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des Instituts der deutschen Wirtschaft

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Menschen mit Behinderung Lesezeit 4 Min.

Digitaler Nebeneffekt von Corona

Eine Folge der Corona-Pandemie ist die beschleunigte Digitalisierung der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft. Für Menschen mit Behinderung könnte das die Chancen auf eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt erhöhen.

Kernaussagen in Kürze:
  • Die – durch die Corona-Pandemie beschleunigte – Digitalisierung erhöht für Menschen mit Behinderung die Jobchancen.
  • Ein Grund dafür ist, dass die Online-Kommunikation den Arbeitsalltag dieser Menschen erleichtert.
  • Die meisten Menschen mit Behinderung arbeiten im Bereich öffentliche und private Dienstleistungen.
Zur detaillierten Fassung

Der Lockdown großer Teile des Wirtschaftslebens hat in Deutschland eine Entwicklung beschleunigt, deren Dynamik vor der Corona-Pandemie eher zu wünschen übrig ließ – die Digitalisierung. Praktisch von heute auf morgen arbeiten Millionen Menschen im Homeoffice – laut einer im März durchgeführten Umfrage des Digitalverbands Bitkom geht derzeit fast jeder zweite Erwerbstätige seinem Job zeitweise oder ganz von zu Hause aus nach. Knapp jeder Fünfte arbeitet sogar zum ersten Mal im Homeoffice. Viele Manager berichten schon von Effizienzgewinnen und Kosteneinsparungen durch Videokonferenzen, weil Reisezeiten und Fahrtkosten wegfallen. Die Digitalisierung erhält – wenn auch aus der Not geboren – einen großen Schub.

Für die Zeit nach der Corona-Pandemie könnte dies eine bessere Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt bedeuten. Denn schon 2019, also vor Corona, gaben sich die Personalverantwortlichen in einer repräsentativen IW-Befragung (siehe: „Digitalisierung hilft der Inklusion“) optimistisch:

Fast ein Drittel der Unternehmen in Deutschland glaubt, dass die Digitalisierung die Jobchancen für Menschen mit Behinderung verbessert.

Von den großen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sagt dies sogar fast die Hälfte.

Ein Grund für diese positive Einschätzung ist, dass die derzeit so intensiv genutzten Online-Kommunikationsdienste den Arbeitsalltag von Menschen mit Behinderung erleichtern.

Wo Menschen mit Behinderung arbeiten

Schon heute sind Menschen mit einer Behinderung in allen Branchen aktiv, prozentual gesehen beinahe in gleichem Maße wie Menschen ohne Behinderung (Grafik):

In den drei Branchen mit den höchsten Anteilen behinderter Menschen sind auch die meisten Nichtbehinderten beschäftigt.

Erwerbstätige in Deutschland im Jahr 2017 Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Im Bereich öffentliche und private Dienstleistungen – dazu zählen zum Beispiel das Bildungswesen, Reisebüros sowie der Garten- und Landschaftsbau – arbeiten 854.000 Menschen mit Behinderung. Das ist fast ein Drittel aller behinderten Erwerbstätigen. Bei den Nichtbehinderten führt dieser Sektor ebenfalls das Ranking an, allerdings ist hier nur knapp ein Viertel der Erwerbstätigen beschäftigt.

An zweiter Stelle stehen das Verarbeitende Gewerbe und der Bergbau: Dort arbeiten rund 18 Prozent der erwerbstätigen Menschen mit Behinderung, bei den Nichtbehinderten ist es mit rund 19 Prozent ein ähnlich hoher Anteil. Und auch der Sektor Handel, Gastgewerbe und Reparatur von Kraftfahrzeugen steht bei den Menschen mit Behinderung ebenso hoch im Kurs wie bei den Nichtbehinderten, nämlich an der dritten Stelle des Erwerbstätigen-Rankings.

Ob mit oder ohne Behinderung – in Sachen Arbeitsplatz bevorzugen die Menschen dieselben Branchen.

