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Weiterbildung an Hochschulen in der Finanzierungsfalle

Schon lange appelliert die Politik an die Hochschulen, sich neben Forschung und Lehre verstärkt auch der wissenschaftlichen Weiterbildung zu widmen. Da Gebühren im Erststudium verboten sind, im weiterbildenden Studium aber erhoben werden müssen, fehlt jedoch in der Weiterbildung die Nachfrage – und damit auch das Angebot.

Kernaussagen in Kürze:
  • Theoretisch haben Hochschulen auch einen Weiterbildungsauftrag: Das heißt, sie sollen Studiengänge anbieten, die sich berufsbegleitend absolvieren lassen.
  • Praktisch gibt es kaum solche Angebote – weil die Nachfrage fehlt . Die meisten berufstätigen Hochschulabsolventen nutzen lieber die Weiterbildungsangebote ihres Arbeitgebers oder der Weiterbildungseinrichtungen.
  • Wer das ändern will, muss die Hochschulen aus der Finanzierungsfalle befreien, also beispielsweise die Querfinanzierung aus staatlichen Mitteln erlauben und Studiengebühren im Erststudium zulassen.
Zur detaillierten Fassung

Wissenschaftliche Weiterbildung ist seit 1998 gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe der Hochschulen. Die Kultusministerkonferenz definiert sie als Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens auf Hochschulniveau nach Abschluss der ersten Bildungsphase. Das Angebot der Hochschulen in Deutschland fällt bislang aber eher mager aus:

Lediglich knapp 5 Prozent der insgesamt rund 20.000 Studiengänge sind explizit als weiterbildend angelegt.

Zwar wird mittlerweile jeder siebte Studiengang in Teilzeit angeboten, aber damit ist lediglich eine formale Verlängerung der Studienzeit gemeint – in Seminaren und Vorlesungen wird Anwesenheit erwartet. Auch wenn man die Erststudiengänge einbezieht, gibt es kaum Möglichkeiten, flexibel neben dem Beruf – also an Wochenenden oder in den Abendstunden – zu studieren (Grafik):

Nur 12 Prozent der knapp 20.000 Studiengänge in Deutschland sind berufsintegrierend, berufsbegleitend oder als Fernstudium konzipiert.

Zahl der Studiengänge und deren Berufsbezug an staatlichen und privaten Hochschulen im Jahr 2019 Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Vorreiter in Sachen Flexibilität sind die privaten Fachhochschulen: Zwei Drittel ihrer Studiengänge lassen sich neben dem Beruf absolvieren. Schlusslicht sind die staatlichen Universitäten mit nur 3 Prozent.

Eine Alternative zu einem vollständigen Studium sind Hochschulzertifikate. Sie werden für die Teilnahme an meist mehrmonatigen Kursen zu bestimmten Themen vergeben. In manchen Fällen erhalten die Teilnehmer auch sogenannte Credit Points, die sich auf die Prüfungsanforderungen in einem späteren Studiengang anrechnen lassen. Im Durchschnitt bietet jede Hochschule nach Schätzungen des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft 13 solcher Kurse an.

In Zeiten des lebenslangen Lernens ist es für Akademiker unerlässlich, auch nach ihrem Abschluss stets auf dem Laufenden zu sein. Und tatsächlich bilden sich acht von zehn Hochschulabsolventen in ihrem Berufsleben weiter – die Hochschulen spielen dabei aber kaum eine Rolle (Grafik):

Nicht einmal 6 Prozent der berufstätigen Hochschulabsolventen, die sich berufsbezogen weiterbilden, tun dies auf einer Universität oder Fachhochschule.

Bei diesen Anbietern haben berufstätige Hochschulabsolventen Weiterbildungen absolviert Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Stattdessen greifen gut 45 Prozent der berufstätigen Akademiker für ihre Weiterbildung auf die Angebote von Unternehmen zurück – insbesondere auf die des eigenen Arbeitgebers. Über eigene Angebote hinaus unterstützt jedes dritte Unternehmen seine Mitarbeiter, wenn diese berufsbegleitend studieren oder ein Hochschulzertifikat erwerben möchten:

Im Jahr 2015 haben die Unternehmen insgesamt 330 Millionen Euro in die akademische Weiterbildung investiert – im Schnitt fast 6.100 Euro für jeden der rund 54.000 studierenden Mitarbeiter.

