Bürokratie Lesezeit 4 Min.

Die EU muss mehr tun

Viele in Deutschland geltende Gesetze und administrative Vorschriften basieren auf EU-Recht. Doch die bürokratischen Belastungen, die den Unternehmen aufgrund von EU-Regelungen entstehen, sind in Brüssel erst seit Beginn der 2000er Jahre ein Thema. Inzwischen versucht Brüssel zum Beispiel im Rahmen des REFIT-Programms, unnötige Bürokratie für die Wirtschaft abzubauen und damit deren Kosten zu senken. Es gibt aber noch viel Verbesserungspotenzial.

Kernaussagen in Kürze:
  • Die staatliche Bürokratie kostet die Unternehmen in Deutschland viel Geld – das Bundeswirtschaftsministerium schätzt den Gesamtaufwand auf etwa 45 Milliarden Euro.
  • Die für viele bürokratische Regelungen verantwortliche EU packt das Thema Bürokratieabbau erst seit einigen Jahren verstärkt an.
  • Die Ausgestaltung der Bürokratiekontrolle auf EU-Ebene ist nach wie vor verbesserungswürdig.
Zur detaillierten Fassung

Den Bau einer neuen Produktionshalle beantragen, einen Mitarbeiter zum Mindestlohn einstellen oder einen Kollegen ins Ausland entsenden – der damit verbundene Formularkram treibt Unternehmen nicht selten zur Verzweiflung. Als hilfreichen Partner sehen die Firmen in Deutschland den staatlichen Bürokratieapparat jedenfalls nicht (Grafik):

Mehr als zwei Drittel der vom Institut für Mittelstandsforschung Bonn befragten Unternehmen haben schlechte oder sogar sehr schlechte Erfahrungen mit der Bürokratie gemacht.

Probleme der Unternehmen mit den geltenden Informations- und Dokumentationspflichten Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Die Betriebe bemängeln vor allem den Aufwand für die Datendokumentation und die für sie oft unverständlich formulierten Vorschriften.

Den Informations- und Berichtspflichten nachzukommen, ist aber nicht nur lästig, sondern auch kostspielig (Grafik):

Allein die allgemeinen Buchführungspflichten zu befolgen, kostete die Unternehmen in Deutschland im Jahr 2017 fast 4,7 Milliarden Euro.

Die teuersten Dokumentations- und Informationspflichten für Unternehmen in Deutschland 2017 in Milliarden Euro Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Den gesamten Bürokratieaufwand für die Unternehmen schätzt das Bundeswirtschaftsministerium auf etwa 45 Milliarden Euro. Dem amtlichen Bürokratiekostenindex zufolge ist die Belastung seit dem Jahr 2012 gerade mal um 1,5 Prozent gesunken – und vieles wird dort gar nicht erfasst.

In Deutschland gibt es zwar seit 2006 den Nationalen Normenkontrollrat, der als unabhängiges Gremium die mit neuen Gesetzen verbundenen Bürokratiekosten prüft.

Doch die Bürokratiemusik spielt zu einem großen Teil in Brüssel:

Etwa 40 Prozent der für Unternehmen in Deutschland geltenden rechtlichen Bestimmungen, die zusammen zu mehr als 50 Prozent der Bürokratiekosten führen, basieren auf Verordnungen und Richtlinien der EU.

Dennoch hat das Thema dort erst in jüngerer Zeit an Relevanz gewonnen. Die Erkenntnis, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlastet werden müssten, führte im Jahr 2000 zur Verabschiedung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen und im Jahr 2008 trat der Small Business Act in Kraft. In beiden Initiativen ging es allerdings hauptsächlich um Empfehlungen für die EU-Organe und kaum um direkte Maßnahmen zugunsten der Unternehmen.

Stärker in den Fokus rückte der Bürokratieabbau, als 2007 die sogenannte Hochrangige Gruppe im Bereich Verwaltungslasten eingesetzt wurde – in Deutschland besser bekannt als Stoiber-Gruppe. Durch ihre Vorschläge haben die Unternehmen laut EU-Kommission administrative Kosten in Höhe von mehr als 33 Milliarden Euro eingespart. Trotzdem wurde die Arbeit der Gruppe nicht über das Jahr 2014 hinaus verlängert.

EU geht in Sachen Bürokratiekontrolle neue Wege

Stattdessen wird das Thema seit 2015 in zwei neuen Gremien behandelt. Eins davon ist das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung – kurz: REFIT –, in dessen Rahmen sowohl externe Vorschläge zum Bürokratieabbau geprüft als auch bestehende Regulierungen kritisch hinterfragt werden (Kasten Seite 10). Ob das Programm auch unter der neuen EU-Kommission weiterläuft, ist derzeit aber noch offen.

Das zweite Instrument ist das ebenfalls 2015 eingerichtete Regulatory Scrutiny Board (RSB). Die sieben Mitglieder – Experten von der EU-Kommission und Externe – überprüfen die Gesetzesfolgenabschätzung, die die EU-Kommission für ihre Vorhaben vornimmt. Ihre Stellungnahmen werden nicht nur an die weiteren Instanzen im europäischen Gesetzgebungsprozess (Rat, Parlament) weitergeleitet, sondern auch veröffentlicht.

Problematisch ist, dass sowohl die REFIT-Plattform als auch das RSB nicht so stark und unabhängig sind, wie dies auf nationaler Ebene etwa der Normenkontrollrat in Deutschland oder auch der Better Regulation Executive im Vereinigten Königreich sind. Sinnvoll wäre es daher, die rechtliche Position und die Ausstattung der Plattform zu verbessern. Zudem sollte das RSB dann stärker an die REFIT-Plattform statt an die EU-Kommission angebunden werden, um seine Unabhängigkeit zu erhöhen.

Für jede neue bürokratische Belastung der Bürger und Unternehmen sollte die EU an anderer Stelle eine Entlastung beschließen müssen.

Darüber hinaus sollte für die EU-Gesetzgebung eine One-in-one-out-Regel eingeführt werden, sodass für jede neue bürokratische Belastung der Bürger und Unternehmen eine entsprechende Entlastung beschlossen werden muss. Dies setzt allerdings eine bessere Erfassung der von der EU verursachten Bürokratiekosten voraus.

EU sollte auf überflüssige Verschärfungen verzichten

Glaubwürdig wären all diese Verbesserungen auch nur dann, wenn die EU künftig auf überflüssige Verschärfungen bestehender Regelungen verzichtet, wie sie zum Beispiel 2018 bei der europäischen Entsenderichtlinie vorgenommen wurden. Ihr zufolge müssen inzwischen selbst dann, wenn ein Service-Mitarbeiter nur kurzfristig im Ausland eine Maschine wartet oder ein Wissenschaftler im Ausland einen Vortrag hält, sämtliche arbeits- und tarifrechtlichen Bestimmungen des Ziellands nachweislich eingehalten werden.

Und die Bundesregierung sollte konsequent davon absehen, EU-Vorgaben strikter als nötig in deutsches Recht zu überführen – anders als sie es zuletzt bei der Datenschutz-Grundverordnung getan hat, nach der zunächst selbst Kleinunternehmen ab zehn Beschäftigten einen Datenschutzbeauftragten berufen mussten. Im vergangenen Jahr wurde die Schwelle auf 20 Beschäftigte angehoben.

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