Workation: Arbeiten, wo andere Urlaub machen
Was bislang vor allem als Werbung für einen Job im Tourismus taugte, ist heute so etwas wie Homeoffice für Fortgeschrittene. Beim Werben um Fachkräfte könnte das Angebot von mobilem Arbeiten im Ausland die Attraktivität von Firmen erhöhen.
- Workation ist ein befristeter Auslandsaufenthalt, bei dem normal gearbeitet und danach die Freizeit am Urlaubsort genossen wird.
- In Deutschland bieten das 15 Prozent der Unternehmen an. Von den Firmen, die generell Homeoffice gestatten, ermöglicht das sogar gut jede fünfte.
- Vor einer Workation sind Fragen zu Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht zu klären.
Was sich früher ausgeschlossen hat, geht heute Hand in Hand: Arbeiten (englisch: work) und Urlaub (englisch: vacation) – kurz „Workation“. Gemeint ist damit ein befristeter Auslandsaufenthalt, bei dem normal gearbeitet und danach die Freizeit am Urlaubsort genossen wird. Das Modell bietet sich in den Jobs an, in denen nur ein Laptop und stabiles Internet nötig sind, um zumindest zeitweise zu arbeiten. In Deutschland gibt es bereits Unternehmen, die ihren Beschäftigten zeitweise mobiles Arbeiten im Ausland anbieten (Grafik):
Wie eine IW-Befragung von Personalverantwortlichen im Jahr 2023 ergab, bieten 15 Prozent der deutschen Unternehmen ihren Mitarbeitern mobiles Arbeiten im Ausland an. Von den Firmen, die generell Homeoffice gestatten, ermöglicht dies sogar gut jede fünfte.
Ob Unternehmen Workations anbieten, hängt auch von der Unternehmensgröße ab. Unternehmen mit 250 Mitarbeitern und mehr ermöglichen mobiles Arbeiten im Ausland deutlich häufiger als kleine Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern (23 zu 15 Prozent). Diese haben in der Regel beschränkte Ressourcen, Infrastruktur und Flexibilität.
Workation erhöht die Jobzufriedenheit, Kreativität und Produktivität – davon profitiert nicht nur der jeweilige Beschäftigte, sondern auch der Arbeitgeber.
Es gibt zudem einige Fallstricke, sollte ein Mitarbeiter solch einen Auslandsaufenthalt antreten wollen. So sind vor einer Workation Fragen zu Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht zu klären. Arbeitet ein Beschäftigter im Ausland, kann das unter Umständen – vor allem bei geschäftsführenden Mitarbeitern – dazu führen, dass für den deutschen Arbeitgeber eine Betriebsstätte im Ausland begründet wird. Die Folgen wären eine Steuerpflicht und weitere administrative Auflagen.
Auch gilt es auszuschließen, dass die Beschäftigten im Ausland einkommensteuerpflichtig werden oder Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Innerhalb der Europäischen Union lässt sich das vermeiden, indem das Unternehmen eine Entsendebescheinigung (A1-Bescheinigung) ausstellt. Sie bestätigt, dass der Arbeitnehmer weiterhin den Sozialversicherungsgesetzen des Heimatlands unterliegt.
Trotz dieser bürokratischen Risiken bietet Workation Chancen – nicht nur für den Beschäftigten, sondern auch für das Unternehmen. Eine Umfrage der Unternehmensberatung PwC hat ergeben, dass für eine Mehrheit der Befragten ein Workation-Angebot die Jobzufriedenheit, Kreativität und Produktivität erhöht. All dies sind Dinge, von denen auch der jeweilige Arbeitgeber profitiert.