Damit die staatlichen Hochschulen auf diesem Markt eine größere Rolle spielen können, müssten sie ihr Angebot erweitern. Doch das ist schwierig, denn sie stecken in einem Finanzierungsdilemma: Nach geltendem Hochschul- und EU-Beihilferecht dürfen weiterbildende Studienangebote nicht aus dem staatlichen Grundbudget finanziert werden, sondern müssen zu Vollkosten angeboten werden – und sind damit gebührenpflichtig. Dagegen sind Gebühren in Bachelorstudiengängen und gleich daran anschließenden Masterstudiengängen hochschulrechtlich nicht erlaubt.

Für die Studenten ist der Anreiz groß, gleich nach dem Bachelor kostenlos weiterzustudieren, statt erst einen Beruf zu ergreifen und später ein kostenpflichtiges weiterbildendes Studium zu absolvieren.

Für die Studenten ist deshalb der Anreiz groß, gleich nach dem Bachelor weiterzustudieren, statt erst einen Beruf zu ergreifen und später ein weiterbildendes Studium zu wählen. Ergo gibt es kaum Nachfrage nach weiterbildenden Studiengängen – und kaum eine Hochschule riskiert, einen Studiengang auf Vollkostenbasis zu entwickeln.

Aus diesem Dilemma führt kein schneller Weg heraus. Der Wissenschaftsrat stellt deshalb drei Finanzierungswege zur Diskussion:

Erstens sollen die Hochschulen weiterbildende Studiengänge und Zertifikatskurse weiterhin kostendeckend anbieten und, falls nötig, zumindest die Entwicklungskosten aus ihrem staatlichen Budget finanzieren dürfen.

Zweitens sollen sie in Absprache mit den Landesministerien Studienangebote, für die ein öffentliches Interesse, aber wenig zahlungskräftige Nachfrage besteht, zu reduzierten Gebühren anbieten können. Wenn nötig, sollte das Land dafür finanzielle Mittel bereitstellen.

Drittens sollen die Hochschulen für berufsbegleitende Erststudiengänge in kleinem Rahmen Servicegebühren für zusätzliche Beratung und Betreuung erheben dürfen.

Studiengebühren sollten kein Tabu beiben

Den Anreiz, gleich nach dem Bachelor im kostenlosen Masterstudiengang weiterzustudieren, statt nach einer Phase der Berufserfahrung einen weiterbildenden, kostenpflichtigen Masterstudiengang zu wählen, können diese Empfehlungen jedoch nicht beseitigen.

Deshalb sollten für alle Studiengänge – grundständige wie weiterbildende – Gebühren erhoben werden. Zu Gebühren im Erststudium sagt der Wissenschaftsrat aber explizit Nein. Dabei ergäben sich selbst bei moderaten Studiengebühren von 1.000 Euro pro Jahr über 2,5 Milliarden Euro zusätzliche Mittel.

Damit ließe sich nicht nur zusätzliches Personal fürs Erststudium finanzieren. Vielmehr könnten auch Gelder in die Weiterbildung fließen, um neue Angebote zu entwickeln oder Preisnachlässe für bestimmte Gruppen zu finanzieren.

Da Weiterbildung die berufliche Position des Einzelnen stärkt und meist zu mehr Einkommen führt, profitiert der Staat von höheren Steuern und Sozialabgaben. Diese fiskalische Rendite rechtfertigt auch die staatliche Förderung der Weiterbildung.

Grundsätzlich sollte sich der Staat dabei auf die Nachfrager konzentrieren. So bestehen bereits steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für eine Fortbildung im aktuellen Beruf – das Gleiche sollte künftig auch für die Weiterbildung in einem gänzlich neuen Beruf gelten. Zudem sollten bei den staatlich subventionierten Bildungsgutscheinen und Bildungskrediten die Altersgrenzen erweitert werden. Sinnvoll wäre auch eine Förderung des Bildungssparens im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen.

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