Wirtschaftspolitik Lesezeit 5 Min.

Die Agenda Corona

Am 8. März hat der Koalitionsausschuss ein Bündel an Maßnahmen beschlossen, mit dem die ökonomischen Folgen der Corona-Epidemie bekämpft werden sollen. IW-Direktor Michael Hüther und sechs weitere Ökonomen fordern die Bundesregierung jedoch dringend auf, die beschlossenen Maßnahmen zu präzisieren, nachzubessern und auszuweiten.

Kernaussagen in Kürze:
  • Als Exportnation ist Deutschland von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise stärker betroffen als andere Länder.
  • Die Anfang März beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung reichen nach Ansicht von sieben prominenten Ökonomen nicht aus.
  • Die Wissenschaftler raten, das Maßnahmenpaket zu präzisieren, nachzubessern und auszuweiten.
Zur detaillierten Fassung

Was in China angefangen hat, bekommt mehr und mehr eine globalen Dimension. Inzwischen sind von der Corona-Krise unter anderem auch die USA, Japan, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Italien und Deutschland betroffen – und diese sieben Volkswirtschaften repräsentieren 60 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts, 65 Prozent der globalen Industrieproduktion sowie 41 Prozent der weltweiten Güterexporte.

Deutschland ist von den wirtschaftlichen Folgen der Krise stärker betroffen als andere Länder, weil die Bundesrepublik als Exportnation besonders eng in die globalen Wertschöpfungsketten eingebunden ist.

Die Bundesregierung hat die aufziehende Gefahr erkannt und versucht, mit ihrem Koalitionsbeschluss entsprechend gegenzusteuern. Zwar sind Maßnahmen wie die angekündigten Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld sowie der allgemeine Hinweis, dass den Unternehmen „bewährte Finanzierungsinstrumente“ zur Verfügung stehen, grundsätzlich zu begrüßen – sie reichen aber nach Ansicht der sieben Ökonomen bei Weitem nicht aus. Denn das Außergewöhnliche an den ökonomischen Folgen der Corona-Krise ist, dass sie gleich zwei Schocks ausgelöst hat: einerseits einen Angebotsschock – vor allem durch Produktionsausfälle – und andererseits einen Nachfrageschock – weil Länder, Unternehmen und Verbraucher weniger kaufen.

Als Exportnation ist Deutschland von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise stärker betroffen als andere Länder

Erschwerend hinzu kommt, dass das Ausmaß dieser Schocks stark von den Erwartungen der Menschen abhängt, also von psychologischen Faktoren. Alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen müssen auf diese Besonderheiten hin abgestimmt und zielgerichtet sein. Damit aus der medizinischen Krise keine systemische Wirtschaftskrise wird, kommt es vor allem auf das Timing und die Kommunikation der Maßnahmen an.

Die Vorschläge der sieben Ökonomen im Einzelnen:

Die medizinische Versorgung hat oberste Priorität. Denn funktioniert das Gesundheitssystem nicht optimal, muss mit einer Überreaktion der Bevölkerung gerechnet werden. In erster Linie geht es darum, dass der Staat ausreichend Geld zur Verfügung stellt, doch eventuell sind auch unkonventionelle Maßnahmen zu erwägen. Dazu gehören zum Beispiel die Reaktivierung von medizinischem Personal, das bereits im Ruhestand ist; finanzielle Anreize für niedergelassene Ärzte in Teilzeit, damit sie ihre Arbeitszeit vorübergehend ausweiten; oder, falls Schulen und Kindergärten geschlossen werden, spezielle Betreuungsangebote für die Kinder des medizinischen Personals, damit diese Menschen ihrer Arbeit nachgehen können.

Bei den wirtschaftspolitischen Maßnahmen geht es darum, einerseits die am stärksten betroffenen Sektoren soweit wie möglich zu stabilisieren und andererseits zu verhindern, dass aus der sektoralen eine systemische Krise wird. Dazu sind verschiedene Instrumente in Betracht zu ziehen:

  • Die Europäische Zentralbank kann nur begrenzt etwas tun. Denn ihre Spielräume zur Beeinflussung der Zinsbelastung von Unternehmen sind aufgrund der seit Jahren praktizierten Nullzinspolitik praktisch ausgereizt und Ankäufe von Unternehmensanleihen oder Aktien sind ordnungspolitisch problematisch. Auch der Einsatz von Helikoptergeld, also eine extrem expansive Geldpolitik, ist keine Option, denn das wäre technisch nur schwer umzusetzen – ganz abgesehen davon, dass diesem Instrument die Zielgenauigkeit fehlt.

