Gesetzliche Unfallversicherung Lesezeit 2 Min.

Safety first: Arbeit wird sicherer

Vom Arbeits- oder Wegeunfall über die Behandlung von Berufskrankheiten bis hin zur Berufsunfähigkeit – im Fall der Fälle sorgen in Deutschland die Berufsgenossenschaften für Hilfe. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung organisieren und finanzieren die medizinische Behandlung, die Rehabilitation und, falls nötig, auch die Rentenzahlung.

Kernaussagen in Kürze:
  • In der gewerblichen Wirtschaft ist das Unfallrisiko seit der Jahrtausendwende um 40 Prozent gefallen.
  • Aufgrund der verbesserten Sicherheits- und Gesundheitsstandards ist auch die Zahl der Unfallrenten um ein Neuntel gesunken.
  • Zur Erhöhung der Arbeitssicherheit tragen wesentlich auch die Präventionsmaßnahmen der Unternehmen bei. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 1,915 Millionen Personen in entsprechenden Weiterbildungskursen geschult.
Zur detaillierten Fassung

Die ausschließlich vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung berechnen sich auf Basis branchen- und betriebsspezifischer Risiken, schützen den Arbeitnehmer jedoch auch in Bereichen, auf die der Arbeitgeber keinen direkten Einfluss hat – beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit. Erfreulich: Trotz steigender Beschäftigungszahlen ist die Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle im Jahr 2017 um 0,5 Prozent unter das Vorjahresniveau gesunken. So wurden insgesamt 954.627 Arbeitsunfälle gemeldet (Grafik):

im Jahr 2017 Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Noch deutlicher wird der Effekt, wenn man das Unfallrisiko misst. Je 1.000 Vollzeitstellen ereigneten sich zuletzt 22,5 Unfälle – im Jahr 2015 waren es noch 23,3. In der gewerblichen Wirtschaft ist der Wert seit der Jahrtausendwende - branchenübergreifend - sogar um 40 Prozent gefallen (Grafik):

Gemeldete Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter in der gewerblichen Wirtschaft Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Diese Entwicklung schlägt sich auch im durchschnittlichen Beitragssatz der Arbeitgeber zur Unfallversicherung nieder, welcher im Vergleich zu 2010 in sämtlichen Branchen gesunken ist. Anders als in der Renten-, Pflege- oder Krankenversicherung wird der Beitrag nicht vom Gesetzgeber beziehungsweise den einzelnen Krankenkassen festgelegt. Vielmehr wird ein unternehmensindividueller Beitrag unter Berücksichtigung branchen- und betriebsspezifischer Risiken berechnet (Grafik):

Beiträge der Arbeitgeber zur Unfallversicherung in Prozent des gesamten Arbeitsentgelts Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Ein elementarer Beitrag zur Erhöhung der Arbeitssicherheit ist, dass die Unternehmen zunehmend den Wert von Präventionsmaßnahmen erkannt haben. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 1,915 Millionen Personen in entsprechenden Weiterbildungskursen geschult (Grafik):

Daten und Fakten zu Präventionsmaßnahmen der Gewerbeaufsicht und der Unternehmen Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen

Die Fortschritte im Arbeitsschutz spiegeln sich ebenso in der Entwicklung der Unfallrenten wider: Zwar fließt weiterhin ein Großteil der berufsgenossenschaftlichen Aufwendungen in die Rente, dennoch ist die Zahl der Renten infolge von Arbeitsunfällen seit 2010 aufgrund der verbesserten Sicherheits- und Gesundheitsstandards um ein Neuntel gesunken (Grafik):

Aufwendungen der gesetzlichen Unfallversicherung 2017 in Millionen Euro Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Die Berufsgenossenschaften springen nicht nur bei Unfällen ein, sie bieten auch bei berufsbedingten Erkrankungen Hilfe – von der Heilbehandlung über medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen bis hin zur Rente. Diese wird gezahlt, sollte ein Versicherter weder in seinen bisherigen Beruf zurückkehren noch einen anderen Beruf ausüben können.

Am häufigsten begründen Hautkrankheiten den Verdacht auf eine Berufskrankheit. Allerdings gestaltet sich der Nachweis eines beruflichen Zusammenhangs oftmals schwierig: Die Anerkennungsquote lag 2017 bei lediglich 16 Prozent. Anders bei den beruflich bedingten Atemwegserkrankungen: Jeder dritte Verdachtsfall wurde 2017 als Berufskrankheit anerkannt, fast jeder fünfte Verdachtsfall führte zum Ende der beruflichen Karriere (Grafik):

Im Jahr 2017 wurden von den am häufigsten angezeigten Fällen so viele auch als Berufskrankheit anerkannt und führten schließlich zu einer Berufsunfähigkeitsrente Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

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