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des Instituts der deutschen Wirtschaft

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Unternehmensteuern Lesezeit 3 Min.

Wirtschaft in Deutschland zahlt hohe Steuern und Abgaben

Der deutsche Staat belastet die hiesige Wirtschaft mit hohen Steuern und Abgaben – und schwächt so die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Dies gilt nicht nur mit Blick auf die Körperschaftsteuer, sondern auch bei der für Personengesellschaften und Einzelunternehmer maßgeblichen Einkommensteuer.

Kernaussagen in Kürze:
  • Kapitalgesellschaften in Deutschland mussten im Jahr 2024 laut Steuertarif gut 30 Prozent ihres Gewinns an den Staat abführen – das war im OECD-Vergleich der dritthöchste Wert.
  • Bei der für Personengesellschaften und Einzelunternehmer relevanten Einkommensteuer besteht das Problem vor allem darin, dass viele Unternehmer den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlen müssen, der kaum noch Investitionsanreize übrig lässt.
  • Für viele einkommsteuerpflichtige Unternehmer ist zudem nach wie vor der Solidaritätszuschlag relevant. Inzwischen tragen Unternehmen schätzungsweise 57 Prozent des jährlichen Soli-Aufkommens von etwa 13 Milliarden Euro.
Zur detaillierten Fassung

Ein funktionierender Staat ist nicht kostenfrei zu haben – Steuern und Abgaben sind nötig, um das Gemeinwesen finanzieren zu können. Der Fiskus darf es allerdings auch nicht übertreiben – belastet er beispielsweise die Unternehmen zu stark, schrumpft ihr Spielraum für notwendige Investitionen. Das wiederum verringert auf Dauer die internationale Wettbewerbsfähigkeit, was das Wirtschaftswachstum schwächt und damit letztlich auch die Steuereinnahmen verringert.

Eine einfache Antwort auf die Frage „Wie viel Steuern sind zu viel?“ gibt es nicht. Ein aktuelles Gutachten des IW zeigt allerdings, dass die Steuerbelastung der Wirtschaft in Deutschland in mehrfacher Hinsicht im internationalen Vergleich sehr hoch ist:

Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft müssen in Deutschland neben Körperschaftsteuer auch Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag zahlen. Das summiert sich (Grafik):

Kapitalgesellschaften in Deutschland mussten 2024 laut Steuertarif gut 30 Prozent ihres Gewinns an den Staat abführen – das war im OECD-Vergleich der dritthöchste Wert.

Tarifliche Steuersätze für Kapitalgesellschaften im Jahr 2024 in den OECD-Ländern mit den höchsten bzw. niedrigsten Steuersätzen in Prozent des Gewinns Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Damit stehen hiesige Firmen deutlich schlechter da als etwa ihre Konkurrenten in der Schweiz, Österreich, den USA, den Niederlanden und Frankreich. Betrachtet man den effektiven Steuersatz, der auch Abschreibungen und steuerliche Vergünstigungen berücksichtigt, schneidet Deutschland mit Rang sieben von 38 OECD-Staaten nicht viel besser ab.

Kapitalgesellschaften in Deutschland mussten im Jahr 2024 laut Steuertarif gut 30 Prozent ihres Gewinns an den Staat abführen – das war im OECD-Vergleich der dritthöchste Wert.

Während andere Länder die Steuersätze für Kapitalgesellschaften in den vergangenen Jahren gesenkt haben, ist hierzulande vor allem die Belastung mit Gewerbesteuer gestiegen. Gegensteuern will die Bundesregierung erst ab 2028 – dann soll die Körperschaftsteuer bis 2032 von 15 auf 10 Prozent sinken.

Einkommensteuer. Personengesellschaften und Einzelunternehmer werden vom deutschen Staat über die Einkommensteuer belastet. Weil die Steuersätze in den vergangenen 20 Jahren nicht verändert wurden und die Anpassung der Tarifzonen seit 2016 lediglich die Inflation ausgleicht, fallen inzwischen – einschließlich der privaten Haushalte – mehr als vier Millionen Steuerzahler unter den Spitzensteuersatz von 42 Prozent.

Wer aber von jedem zusätzlich verdienten Euro fast die Hälfte an den Fiskus abführen muss, hat wenig Anreiz, als Unternehmer zu investieren oder als Beschäftigter mehr zu arbeiten. Dieses Problem ist in Deutschland so groß wie fast nirgendwo sonst, wie der Blick auf den sogenannten Steuer- und Abgabenkeil im OECD-Vergleich zeigt – beispielhaft gerechnet für einen alleinstehenden Steuerzahler mit durchschnittlichem Verdienst (Grafik):

Einkommensteuern und Sozialbeiträge machten in Deutschland im Jahr 2024 fast 48 Prozent der gesamten Arbeitskosten aus – nur in Belgien war der Anteil noch höher.

So viel Prozent der Arbeitskosten flossen im Jahr 2024 durchschnittlich in Form von Einkommensteuern und Sozialbeiträgen an den Staat, in den OECD-Ländern mit der höchsten bzw. niedrigsten Steuerbelastung Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Im Nachbarland Schweiz beispielsweise flossen gerade mal knapp 23 Prozent der Arbeitskosten in Form von Steuern und Sozialabgaben an den Staat, im Vereinigten Königreich waren es gut 29 und in den USA rund 30 Prozent.

Solidaritätszuschlag. Für die meisten Arbeitnehmer ist der Soli seit der Reform im Jahr 2020 kein Thema mehr. Für viele einkommensteuerpflichtige Personengesellschaften und Einzelunternehmer ist der Zuschlag allerdings nach wie vor relevant, weil sie mit ihren Einkünften oftmals die Grenze von zu versteuernden 75.000 Euro pro Jahr überschreiten.

Die Kapitalgesellschaften bittet der Staat ohnehin unverändert zur Kasse – sie müssen auf die Körperschaftsteuer durchweg zusätzlich 5,5 Prozent Soli entrichten. Dies entspricht einer Gewinnbelastung von 0,8 Prozent. Damit trifft der Solidaritätszuschlag nicht nur Unternehmen mit hohen Umsätzen, sondern beispielsweise auch kleine Handwerksbetriebe, wenn sie als Kapitalgesellschaft geführt werden.

Insgesamt tragen Unternehmen inzwischen schätzungsweise 57 Prozent des jährlichen Soli-Aufkommens von etwa 13 Milliarden Euro.

Angesichts dieser Belastung wäre es zielführend, wenn die Bundesregierung den Solidaritätszuschlag endgültig abschaffen und den Betrieben damit mehr finanziellen Spielraum gewähren würde.

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