Aufgabe der EZB kann es deshalb nur sein, wie in der Finanzkrise 2009 ihre Funktion als Kreditgeber der letzten Instanz (Lender of Last Resort) zu erfüllen, also auch dann noch Kredite zu vergeben, wenn niemand anderes mehr dazu bereit ist.

  • Die deutsche Fiskalpolitik dagegen hat, nicht zuletzt wegen der niedrigen Staatsverschuldung, größere Spielräume zur Stabilisierung der Wirtschaft – und die werden auch durch die Schuldenbremse nicht eingeschränkt. Denn in Artikel 115 des Grundgesetztes steht ausdrücklich, dass diese Kreditobergrenzen bei „Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen“ überschritten werden können. Von einem Festhalten am haushaltspolitischen Ziel der schwarzen Null ist zwar dringend abzuraten, gleichwohl sollten alle fiskalpolitischen Maßnahmen „timely, targeted, temporary“ sein, also schnell greifen sowie zielgenau und vorübergehend sein – ein Anlass für dauerhafte Steuersenkungen oder eine permanente Ausweitung der Staatsausgaben ist die Corona-Krise nicht.
  • Staatliche Liquiditätshilfen sollen verhindern, dass die Corona-Krise zu einer Insolvenzwelle führt. Zwar hat der Koalitionsausschuss dies mit seinem allgemeinen Hinweis auf „bewährte Förderinstrumente“ bereits thematisiert, allerdings müssen diese Liquiditätshilfen genauer beschrieben und – wenn nötig – ausgeweitet werden.

Zusätzlich sollten Erleichterungen bei den Abschreibungen, eine großzügigere Gewährung des Investitionsabzugsbetrags sowie eine zinslose Stundung fälliger Steuerzahlungen in Betracht gezogen werden. Die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer sollten solange gestundet werden, bis die Corona-Krise definitiv überwunden ist. Eine Stundung der Lohnsteuer ist nicht erforderlich, weil die Löhne weiterhin gezahlt werden.

  • Die Zahlungsfähigkeit der Unternehmen kann durch verschiedene Instrumente unterstützt werden. Dazu zählen die bereits beschlossene Erleichterung beim Zugang zu Kurzarbeitergeld sowie die vorübergehende Senkung der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Temporäre Steuersenkungen sind gerechtfertigt, denn die negativen Effekte auf die Ertragslage der Unternehmen sind eine Folge davon, dass die Gesundheit der Bevölkerung als ein öffentliches Gut gesichert werden soll – folglich ist es naheliegend, dass die damit einhergehenden ökonomischen Einbußen von der Gemeinschaft zumindest anteilig mitgetragen werden.

Mehr aus psychologischen denn aus finanziellen Gründen sollte die Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags auf den 1. Juli 2020 vorgezogen werden, um die verfügbaren Einkommen weiter Teile der Bevölkerung zu erhöhen und so eine schnellere wirtschaftliche Belebung nach dem Abflauen der Krise zu erleichtern. Außerdem würde dieser Schritt das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Politik stärken – zu geringen fiskalischen Kosten.

Zur Stimulierung der Wirtschaft könnte auch die Mehrwertsteuer gesenkt werden. Allerdings wäre das wenig zielgenau, denn es käme auch jenen Bereichen zugute, die – wie die Bauwirtschaft oder die Gebrauchsgüterindustrie – nur begrenzt von der Krise betroffen sind.

  • Ein Rettungsfonds für Unternehmen – wie in der Finanzkrise für die Banken – wäre nur dann eine Option, wenn alle anderen Lösungswege ins Leere führen und es massenhaft zu Unternehmensinsolvenzen kommt. Da es in der Realwirtschaft jedoch eine weitaus größere Zahl an kleinen und mittleren Unternehmen gibt als in der Finanzwirtschaft, wäre eine staatliche Beteiligung am Eigenkapital der Unternehmen mit einem enormen administrativen Auswand verbunden und unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten problematisch.

Das könnte Sie auch interessieren

Meistgelesene