Der Informationsdienst
des Instituts der deutschen Wirtschaft

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Digitalisierung Lesezeit 4 Min.

E-Government in Deutschland im Schneckentempo

Eigentlich sollten in Deutschland bis Ende 2022 insgesamt 575 behördliche Leistungen für Bürger und Unternehmer online verfügbar sein. Doch die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung hakt. Andere EU-Länder sind deutlich weiter.

Kernaussagen in Kürze:
  • Einer weitgehend digitalisierten öffentlichen Verwaltung hat sich 2017 der Bundestag verschrieben, als er das sogenannte Onlinezugangsgesetz (OZG) verabschiedet hat.
  • Dieses Gesetz verpflichtet den Bund, die Länder sowie die Kommunen dazu, bis Ende 2022 alle 575 Leistungen, die das OZG auflistet, für Bürger und Unternehmen online anzubieten..
  • Beim digitalen Bafög-Antrag und der Online-Gewerbesteuerzahlung hat das schon geklappt, doch die meisten anderen Behördengänge muss man in Deutschland nach wie vor per pedes und in persona antreten: Bundesweit sind bislang erst 80 der 575 Ämter-Leistungen, die das OZG auflistet, online verfügbar.
Zur detaillierten Fassung

In einer Klinik in Hamburg-Altona ist Deutschland bereits Digital-Land: Dort können frischgebackene Eltern ihren Nachwuchs an einem Terminal bei den Behörden anmelden. Den Automaten, der ein bisschen aussieht wie ein besonders schlanker Geldautomat, hat die Hamburger Senatsverwaltung aufgestellt. Er ist ein plakatives Beispiel für eine weitgehend durchdigitalisierte öffentliche Verwaltung. Der hat sich der Bundestag 2017 verschrieben, als er das sogenannte Onlinezugangsgesetz (OZG) verabschiedet hat. Dieses Gesetz verpflichtet den Bund, die Länder sowie die Kommunen dazu, „bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten“.

Demnach sollen bis Ende des Jahres alle 575 Leistungen, die das OZG auflistet, für Bürger und Unternehmen online sein. Beim digitalen Bafög-Antrag und der Online-Gewerbesteuerzahlung hat das schon geklappt, doch die meisten anderen Behördengänge muss man in Deutschland nach wie vor per pedes und in persona antreten: Ein Neugeborenes müssen Eltern, wenn sie nicht in Hamburg wohnen, in der Regel beim Standesamt, beim Einwohnermeldeamt, beim Finanzamt und bei der Kindergeldstelle anmelden. Auch bei der Krankenversicherung ist eine Meldung fällig, ebenso bei der Elterngeldstelle. Wer da mit 14 Seiten an Formularen auskommt, hat noch Glück gehabt.

Auch Wohnan- und -abmeldungen, die Beantragung und Abholung von Reisepässen oder die Formalitäten rund um eine Eheschließung sind längst nicht überall digital möglich. Bundesweit sind bislang erst 80 der 575 Ämter-Leistungen, die das OZG auflistet, online verfügbar.

Auch in den einzelnen Bundesländern sind die Fortschritte rund ums E-Government nicht wirklich ermutigend (Grafik):

Ende Juni 2022 war Thüringen mit landesweit 142 verfügbaren Online-Leistungen führend.

So viele der 575 Leistungen des Onlinezugangsgesetzes, die der Staat für Bürger und Unternehmen bis Ende 2022 online anbieten soll, hatten die Bundesländer Ende Juni 2022 umgesetzt Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Statt Gas zu geben, ist die Verfügbarkeit von behördlichen Digitalangeboten in manchen Bundesländern zuletzt sogar gesunken. In Nordrhein-Westfalen kamen zwischen März und Juni dieses Jahres zwar landesweit neun verfügbare Online-Leistungen hinzu, doch die Zahl der in mindestens einer Gemeinde verfügbaren Digitalservices sank gleichzeitig um elf – in der Summe standen somit in NRW zuletzt zwei Digitalangebote weniger zur Verfügung als noch im Frühjahr. In Niedersachsen verringerte sich das E-Government-Angebot in diesem Zeitraum auf Gemeindeebene sogar um elf Leistungen. Es ist davon auszugehen, dass bereits gemeldete Leistungen wegen eines unzureichenden Digitalisierungsstands wieder entfernt werden mussten.

