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Weiterbildung: Förderkonzept mit Fragezeichen

Mit einem Qualifizierungschancengesetz will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Weiterbildung in den Unternehmen – vor allem im Digitalbereich – stärken. Die geplanten Maßnahmen könnten jedoch zu staatlichen Mehrausgaben ohne spürbare Effekte führen. Anstatt der vorgesehenen breiten Förderung sollte die gezielte Beratung und Weiterbildung von An- und Ungelernten ausgebaut werden.

Kernaussagen in Kürze:
  • Weiterbildung ist ein wichtiger Aspekt des Berufsleben. Im Jahr 2016 investierten die Unternehmen in Deutschland rund 33,5 Milliarden Euro in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten.
  • Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die staatliche Unterstützung für weiterbildende Unternehmen deutlich ausweitet.
  • Der Schwerpunkt auf digitale Weiterbildung ist positiv, allerdings sollte die Politik noch stärker dafür sorgen, dass An- und Ungelernte gezielt beraten und besser gefördert werden.
Zur detaillierten Fassung

Die Anforderungen der Arbeitswelt ändern sich ständig. Daher ist es wichtig, dass sich Mitarbeiter weiterbilden. Das sehen auch die Unternehmen so:

Im Jahr 2016 investierten die Unternehmen in Deutschland rund 33,5 Milliarden Euro in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten.

Davon profitieren beide Seiten. Die Unternehmen haben besser qualifizierte Mitarbeiter. Und die Beschäftigten sichern durch ihre zusätzlichen Kenntnisse ihren Arbeitsplatz und haben in Gehaltsverhandlungen gute Argumente. Folglich ist es sinnvoll, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam entscheiden können, wie viele Weiterbildungsmaßnahmen sie durchführen und wie sie die Kosten aufteilen.

Auch der Staat unterstützt die Weiterbildung (Grafik):

Im Jahr 2017 förderte die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung mit mehr als 1,2 Milliarden Euro.

Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der beruflichen Weiterbildung in Millionen Euro Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die staatliche Unterstützung für weiterbildende Unternehmen deutlich ausweitet. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Gesetzesentwurf mit Vor- und Nachteilen: Die Politik will die digitale Weiterbildung fördern, sollte aber noch stärker An- und Ungelernte in den Blick nehmen.

  • Alle Unternehmen, die Mitarbeiter in einem Engpassberuf weiterbilden, können einen Zuschuss erhalten, wenn sie einen Teil der Lehrgangskosten übernehmen. Das gleiche gilt auch für die Weiterbildung von Mitarbeitern mit Tätigkeiten, „die durch Technologien ersetzt werden können“. Bisher gibt es nur für Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern Zuschüsse.
  • Der Zuschuss richtet sich nach der Größe der Unternehmen. Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern erhalten 100 Prozent, Betriebe mit maximal 249 Mitarbeitern bekommen 50 Prozent und Großunternehmen erhalten 25 Prozent.
  • Bildet ein Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten einen über 45-jährigen Mitarbeiter weiter, übernimmt die Bundesagentur die Lehrgangskosten komplett – auch wenn der Beschäftigte nicht vom Strukturwandel betroffen ist. Bisher muss der Betrieb 50 Prozent der Kosten tragen.
  • Firmen erhalten auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung. Sehr kleine Betriebe erhalten 75 Prozent Zuschuss, große Unternehmen bekommen 25 Prozent.

Auf den ersten Blick wirken die Vorschläge sinnvoll. Jedoch ist die Abgrenzung, welche beruflichen Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können, vage. Zudem dürften die neuen Regelungen zu großen Mitnahmeeffekten führen:

Weiterbildungen, die bislang komplett von den Unternehmen finanziert wurden, werden nun staatlich subventioniert.

Die Zahl der weitergebildeten Mitarbeiter erhöht sich in diesen Fällen nicht – es steigen lediglich die Staatsausgaben.

Gezielte Förderung statt Gießkannenprinzip

Auch die Fokussierung auf das Alter der Mitarbeiter in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist fragwürdig - eine viel größere Rolle spielt die Qualifikation der Beschäftigten: Ältere Akademiker nehmen statistisch häufiger an Weiterbildungen teil als jüngere An- und Ungelernte.

Ein weiteres Problem ist, dass mit dem Gesetzesentwurf arbeitslose – und oft geringqualifizierte - Hartz-IV-Empfänger nicht erreicht werden. Doch gemessen an den Ausgaben je Arbeitslosen ist die staatliche Förderung in diesem Bereich in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Dabei benötigen gerade diese Geringqualifizierten eine Unterstützung, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.

Anstatt also – wie im Gesetzesentwurf vorgeschlagen – auf eine breite Förderung zu setzen und womöglich keinerlei zusätzliche positive Effekte zu erzielen, sollte die Politik noch stärker dafür sorgen, dass An- und Ungelernte gezielt beraten und besser gefördert werden.

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