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Freihandelsabkommen mit Afrika soll Handel stärken

Am 1. Januar 2021 ist das Abkommen zur panafrikanischen Freihandelszone in Kraft getreten – ein großer Schritt zu freiem Waren- und Dienstleistungsverkehr auf dem afrikanischen Kontinent. Die konkrete Umsetzung soll vor allem über bereits bestehende regionale Wirtschaftsgemeinschaften erfolgen.

Kernaussagen in Kürze:
  • Der Integrationsgrad der Wirtschaftsgemeinschaften Afrikas fällt je nach Region sehr unterschiedlich aus.
  • Auf einer Skala von null bis eins erreicht selbst der Spitzenreiter Ostafrikanische Gemeinschaft nur einen Integrationsgrad von 0,54 Punkten.
  • Das Schlusslicht, die Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas, kommt sogar nur auf 0,34 Punkte.
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Mit der panafrikanischen Freihandelszone AfCFTA (African Continental Free Trade Agreement) entsteht ein Wirtschaftsraum mit 1,3 Milliarden Menschen und einem jährlichen Bruttoinlandsprodukt von 2,5 Billionen Dollar. Die AfCFTA ist Teil der Agenda 2063, die 2013 zum 50. Ge-burtstag der African Union ins Leben gerufen wurde – und bis 2063 haben jene 54 afrikanischen Länder, die das Abkommen ratifiziert haben, nun Zeit, die vereinbarten Ziele in nationales Recht umzusetzen. Konkret heißt das, Zölle abzubauen, den Handel zu erleichtern, für eine moderne Infrastruktur zu sorgen und die Märkte stärker zu integrieren. Bei diesen Vorhaben spielen die acht regionalen Wirtschaftsgemeinschaften Afrikas eine wichtige Rolle, denn sie sind es, die die konkrete Umsetzung bewerkstelligen müssen. Schaut man sich an, wie der Integrationsgrad der Gemeinschaften derzeit aussieht, fallen jedoch große Unterschiede ins Auge (Grafik):

Auf einer Skala von null bis eins erreicht selbst der Spitzenreiter Ostafrikanische Gemeinschaft nur einen Integrationsgrad von 0,54 Punkten. Das Schlusslicht, die Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas, kommt sogar nur auf 0,34 Punkte.

Die fünf Dimensionen freier Personenverkehr, Handel, Produktion, Makroökonomie und Infrastruktur umfassen jeweils zwei bis vier Indikatoren; gemessener Integrationsgrad auf einer Skala von 0 (niedrig) bis 1 (hoch) Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Gleichwohl lohnt es sich, die Ostafrikanische Gemeinschaft, bestehend aus Burundi, Kenia, Ruanda, Südsudan, Tansania und Uganda, näher unter die Lupe zu nehmen, denn sie zeigt exemplarisch, was die afrikanischen regionalen Bündnisse erreichen können und woran es noch hapert.

Ostafrikanische Gemeinschaft geht voran

Die Ostafrikanische Gemeinschaft punktet vor allem in den Dimensionen freier Personenverkehr und makroökonomische Integration. So haben vier der sechs Mitglieder bereits das Zusatzprotokoll des panafrikanischen Freihandelsabkommens zur Freizügigkeit von Personen unterzeichnet, drei Länder haben die Bürokratie für das Ausstellen von Arbeitsgenehmigungen und Einreisevisa vereinfacht. Bei der makroökonomischen Integration hat die Gemeinschaft schon 2013 anvisiert, bis 2024 eine einheitliche Währung zu schaffen.

Dass dieses institutionelle Fundament noch nicht seine volle Wirkung entfaltet, zeigt ein Vergleich des intraregionalen Handels (Grafik):

Die sechs Länder der Ostafrikanischen Gemeinschaft handelten 2017 nur 17 Prozent ihrer Exporte untereinander – auf den gleichen Wert kamen die 54 Mitglieder der panafrikanischen Freihandelszone. Bevölkerung, BIP und intra-regionaler Handel von AfCFTA und EAC im Jahr 2019 Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Die generelle Exportschwäche der Region liegt vor allem darin begründet, dass viele Zwischen- und Endprodukte importiert werden, während Rohmaterialien ohne die Mehrwert generierende Weiterverarbeitung in den Export gehen. So führen Kaffee, Schnittblumen, Tee, Tabak, Fisch und Gemüse die Liste der Produkte an, die von der Ostafrikanischen Gemeinschaft in die EU exportiert werden. Zurück kommen Maschinen, Fahrzeuge und pharmazeutische Produkte.

Zudem produzieren die Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes in Ostafrika etwa 20 bis 40 Prozent unter ihrem Potenzial. Damit die Region tatsächlich vom Freihandel profitieren kann, gilt es Wertschöpfungsketten innerhalb der Region aufzubauen. Dies kann nur gelingen, wenn der Privatsektor eingebunden wird.

Die generelle Exportschwäche Ostafrikas liegt vor allem daran, dass viele Zwischen- und Endprodukte importiert werden, während Rohmaterialien ohne jegliche Weiterverarbeitung in den Export gehen.

Ein Hemmnis, um Produktivitätspotenziale besser auszuschöpfen, ist der Mangel an Fachkräften. So sagen 41 Prozent der Unternehmen in Tansania und 30 Prozent der Unternehmen in Kenia, dass der Fachkräftemangel für ihr Geschäft ein Problem ist. Neben einer Verbesserung des Bildungssystems kann hier auch die Freizügigkeit von Personen helfen, weil sie einen Austausch von Kompetenzen und Ideen ermöglicht.

Betriebskapazitäten werden nicht ausgelastet

Abzuwarten bleibt, wie sich die Corona-Pandemie auf die Umsetzung des Abkommens auswirken wird. Eine vierteljährlich durchgeführte Umfrage unter kenianischen Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes verdeutlicht, dass das Problem der Unterauslastung von Betriebskapazitäten durch die Corona-Pandemie verschärft wurde. Während vor der Pandemie nur 8 Prozent der Unternehmen angaben, weniger als die Hälfte ihrer Betriebskapazität zu nutzen, waren es im Mai 2020 schon 53 Prozent. Mittlerweile ist dieser Wert zwar wieder gesunken, doch die verringerte Nachfrage der Konsumenten hindert viele kenianische Unternehmen weiterhin daran, ihre Kapazitäten stärker auszulasten.

Auf der Angebotsseite kämpfen die kenianischen Unternehmen vor allem mit einem Anstieg der Kosten für Zulieferungen, was vor allem auf die Frachtkosten zurückzuführen ist. Eine stärkere regionale Integration und der Aufbau von Lieferketten vor Ort könnte auch hier Abhilfe schaffen. Blickt man auf die vorgesehenen Investitionen der Unternehmen für das nächste Halbjahr, planen jedoch nur 7 Prozent eine Expansion.

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