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Deutscher Handel nach Brüsseler Regeln

Während der Handel zwischen den EU-Mitgliedsstaaten frei ist, müssen die Geschäfte mit anderen Ländern vertraglich geregelt werden. Von Deutschlands 25 wichtigsten Handelspartnern gehören zehn nicht der EU an. Der iwd zeigt den deutschen Außenhandel mit diesen Ländern und beschreibt die EU-rechtlichen Grundlagen dafür.

Kernaussagen in Kürze:
  • Während der Handel zwischen den EU-Mitgliedsstaaten frei ist, müssen die Geschäfte mit anderen Ländern vertraglich geregelt werden. Von Deutschlands 25 wichtigsten Handelspartnern gehören zehn nicht zur EU.
  • Wichtigster Partner sind die USA. Verbesserungspotenzial gibt es vor allem im Abbau von nicht tarifären Hemmnissen wie unterschiedlichen technischen Standards.
  • Seit 2007 verhandeln die EU und Indien über ein Freihandelsabkommen. Es wäre eines der umfangreichsten der Welt, denn es würde rund 1,7 Milliarden Menschen betreffen.
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Mexiko

Im Jahr 1997 unterzeichnete Mexiko als erstes lateinamerikanisches Land mit der EU ein „Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit“. Auf dessen Grundlage trat im Jahr 2000 eine Freihandelszone für den Warenverkehr in Kraft, ein Jahr später folgte die Freihandelszone für den Dienstleistungsverkehr. Seit Mai 2016 verhandeln die EU und Mexiko über eine Modernisierung des Abkommens. Dabei geht es unter anderem um einen verbesserten Zugang zu öffentlichen Aufträgen.

Vereinigte Arabische Emirate

Der Rahmen für die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit der EU mit den Emiraten ist das Golf-Kooperationsabkommen von 1988 – dazu gehören auch Bahrain, Katar, Saudi-Arabien, Kuwait und Oman. Das Abkommen beinhaltet zwar Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen – diese wurden allerdings 2008 unterbrochen. Seit Mai 2017 verhandeln beide Seiten wieder – auf der Agenda stehen vor allem die Handels- und Investitionsbedingungen, gesetzliche Auflagen sowie Barrieren des gegenseitigen Marktzugangs.

Südkorea

Das EU-Südkorea-Freihandelsabkommen trat 2011 vorläufig in Kraft und wurde 2015 endgültig ratifiziert. Innerhalb von rund fünf Jahren sind die meisten Zölle entfallen und viele nicht tarifäre Handelshemmnisse beseitigt worden. Das schlägt sich im Außenhandel deutlich nieder: Von 2010 bis 2016 sind die EU-Exporte nach Südkorea um fast 60 Prozent gestiegen (siehe „Südkorea: Der Entwicklungsstar”).

Japan

Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Japan waren und sind zum einen davon geprägt, dass Japan große Überschüsse erwirtschaftet. Zum anderen gestalten sich die Geschäfte mit Japan aufgrund seiner kulturellen Besonderheiten oft schwierig. Mit dem 2017 fertiggestellten Freihandelsabkommen JEFTA (Japan-EU Free Trade Agreement) soll das besser werden – die EU verspricht sich vor allem mehr Exporte, eine höhere Transparenz bei Gesetzen und technischen Vorschriften sowie die Beseitigung anderer Handelshemmnisse.

Türkei

Die Basis der Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Türkei bildet die Zollunion von 1995. Sie umfasst alle industriellen Güter, aber nicht die Landwirtschaft, den Dienstleistungssektor und die öffentliche Auftragsvergabe. Seit 2016 diskutiert die EU, ob die Zollunion mit der Türkei an den aktuellen Stand der Handelsbeziehungen angepasst werden soll – aufgrund der politischen Lage in der Türkei liegt das Vorhaben jedoch vorerst auf Eis.

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Russland

Seit 1997 regelt das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen den Handel und die Investitionsbeziehungen zwischen der EU und Russland, es erlaubt aber keinen zollfreien Handel. Seit 2008 verhandelt die EU mit der Russischen Föderation über ein neues Abkommen inklusive Freihandelsabkommen. Weil sich die Gespräche schwierig gestalteten, wurden sie 2010 offiziell gestoppt, bilateral gingen sie jedoch weiter – bis sie auch auf dieser Ebene 2014 aufgrund der Annexion der Krim unterbrochen wurden.

China

Die Geschäftsbeziehungen zwischen der EU und China basieren auf dem Abkommen über handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit aus dem Jahr 1985. Doch obwohl China 2001 der Welthandelsorganisation beigetreten ist und seine Wirtschaft teilweise liberalisiert hat, gibt es nach wie vor Probleme wie Intransparenz, starke staatliche Eingriffe in die Wirtschaft und unsichere Eigentumsrechte. Im Jahr 2016 entwickelte die EU ihre „China-Strategie 2020“, mit der sie unter anderem versucht, ihren zweitgrößten Handelspartner davon zu überzeugen, dass Reformen in China die gegenseitigen Beziehungen auf allen Ebenen verbessern würden.

USA

Die EU und die USA haben die umfangreichsten bilateralen Handelsbeziehungen der Welt. Weil die durchschnittlichen Zölle ohnehin schon besonders niedrig sind, liegt das Verbesserungspotenzial vor allem im Abbau von nicht tarifären Hemmnissen wie unterschiedlichen technischen Standards. Das sollte schon in den – derzeit auf Eis liegenden – TTIP-Verhandlungen geregelt werden. Um solche und andere Fragen kümmert sich der 2007 gegründete Transatlantische Wirtschaftsrat, in dem Vertreter der EU und der USA versuchen, die wirtschaftliche Kooperation zwischen beiden Wirtschaftsräumen zu fördern.

Schweiz

Die EU und die Eidgenossen haben bereits seit 1972 ein Freihandelsabkommen. Weil sich die Schweizer 1992 gegen einen EU-Beitritt aussprachen, wurden in den folgenden Jahren mehr als 100 bilaterale Verträge geschlossen. Damit hat die Schweiz einen direkten Zugang zu wichtigen Sektoren des Binnenmarktes – muss dafür aber finanzielle Beiträge an die EU zahlen, zum Beispiel für die Kohäsionspolitik.

Indien

Wie andere Schwellenländer genießt Indien derzeit beim Handel mit der EU bestimmte Sonderregelungen, die vertraglich im „Generalised Scheme of Preferences“ festgelegt sind – dazu gehören Zollerleichterungen. Seit 2007 verhandeln die EU und Indien über ein Freihandelsabkommen. Es wäre eines der umfangreichsten der Welt, denn es würde rund 1,7 Milliarden Menschen betreffen.

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