Mangelnde Umsetzung des E-Government

Auch der Bundesrechnungshof übt deutliche Kritik daran, wie schleppend der Staat die OZG-Leistungen umsetzt. Von den rund 1.500 zu digitalisierenden einzelnen Verwaltungsprozessen innerhalb der 115 OZG-Leistungen des Bundes wurden demnach bis September 2021 gerade mal 58 Prozesse wie vorgesehen vollständig und flächendeckend umgesetzt. Das entspricht einem Umsetzungsgrad von knapp 4 Prozent. Teilweise online verfügbar waren laut Bundesrechnungshof rund 20 Prozent der Leistungen. Das für die OZG-Umsetzung zuständige Bundesinnenministerium nennt zwar höhere Zahlen und wies die Kritik des Bundesrechnungshofs zurück, doch das Ministerium konnte die vorgebrachten Punkte nicht widerlegen. Mithilfe eines „OZG-Boosters“ möchte die Bundesregierung nun zumindest einige wichtige Dienste wie die Eheschließung und die Einbürgerung bis zum Jahresende prioritär digitalisieren.

Die meisten Behördengänge muss man in Deutschland nach wie vor per pedes und in persona antreten: Bundesweit sind bislang erst 80 der 575 Ämter-Leistungen, die das OZG auflistet, online verfügbar.

Nicht nur der Bund ist bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Verzug. Noch größer ist der Rückstand bei den vielen landesbezogenen und kommunalen Leistungen. Ein großes Hindernis ist die schlecht funktionierende flächendeckende Übernahme bereits verfügbarer kommunaler Services. Beispiel Nordrhein-Westfalen: Hier gibt es aktuell immerhin 249 OnlineServices auf einzelkommunaler Ebene, aber nur acht davon – neben den 80 bundesweit verfügbaren Leistungen – werden im ganzen Bundesland angeboten.

Dabei ist Abhilfe dafür bereits ersonnen: Das Einer-für-alle-Prinzip soll eigentlich dafür sorgen, dass einzelne Bundesländer oder Kommunen federführend einzelne OZG-Leistungen entwickeln und alle anderen die fertige Lösung einfach übernehmen. Doch fehlende Digitalkapazitäten und Fachkräfte, falsch gesetzte Prioritäten und möglicherweise sogar Desinteresse in den Kommunen bremsen das Prinzip bislang aus.

Künstliche Intelligenz kann Abhilfe schaffen

Abhilfe schaffen könnte an dieser Stelle der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI): Vorausgesetzt, dass Kommunen dieselbe Software nutzen, ließen sich ausgearbeitete digitale Leistungen, die über ein Online-Portal des Bundes verfügbar gemacht werden, mit erheblich geringerem Aufwand als bisher in allen an das Softwaresystem angeschlossenen Kommunen implementieren – wobei KI-gesteuerte Systeme prüfen, welche digitalen Strukturen bereits übereinstimmen und wo Experten die Software an die jeweiligen Gegebenheiten anpassen müssen. So könnte händische Arbeit von IT-Fachkräften in den Kommunen zumindest teilweise entfallen. Doch bislang wird KI für die Verbreitung von E-Government-Lösungen in Deutschland nicht eingesetzt, auch standardisierte Softwarelösungen in den Kommunen sind noch selten.

Der Blick ins europäische Ausland

Andere EU-Staaten sind da deutlich weiter. In der aktuellen „eGovernment Benchmark“ der EU-Kommission, die den digitalen Reifegrad der öffentlichen Verwaltung in insgesamt 36 europäischen Staaten im Sommer 2020 anhand von 7.877 Webseiten mit Bürger- und Unternehmensdiensten ermittelt hat, hatten andere Länder die Nase vorn (Grafik):

Am weitesten ist Malta mit einem 96-prozentigen Reifegrad bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorangeschritten – auf der Mittelmeerinsel waren im Jahr 2020 schon 81 Prozent der bewerteten Dienste online verfügbar.

So weit waren die EU-Länder im Jahr 2021 bei der Umsetzung einer digitalisierten Verwaltung vorangeschritten Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Deutschland erreicht im europäischen Ranking gerade einmal einen Reifegrad von 62 Prozent und landet damit weit hinter den Top Ten. Das EU-Schlusslicht bildet Rumänien mit einem Digitalisierungsgrad von 40 Prozent.

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