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Arbeitszeitgesetz in Deutschland: Mehr Flexibilität nötig

Das deutsche Arbeitszeitgesetz ist mehr als 20 Jahre alt. Kein Wunder also, dass es in vielen Punkten nicht mehr der veränderten Arbeitswelt entspricht und dringend angepasst werden muss.

Kernaussagen in Kürze:
  • Das 1994 erlassene Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit eines Beschäftigten in Deutschland auf acht Stunden.
  • Dänemark, Irland, Italien, Malta, Großbritannien und Zypern verzichten auf eine werktägliche Höchstgrenze der Arbeitszeit.
  • Angesichts der sich wandelnden Arbeitswelt und des Wunsches vieler Beschäftigter nach mehr Zeitsouveränität drängen viele Arbeitgeber in Deutschland darauf, die tägliche Höchstgrenze durch eine wöchentliche zu ersetzen.
Zur detaillierten Fassung

Das 1994 erlassene Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit eines Beschäftigten auf acht Stunden. Zwar kann sie auf zehn Stunden ausgedehnt werden – allerdings nur, wenn innerhalb von sechs Monaten der Durchschnitt von werktäglich acht Stunden Arbeitszeit nicht überschritten wird. Außerdem steht Arbeitnehmern in Deutschland nach Beendigung der Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu.

Das deutsche Arbeitszeitgesetz setzt die europäische Arbeitszeitrichtlinie um, die den Rahmen für die nationalen Regelungen vorgibt. Die EU-Richtlinie legt aber – anders als die deutsche Gesetzgebung – keine tägliche Höchstarbeitszeitgrenze fest, sondern lediglich eine wöchentliche: Sie liegt bei 48 Stunden, die wiederum auch überschritten werden dürfen, wenn es zu einem Ausgleich binnen sechs oder spätestens zwölf Monaten kommt.

Die EU-Länder haben die europäische Arbeitszeitrichtlinie recht unterschiedlich umgesetzt (Grafik):

Dänemark, Irland, Italien, Malta, Großbritannien und Zypern verzichten auf eine werktägliche Höchstgrenze der Arbeitszeit.

Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit in Europa im Oktober 2017 in Stunden Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

In den Niederlanden und Spanien darf über einen längeren Zeitraum maximal neun Stunden gearbeitet werden, die meisten anderen EU-Länder haben acht, Frankreich sogar nur sieben Stunden festgelegt. Und wie immer gibt es Ausnahmen: Werden Überstunden geleistet, kann die tägliche Regelarbeitszeit vorübergehend auf bis zu 13 Stunden ausgeweitet werden.

Wo keine tägliche Höchstgrenze besteht, gilt eine wöchentliche. Sie beträgt fast überall 48 oder 40 Stunden, nur Frankreich und Belgien liegen darunter.

Das deutsche Arbeitszeitgesetz entspricht in vielen Punkten nicht mehr den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt. Es sollte dringend angepasst werden.

Angesichts der sich wandelnden Arbeitswelt und des Wunsches vieler Beschäftigter nach mehr Zeitsouveränität drängen viele Arbeitgeber in Deutschland darauf, die tägliche Höchstgrenze durch eine wöchentliche zu ersetzen. Der neue Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sieht nun zumindest vor, tarifgebundenen Unternehmen eine Abkehr vom starren Achtstundentag zu ermöglichen. Die Realität des Arbeitsalltags sieht ohnehin schon anders aus: Dem „European Working Conditions Survey“ zufolge haben im Jahr 2015 in Deutschland immerhin 23 Prozent der Arbeitnehmer mindestens einmal im Monat länger als zehn Stunden am Tag gearbeitet. Im EU-Durchschnitt waren es sogar 31 Prozent.

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