M+E-Tarifabschluss Lesezeit 2 Min.

Neuer Tarifvertrag bedeutet viel Geld und Flexibilität

Der Arbeitgeberverband Südwestmetall und die IG Metall Baden-Württemberg haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Er ist der Pilotabschluss für die gesamte Metall- und Elektro-Industrie. Mit 24 Monaten Laufzeit, deutlich mehr Geld für die Beschäftigten und viel Flexibilität für die Firmen trägt er der ausgesprochen schwierigen Wirtschaftslage Rechnung.

Kernaussagen in Kürze:
  • Den neuen Tarifvertrag für die Metall- und Elektro-Industrie haben Südwestmetall und die IG Metall Baden-Württemberg ausgehandelt.
  • Er gilt 24 Monate, bietet Planungssicherheit für die Firmen und gewisse flexible Elemente in unsicheren Zeiten.
  • Für die Arbeitnehmer gibt es in der Summe viel Geld: In zwei Schritten steigt der Tariflohn und 3.000 Euro werden steuer- und abgabenfrei als Sonderzahlung ausgeschüttet.
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Langläufer – dieser Begriff meint nicht nur Wintersportler, sondern auch Tarifverträge mit langer Gültigkeit. Auf solch einen Langläufer haben sich die Tarifparteien der M+E-Industrie in Baden-Württemberg verständigt. Er gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024 und wird von allen deutschen M+E-Regionalverbänden und -Gewerkschaften übernommen.

Der Tarifabschluss bietet beiden Seiten für 24 Monate größtmögliche Planungssicherheit in ungewissen Zeiten.

Für die Arbeitgeberseite bedeutet der Langläufer vor allem eines: Planungssicherheit. Denn die Firmen können sich darauf einstellen, welche Personalkosten sie für zwei Jahre zu stemmen haben. Andererseits wissen die Arbeitnehmer, mit wie viel mehr Geld sie perspektivisch rechnen können, und etwaige Arbeitskämpfe sind vom Tisch: Ab Juni 2023 gibt es in der M+E-Industrie – einer Branche, die schon seit jeher ohnehin überdurchschnittlich gut zahlt – für die Beschäftigten 5,2 Prozent mehr Gehalt. Ab Mai 2024 kommen noch einmal 3,3 Prozent obendrauf.

Das dauerhafte Gehaltsplus ist aber nur ein Teil des Tarifpakets. Zusätzlich soll das Angebot der Bundesregierung, demzufolge Firmen eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen dürfen, voll ausgeschöpft werden – bis zum 1. März 2023 und bis zum 1. März 2024 sollen je 1.500 Euro an die Mitarbeiter fließen (Grafik):

In der Summe bedeutet das Ergebnis allein für 2023 ein Lohnplus von 3,5 Prozent für die Beschäftigten der M+E-Industrie.

Löhne steigen deutlich Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Bei diesen Sonderzahlungen zeigt sich aber auch die Besonderheit des jüngsten M+E-Tarifabschlusses: Er räumt den Unternehmen viel Flexibilität ein, um sie in den aktuell äußerst unsicheren Zeiten nicht zu überlasten und ein Fahren auf Sicht zu ermöglichen. So können die Firmen wählen, ob sie die Prämien schon im Dezember 2022 und 2023 zahlen oder jeweils in ein anderes Kalenderjahr nach hinten schieben. Noch mehr Optionen gibt es für die Betriebe beim sogenannten T-Zug:

Das 2018 eingeführte tarifliche Zusatzgeld wird von 400 Euro auf 600 Euro erhöht. Liegt die Nettoumsatzrendite eines Unternehmens allerdings unter 2,3 Prozent, kann die Auszahlung des T-ZUG vom 31. Juli auf den 30. April des Folgejahres verschoben werden – und in einem zweiten Schritt notfalls sogar entfallen.

Als Ausgleich für das Plus beim T-Zug wird die für Februar 2023 geplante Erhöhung des Transformationsgelds, einer weiteren jährlichen Sonderzahlung, gestrichen.

Darüber hinaus verpflichtet der Tarifvertrag Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, sich an einen Tisch zu setzen, wenn es zu Energieengpässen kommt und die Bundesregierung die Notfallstufe ausruft. Dann müssen die Tarifpartner prüfen, inwiefern der Vertrag anzupassen ist, um Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Selbiges ist im Kleinen vorgesehen, wenn einzelne Betriebe wegen Energieengpässen in Schieflage geraten.

Fernab von Energieknappheit und trüben Wirtschaftsaussichten hat es ein weiteres Thema in den Vertrag geschafft: New Work – also neue Formen der Arbeitsorganisation mit hohen Freiheitsgraden für die Beschäftigten. Der Abschluss verpflichtet die Tarifparteien dazu, Gespräche zu den neuen Möglichkeiten der Zusammenarbeit, beispielsweise zur Ausweitung des mobilen Arbeitens, aufzunehmen und erste Ergebnisse binnen zwei Jahren festzuhalten.

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