Der Informationsdienst
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Tarifrunde 2018 Lesezeit 2 Min.

28-Stunden-Woche – eine rechtswidrige Forderung?

Die IG Metall fordert nicht nur eine kräftige Lohnerhöhung, sondern auch eine „reduzierte Vollzeit“ mit Rückkehrrecht, die für bestimmte Arbeitnehmer einen Lohnausgleich vorsehen soll. Die Arbeitgeber halten das für rechtswidrig – und damit für unerfüllbar.

Kernaussagen in Kürze:
  • Die IG Metall fordert in der laufenden Tarifrunde der Metall- und Elektro-Industrie für die Arbeitnehmer die Möglichkeit einer vorübergehenden Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 28 Stunden.
  • Einen Lohnausgleich für bestimmte Beschäftigte von bis zu 200 Euro pro Monat sollen alle Beschäftigten solidarisch aus ihren Lohnzuwächsen finanzieren.
  • Dieser Vorschlag könnte rechtswidrig sein – und ist in Zeiten des Fachkräftemangels für die Unternehmen organisatorisch kaum zu bewältigen.
Zur detaillierten Fassung

Geht es nach der IG Metall, sollen die Beschäftigten in der M+E-Industrie neben einer Lohnerhöhung von 6 Prozent auch einen Anspruch auf Verkürzung der Wochenarbeitszeit von derzeit meist 35 auf bis zu 28 Stunden erhalten. Außerdem will die Gewerkschaft ein Rückkehrrecht auf Vollzeit und für jene Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit reduzieren und Kinder unter 14 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige haben, einen Lohnausgleich von bis zu 200 Euro pro Monat.

Würde die IG Metall diese Ziele tatsächlich erreichen, kämen auf die Unternehmen große Probleme zu:

Nach zurückhaltenden Schätzungen könnte durch die reduzierte Arbeitszeit ein Arbeitsvolumen von rund 200.000 Vollzeitstellen entfallen.

Diesen Verlust aufzufangen, ist schon organisatorisch und unter Kostengesichtspunkten unmöglich. Darüber hinaus scheitert das Vorhaben schlichtweg daran, dass es nicht genügend Fachkräfte gibt.

Hinzu kommt, dass die Beschäftigten selbst offenbar gar keinen Bedarf an Arbeitszeitverkürzungen haben. In der IG-Metall-Beschäftigtenbefragung 2017 gaben jedenfalls nur knapp 11 Prozent der gut 680.000 Befragten an, mit ihrer Arbeitszeit „eher nicht zufrieden“ oder „nicht zufrieden“ zu sein.

Teilweiser Lohnausgleich bei einer 28-Stunden-Woche? Mit gleichem Lohn für gleiche Arbeit hat das nichts zu tun.

Mit dem geforderten Teillohnausgleich für bestimmte Mitarbeiter widerspricht die IG Metall zudem ihrer ureigenen Forderung, gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu zahlen. Denn ein Arbeitnehmer mit „reduzierter Vollzeit“ würde durch den geforderten Teillohnausgleich einen höheren Stundenlohn haben als Vollzeitbeschäftigte oder Teilzeitbeschäftigte, die weniger als 28 Stunden arbeiten. Das sehen offenbar auch die Beschäftigten kritisch (Grafik):

Nur 16 Prozent der M+E-Beschäftigten wären zu einem solidarischen Ausgleich bereit – dabei verzichten alle auf einen Teil ihrer Lohnzuwächse, um jene zu unterstützen, die vorübergehend weniger arbeiten. So würden die Beschäftigten den Lohnausgleich für eine vorübergehende Absenkung der Arbeitszeit finanzieren Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Der geforderte Teillohnausgleich ist auch juristisch heikel:

Nach einem Rechtsgutachten von Clemens Höpfner von der Universität Münster wäre eine solche Regelung diskriminierend und somit rechtswidrig.

Das wiederum bedeutet, dass die Arbeitgeber die Forderung der IG Metall gar nicht erfüllen dürfen, denn sonst stünde am Ende ein Tarifvertrag, dessen Regelungen gegen das Gesetz verstoßen.

Folglich wären auch alle Arten von Streiks unrechtmäßig. Denn Arbeitskämpfe sind nur zulässig, wenn der Arbeitgeber, der bestreikt werden soll, die Forderungen zumindest formal auch erfüllen kann.

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