EU sollte Binnenmarkt nicht gefährden
Rund elf Millionen Arbeitsplätze in der Europäischen Union hängen mit Dienstleistungen für Kunden in jeweils anderen EU-Staaten zusammen. Die wirtschaftliche Bedeutung der Serviceausfuhren ist hoch, daher sollte die EU-Kommission den Bereich mit Augenmaß regulieren. Die aktuelle Richtlinie schießt übers Ziel hinaus.
- Im Jahr 2014 hingen 10,9 Millionen Arbeitsplätze in den 28 EU-Staaten direkt oder indirekt von Dienstleistungsexporten in jeweils andere EU-Länder ab – fast doppelt so viele wie im Jahr 2000.
- Die durch grenzüberschreitende Dienstleistungen in der EU erzielte Wertschöpfung summierte sich 2014 auf etwa 625 Milliarden Euro.
- Die EU-Richtlinie zur Arbeitnehmerentsendung gefährdet diese Erfolgsgeschichte, indem sie durch zu viele Vorschriften den Wettbewerb beschneidet und den Unternehmen unnötige Bürokratie aufbürdet.
Seien es polnische Lkw-Fahrer, die in Deutschland Waren ausliefern, oder Zeitarbeitskräfte aus Rumänien: Wenn das Thema Dienstleistungen durch ausländische Beschäftigte diskutiert wird, stehen meist solche Einfachjobs im Vordergrund.
Doch der europäische Binnenmarkt hat die Dienstleistungsexporte auch in wissensintensiven Branchen wachsen lassen – zum Beispiel überwachen Ingenieure Bauprojekte im Ausland und Wissenschaftler forschen und lehren an Universitäten außerhalb ihres Heimatlands. Immerhin 4,2 Prozent aller Jobs in wissensintensiven Dienstleistungsbranchen in der EU hingen 2014 von grenzüberschreitenden Tätigkeiten ab – kaum weniger als in der Gesamtwirtschaft (4,8 Prozent).
Seit der Jahrtausendwende ist die Bedeutung von Dienstleistungen, die Arbeitnehmer eines EU-Staates in einem anderen Mitgliedsland erbringen, rasant gewachsen (Grafik):
Im Jahr 2014 hingen 10,9 Millionen Arbeitsplätze in den 28 EU-Staaten direkt oder indirekt von Dienstleistungsexporten in jeweils andere EU-Länder ab – fast doppelt so viele wie im Jahr 2000.
Und weil es dabei eben nicht nur um Billigjobs geht, sind es auch nicht die osteuropäischen Länder, die in erster Linie von Dienstleistungsexporten profitieren. So ist der Anteil der damit verbundenen Arbeitsplätze an der Gesamtbeschäftigung in den Niederlanden deutlich höher als in Polen oder Rumänien. Unterm Strich entfallen 74 Prozent aller grenzüberschreitenden Dienstleistungsarbeitsplätze auf die „alten“ EU-15-Staaten.
Dienstleistungsexporte haben in der EU stark an Bedeutung gewonnen. Die EU-Richtlinie zur Arbeitnehmerentsendung gefährdet diese Erfolgsgeschichte.
Über alle EU-Länder hinweg sind Serviceexporte von großer wirtschaftlicher Bedeutung:
Die durch grenzüberschreitende Dienstleistungen in der EU erzielte Wertschöpfung summierte sich 2014 auf etwa 625 Milliarden Euro.
Umso wichtiger ist es, diese Tätigkeiten nicht durch übermäßige Regulierungen auszubremsen. Die EU-Richtlinie zur Arbeitnehmerentsendung, die bis Mitte 2020 in nationales Recht umgesetzt werden soll, beschränkt sich jedoch nicht darauf, Sozialdumping zu bekämpfen. Stattdessen beschneidet die Richtlinie durch zu viele Vorschriften den Wettbewerb und bürdet den Unternehmen unnötige Bürokratie auf.
So muss bereits für eine kurze Entsendung eines Wartungstechnikers ins EU-Ausland geprüft werden, ob in der Zielbranche ein Tarifvertrag vorliegt, wie die Person dort einzugruppieren wäre und ob zusätzliche Leistungspflichten bestehen. Die positiven Effekte der Dienstleistungsexporte auf Jobs und Wohlstand werden dabei ignoriert und die Vorzüge des Binnenmarktes aufs Spiel gesetzt.