Brückenteilzeit: Ein Gesetz für 0,9 Prozent
Arbeitnehmer erhalten ab 2019 das Recht auf eine vorübergehende Teilzeit von ein bis fünf Jahren mit anschließender Rückkehr zur alten Arbeitszeit. Diese Regelung stellt jedoch viele Betriebe vor kaum lösbare Aufgaben – und sie geht auch am Bedarf vorbei, wie eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt.
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