Menschen mit Behinderung können in ganz unterschiedlichem Maße beeinträchtigt sein. Offiziell festgehalten wird das im Grad der Behinderung (GdB): Liegt dieser zwischen 20 und 40, gilt die Behinderung als leicht, beträgt der GdB 50 bis 100, handelt es sich um eine schwere Behinderung.

Diese gesetzliche Unterscheidung ist wichtig, weil sie Konsequenzen für die Unternehmen hat. Denn seit dem Jahr 2001 müssen Arbeitgeber, in deren Betrieben es mindestens 20 Arbeitsplätze gibt, wenigstens 5 Prozent davon mit Schwerbehinderten besetzen.

Von den 10,2 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung im Jahr 2017 war der größte Teil, nämlich rund 7,5 Millionen Menschen, schwerbehindert. Etwa 2,8 Millionen Menschen lebten mit einer leichteren Behinderung.

Wie viele Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, und wie viele es tatsächlich tun, ermittelt die Bundesagentur für Arbeit über das sogenannte Anzeigeverfahren. Dabei melden die Arbeitgeber, wie viele Arbeitsplätze sie im vergangenen Jahr im Durchschnitt hatten, und wie viele schwerbehinderte Menschen sie beschäftigt oder ausgebildet haben. Das Ergebnis für 2018:

Rund 126.000 der knapp 169.000 Arbeitgeber in Deutschland, die gesetzlich dazu verpflichtet waren, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, taten dies auch.

Wahr ist aber ebenso, dass die gesetzliche Quote von 5 Prozent im Durchschnitt aller Betriebe mit 4,6 Prozent nicht ganz erreicht wird. Umgekehrt gibt es viele Arbeitgeber, die das Soll übererfüllen (Grafik):

Fast 1.100 Arbeitgeber hatten 2018 mehr als 15 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt, im Durchschnitt kamen sie sogar auf 25 Prozent.

So viel Prozent ihrer Arbeitsplätze haben Firmen in Deutschland im Jahr 2018 mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzt Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Allerdings gab es eben auch 43.000 Arbeitgeber, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die gar keine schwerbehinderten Menschen beschäftigten und stattdessen die sogenannte Ausgleichsabgabe zahlten (siehe: „Von Pflichtquoten und Ausgleichsabgaben“). Je nachdem wie stark ein Betrieb die gesetzliche Quote von 5 Prozent unterschreitet, muss er je unbesetzten Arbeitsplatz monatlich zwischen 125 und 320 Euro an das zuständige Integrations- oder Inklusionsamt zahlen. Diese Ämter wiederum investieren das Geld ausschließlich in Leistungen, die die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung fördern – dazu gehören vor allem Lohnkostenzuschüsse sowie die Schaffung und behindertengerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Im Jahr 2018 haben die Integrationsämter insgesamt 576 Millionen Euro für solche Leistungen ausgegeben.

Die Agenda der Inklusion

Dennoch gibt es nach wie vor einen großen Handlungsbedarf, um die Situation von Menschen mit Behinderung zu verbessern: Vor allem kleine und mittlere Unternehmen benötigen mehr Informationen über die Besonderheiten bei der Einstellung und Ausbildung von schwerbehinderten Menschen, sodass gängige Vorurteile abgebaut werden können.

Beispielsweise fürchten viele Unternehmen, dass sie ihr ganzes Gebäude auf eigene Kosten umbauen müssten, wenn sie eine Person im Rollstuhl einstellen. Tatsächlich ist eine solche rollstuhlgerechte Arbeitsplatzgestaltung nur für die Bereiche erforderlich, die auch genutzt werden, also beispielsweise den Zugang zum Gebäude, den betreffenden Arbeitsplatz, den Toilettenbereich oder die Kantine. Zudem wird der Umbau finanziell gefördert.

Ein anderes Vorurteil ist das Gleichsetzen von Behinderung mit Leistungseinschränkung. Dass dem nicht so ist, zeigen die zahlreichen Praxisbeispiele auf dem Portal REHADAT. Diese Plattform zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung bietet zudem Informationen über Hilfsmittel, Literatur, Forschung, Recht, Adressen, Werkstätten und Seminare.

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