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Hartz-IV-Empfänger müssen stärker gefördert werden

Die Bundesagentur für Arbeit gibt seit Jahren mehr Geld für Weiterbildungen aus. Allerdings profitieren ausgerechnet diejenigen am wenigsten von der Förderung, die eine Weiterqualifizierung am nötigsten hätten.

Kernaussagen in Kürze:
  • Im Jahr 2018 gab die Bundesagentur für Arbeit annähernd 1,8 Milliarden Euro für Weiterbildungen aus, fast doppelt so viel wie zwölf Jahre zuvor.
  • Ausgerechnet Hartz-IV-Bezieher erhalten mit 510 Millionen Euro relativ wenig aus dem Weiterbildungstopf.
  • Weil gerade Langzeitarbeitslose von einer besseren Qualifizierung profitieren würden, sollte die Förderung der Weiterbildung für Hartz-IV-Bezieher ausgebaut werden.
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Weiterbildung ist ein weites Feld: Manche lernen in Abendkursen der VHS eine neue Sprache auf eigene Kosten, andere besuchen Lehrgänge und Schulungen, die ihr Arbeitgeber bezahlt. Doch auch der Staat fördert Lernangebote für Erwachsene (Grafik):

Im Jahr 2018 gab die Bundesagentur für Arbeit (BA) annähernd 1,8 Milliarden Euro für Weiterbildungen aus.

So viele Millionen Euro investierte die Bundesagentur für Arbeit in die berufliche Weiterbildung Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Das ist fast doppelt so viel wie zwölf Jahre zuvor, als die Hartz-IV-Reformen umgesetzt wurden.

Ein Blick auf die beiden Empfängergruppen, die die BA fördert, zeigt allerdings, dass ausgerechnet Hartz-IV-Bezieher relativ wenig aus dem Weiterbildungstopf bekommen:

Die Ausgaben für berufliche Weiterbildung nach Sozialgesetzbuch II beliefen sich im Jahr 2018 auf 510 Millionen Euro.

Die Jobcenter unterstützen somit jeden Arbeitslosen, der Arbeitslosengeld (ALG) II erhält, im Schnitt mit rund 330 Euro. Allerdings nehmen von 1.000 Arbeitslosen, die ALG II beziehen, nur 29 an einer Weiterbildung teil. Im Durchschnitt betrugen die Ausgaben je Teilnehmer aus diesem Personenkreis im Jahr 2018 rund 11.400 Euro.

Die Förderung der Weiterbildung für Hartz-IV-Bezieher sollte ausgebaut werden, da gerade Langzeitarbeitslose von einer besseren Qualifizierung profitieren würden.

Wesentlich mehr Geld floss in Weiterbildungsmaßnahmen für Personen, die ihre Förderung nach dem Sozialgesetzbuch III bekommen. Dazu zählen neben Arbeitslosen auch geringqualifizierte Arbeitnehmer und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen: Hier flossen im Jahr 2018 fast 1,3 Milliarden Euro – im Schnitt förderte die BA jeden Arbeitslosen rein rechnerisch mit mehr als 1.600 Euro. Damit haben sich die Ausgaben je Arbeitslosen zwischen 2006 und 2018 verfünffacht – und das bei sinkender Arbeitslosenzahl.

Die durchschnittliche Zahl der Teilnehmer je 1.000 Arbeitslose lag zuletzt bei 114 Personen. Die Ausgaben je Teilnehmer im Rahmen der SGB-III-Förderung beliefen sich 2018 demnach auf rund 14.000 Euro.

Um dieses Ungleichgewicht zwischen den beiden Empfängergruppen auszugleichen, sollte die Förderung der Weiterbildung für Hartz-IV-Bezieher ausgebaut werden. Denn gerade Langzeitarbeitslose, die oftmals keinen Berufsabschluss haben und denen deshalb die Rückkehr auf den ersten Arbeitsmarkt besonders schwerfällt, würden von einer besseren Qualifizierung profitieren.

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