Interview Lesezeit 2 Min.

„Wir prüfen, ob EU-Gesetze wirksam sind“

„Einfacheres EU-Recht mit geringeren Kosten“ verspricht sich die EU-Kommission von ihrem REFIT-Programm. Ein wichtiger Teil ist die REFIT-Plattform, eine Expertengruppe, zu deren Mitgliedern IW-Direktor Michael Hüther seit 2018 zählt. Im iwd-Gespräch erläutert er, mit welchen Themen sich das Gremium beschäftigt und wer Beschwerden einreichen kann.

Kernaussagen in Kürze:
  • IW-Direktor Michael Hüther ist seit 2018 Mitglied der REFIT-Plattform, einer Expertengruppe, die überprüft, ob EU-Gesetze wirksam, effizient und kohärent sind.
  • Zu seiner bisherigen Arbeit gehörte zum Beispiel ein Fall, der sich mit steuerrechtlichen Inkonsistenzen für im Ausland lebende EU-Bürger beschäftigt.
  • Ob das REFIT-Programm weitergeführt wird, ist zurzeit unklar.
Zur detaillierten Fassung

In autoritär regierten Staaten wie China oder der Türkei werden Flughäfen, Hochgeschwindigkeitstrassen und ganze Städte im Rekordtempo gebaut. In Deutschland und anderen EU-Staaten dauern Genehmigungsverfahren zum Teil ewig. Gefährdet die Bürokratie den Standort Europa?

In nicht demokratischen Systemen können solche großen Bauprojekte immer schneller abgewickelt werden, weil diese Staaten weder lange institutionalisierte Entscheidungsprozesse haben noch mit Widerspruch umgehen müssen. Aber ich halte diesen Vergleich nicht für zielführend. Im Gegenteil, demokratische Staaten tun gut daran, den Partizipationsgrundsatz hochzuhalten. Richtig ist allerdings, dass Deutschland in seinen Planungs- und Genehmigungsprozessen verglichen mit anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden einfach langsam ist.

Was machen die Niederländer besser?

Dort laufen beispielsweise verschiedene Elemente des Planfeststellungsverfahrens parallel ab, während sie in Deutschland nacheinander abgearbeitet werden. Natürlich muss eine Planung rechtssicher sein, aber sie kann – vorausgesetzt, die Planungskapazitäten sind vorhanden – trotzdem schneller vonstattengehen, als es derzeit bei uns der Fall ist.

Michael Hüther ist Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft; Foto: IW Medien

Inwiefern kann die REFIT-Plattform dabei weiterhelfen?

Im Planungs- und Genehmigungsrecht kann Brüssel gar nichts ausrichten, weil die Mitgliedsländer dafür selbst verantwortlich sind. Aber dort, wo die EU eigene Kompetenzen hat, also etwa im Wettbewerbs- oder Beihilfenrecht, schon. Dabei geht es nicht vorrangig darum, Bürokratie abzubauen, sondern darum, ob die EU-Gesetze wirksam, effizient und kohärent sind. Jeder Bürger, jedes Unternehmen, auch Verbände können Eingaben bei REFIT machen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Eingaben Verstöße gegen EU-Gesetze betreffen, die seit mindestens zwei Jahren in Kraft sind. REFIT darf sich nicht mit Gesetzen beschäftigen, die aktuell im Europäischen Parlament oder im Europäischen Rat verhandelt werden, auch nicht mit all dem, was Gegenstand der Verhandlungen der Sozialpartner ist.

Können Sie ein Beispiel aus Ihrer REFIT-Arbeit nennen?

Ja, wir hatten einen Fall eines Deutschen zu bearbeiten, der in die Niederlande gezogen war und dessen Pensionszahlungen dort anders besteuert wurden als in Deutschland, weil dort Pensionen steuersystematisch anders behandelt werden. In der Folge kam es zu einer doppelten Besteuerung. Es handelt sich also um eine steuerrechtliche Inkonsistenz, die die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit behindert.

Und wie ist der Fall ausgegangen?

Noch gar nicht, denn der Fall ruht zurzeit. Die neue EU-Kommission muss erst mal darüber entscheiden, ob REFIT weitergeführt werden soll. Aber das Beispiel zeigt, dass Pensionsbesteuerungen in Europa nach einheitlichen Prinzipien gehandhabt werden sollten. Allerdings können die Länder dies – ähnlich wie bei Doppelbesteuerungsabkommen – auch dezentral lös

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