Der Informationsdienst
des Instituts der deutschen Wirtschaft

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Rente Lesezeit 3 Min.

Gerechtigkeit für Rentner und Beitragszahler

Weil in den kommenden Jahren immer mehr Menschen in den Ruhestand gehen und weniger junge Leute auf dem Arbeitsmarkt nachrücken, müssen in der gesetzlichen Rentenversicherung einige Stellschrauben nachjustiert werden. Wenn die Politik nach 2031 am Renteneintrittsalter von 67 Jahren festhalten will, liegt es nahe, vor allem den Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel zu verändern.

Kernaussagen in Kürze:
  • Wenn die Politik das Renteneintrittsalter nach 2031 nicht weiter anheben will, lässt sich mehr Generationengerechtigkeit in der Rentenversicherung auch über Änderungen in der Rentenanpassungsformel erreichen.
  • Würde die demografische Entwicklung in dieser Formel stärker berücksichtigt, ließe sich der zu erwartende Anstieg des Beitragssatzes deutlich abschwächen.
  • Erkauft würde dies allerdings durch ein stärker sinkendes Rentenniveau.
Zur detaillierten Fassung

Auch wenn für die Bundesbürger, die Unternehmen und auch die Politik derzeit die Corona-Pandemie und ihre Folgen alles andere überschattet, bleibt es doch Aufgabe des Staates, langfristige Entwicklungen im Blick zu behalten. Zu den wichtigsten gehört die demografische Entwicklung, sprich: die Tatsache, dass die Bevölkerung in Deutschland im Schnitt immer älter wird.

Wege zu mehr Generationengerechtigkeit

Dies hat vor allem Auswirkungen auf die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Frage, die es zu beantworten gilt, lautet, wie der wachsenden Zahl von Rentnern eine ausreichende Alterssicherung gewährleistet werden kann, ohne die künftig schrumpfende Gruppe der Beitragszahler mit stark steigenden Beitragssätzen zu überfordern.

Ein naheliegender Weg zu einer generationengerechteren Lastenverteilung im Rentensystem wäre es, das gesetzliche Renteneintrittsalter, das bis zum Jahr 2031 auf 67 Jahre steigen wird, anschließend weiter anzuheben.

Doch dazu ist die Politik offenbar nicht bereit – die Rentenkommission der Bundesregierung hat jedenfalls in ihrem kürzlich vorgelegten Bericht keinen Schritt in diese Richtung erkennen lassen.

Das Rentenrecht bietet allerdings auch andere Möglichkeiten, die Lastenverteilung zwischen den Generationen zu verschieben. Das IW hat dazu in einem Gutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) die Rentenanpassungsformel in den Blick genommen und dabei zwei Parameter variiert:

 

 

 

  1. Anpassung der Standardrentenberechnung. Bei der Kalkulation der jährlichen Rentenanpassung und des Rentenniveaus spielt der sogenannte Eck- oder Standardrentner eine wichtige Rolle. Bislang wird für diesen fiktiven Rentner unterstellt, dass er 45 Jahre lang Beiträge auf das jeweilige Durchschnittsentgelt in die Rentenkasse eingezahlt hat. Doch mit der Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre soll sich die Lebensarbeitszeit verlängern. Deshalb wird in den Berechnungen des IW ab 2031 eine Standardrentnerbiografie mit 47 Beitragsjahren unterstellt.
  2. Anpassung des Gewichtungsfaktors. Bereits im geltenden Rentenrecht gibt es einen sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor. Dieser berücksichtigt, wie sich die Zahl der fiktiven Standardrentner im Verhältnis zur Zahl der fiktiven Durchschnittsverdiener – sprich: Beitragszahler – entwickelt. Wird diese Relation größer, dämpft der Nachhaltigkeitsfaktor die jährliche Rentenerhöhung.

Allerdings beträgt der Gewichtungsfaktor, mit dem die Veränderung der Rentner-Beitragszahler-Relation in die Rentenanpassungsformel einfließt, derzeit nur 0,25. Damit würden das Rentenniveau und die Beitragssätze nur vergleichsweise schwach an die demografischen Veränderungen angepasst. Das IW hat deshalb den Gewichtungsfaktor in zwei verschiedenen Reformszenarien auf 0,33 beziehungsweise 0,5 angehoben.

Würde die demografische Entwicklung in der Rentenanpassungsformel stärker berücksichtigt, müsste der Beitragssatz bis 2060 nur auf 21,3 Prozent steigen – statt auf 23,7 Prozent.

Die Auswirkungen dieser Anpassungsoptionen auf das Rentensystem sind deutlich, wobei sich die Verlängerung der Standardrentnerbiografie vor allem im Jahr 2031 unmittelbar bemerkbar macht. Insgesamt ließe sich der Anstieg der Beitragssätze spürbar verringern (Grafik):

Nach geltendem Recht würde der Beitragssatz in der Rentenversicherung bis 2060 um mehr als 5 Prozentpunkte auf 23,7 Prozent steigen – bei einem Gewichtungsfaktor von 0,33 wäre ein Anstieg auf 22,6 Prozent zu erwarten, bei einem Faktor von 0,5 sogar nur ein Beitragssatz von 21,3 Prozent.

Das IW hat drei Szenarien zur Entwicklung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet, von denen zwei Änderungen in der Rentenanpassungsformel beinhalten Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Für einen heutigen Durchschnittsverdiener würde diese Differenz von bis zu 2,4 Prozentpunkten immerhin etwa 40 Euro Beitragsersparnis pro Monat ausmachen. Entsprechend mehr Spielraum hätte sie oder er, um privat zusätzlich für das Alter vorzusorgen.

Dies wird künftig für viele auch notwendig sein, denn das Rentenniveau sinkt in allen drei Szenarien (Grafik):

Auf der Basis des aktuellen Rentenrechts würde die Standardrente bis 2060 von 48 auf 43,7 Prozent des Durchschnittsverdiensts sinken – mit den höheren Gewichtungsfaktoren wären nur noch gut 43 beziehungsweise 40 Prozent zu realisieren.

Das IW hat drei Szenarien zur Entwicklun des Rentenniveaus berechnet, von denen zwei Änderungen in der Rentenanpassungsformel beinhalten. Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Unterm Strich würde die Belastung der Beitragszahler in den IW-Reformszenarien gegenüber heute zwar immer noch steigen, aber deutlich moderater als nach geltendem Recht. Erkauft würde dies allerdings durch eine merklich stärkere Absenkung des Rentenniveaus.

Renteneintrittsalter sollte Diskussionsthema bleiben

Angesichts dessen sollte der Gesetzgeber das ab 2031 geltende Renteneintrittsalter von 67 Jahren nicht für sakrosankt erklären. IW-Berechnungen zufolge würde der Beitragssatz bei einer Einführung der Rente mit 70 bis zum Jahr 2052 – wie im obigen Reformszenario mit dem Gewichtungsfaktor 0,33 – bis 2060 nur auf 22,3 Prozent steigen. Das Rentenniveau würde aber deutlich höher liegen als in allen drei hier durchgerechneten Szenarien und bis 2060 lediglich auf knapp 45 Prozent des Durchschnittsverdiensts sinken.

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