprämie erhalten oder bekommen sie noch bis zum Jahresende ausgezahlt.
  • Die höchsten Inflationsausgleichsprämien werden mit 3.000 Euro je Tarifbeschäftigten im Bereich „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“ gezahlt.
  • Die niedrigsten Prämien erhalten Tarifbeschäftigte in der Bauindustrie mit rund 1.100 Euro.
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Fast 80 Prozent der Tarifbeschäftigten haben bislang eine Inflationsausgleichsprämie erhalten oder bekommen sie noch bis zum Jahresende ausgezahlt. Im Schnitt beläuft sie sich auf 2.761 Euro – die steuerfreie Sonderzahlung ist bis maximal 3.000 Euro möglich. Doch zwischen den Branchen gibt es große Unterschiede (Grafik):

Die niedrigsten Prämien erhalten Tarifbeschäftigte in der Bauindustrie mit rund 1.100 Euro, in der Land-, Forstwirtschaft und Fischerei sind es durchschnittlich knapp 1.700 Euro.

So viel Prozent der Tarifbeschäftigten dieser Branchen erhielten oder erhalten noch eine Inflationsausgleichsprämie Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Die höchste Inflationsausgleichsabgabe mit 3.000 Euro pro Tarifbeschäftigtem werden im Bereich „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“ gezahlt.

Wie hoch die Inflationsausgleichsprämie ausfällt und wie viele Tarifbeschäftigte sie erhalten, ist branchenabhängig. Im Schnitt erhielt jeder Tarifbeschäftigte, der die Prämie bekommt, 2.761 Euro.

Wie viele Tarifbeschäftigte die Prämie erhalten, ist ebenfalls branchenabhängig – im Handel bekommen sie rund 24 Prozent, in der Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen sind es gut 11 Prozent und im Gastgewerbe nur etwas mehr als 6 Prozent. Im Verarbeitenden Gewerbe profitieren dagegen 96 Prozent der Beschäftigten von der Prämie.

Da die Inflationsausgleichsprämie von den Arbeitgebern bis zum Ende dieses Jahres an Arbeitnehmer ausgezahlt werden darf, kann sich sowohl die durchschnittliche Höhe als auch die Partizipationsrate noch verändern: Denn bis dahin bleibt den Tarifpartnern noch Zeit, in ihren laufenden Verhandllungen entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

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