Der Informationsdienst
des Instituts der deutschen Wirtschaft

Der Informationsdienst
des Instituts der deutschen Wirtschaft

Steuerpolitik Lesezeit 3 Min.

Was bringt eine Reform des Ehegattensplittings?

Ökonomen, Juristen und Politiker diskutieren intensiv über eine Reform des Ehegattensplittings. Das Ziel ist es, die Arbeitsanreize für Ehepartner, die nicht oder nur wenig arbeiten, zu erhöhen. Die aussichtsreichste Reformidee dafür hat allerdings rechtlich wenig Aussicht auf Erfolg.

Kernaussagen in Kürze:
  • In Deutschland wird über eine Reform des Ehegattensplittings diskutiert. Ein Ziel wäre es, Arbeitsanreize für den Zweitverdiener zu erhöhen.
  • Bei der Reformoption der Individualbesteuerung würde jeder Ehepartner unabhängig vom anderen besteuert. Das brächte rund 25 Milliarden Euro Mehreinnahmen im Jahr und auch ein deutliches Beschäftigungsplus.
  • Beim Ehegattenrealsplitting wird der Betrag, der in der Einkommensteuererklärung zwischen den Ehepartnern übertragen werden kann, begrenzt . Die Steuermehreinnahmen würden sich hier auf etwa 8 Milliarden Euro im Jahr belaufen, auch der dadurch entstehende Arbeitsanreiz fällt deutlich niedriger aus als bei der Individualbesteuerung.
Zur detaillierten Fassung

Rund 25 Milliarden Euro – so viel würden verheiratete Paare in Deutschland im Jahr 2026 mehr Steuern zahlen, wenn das Ehegattensplitting komplett abgeschafft und jeder individuell besteuert würde. Denn das Splitting erlaubt es Ehepartnern, ihre Einkommen in der Steuererklärung zusammen zu veranlagen.

Dazu werden die Einkommen zunächst addiert, anschließend hälftig auf beide Partner verteilt und besteuert. Dies führt bei ungleich verteilten Einkommen eines Paares zu einer geringeren Steuerbelastung als in der Individualbesteuerung, da Teile des Einkommens in niedrigere Progressionsstufen verschoben werden.

Allerdings profitieren nicht alle Paarkonstellationen gleichermaßen vom Splittingeffekt (Grafik):

Fast die Hälfte des Splittingeffekts entfällt auf Ehepaare mit Kindern, die noch im Haushalt leben, 40 Prozent auf Ehepaare mit erwachsenen Kindern.

So viele Milliarden Euro zahlen verheiratete Paare in Deutschland im Jahr 2026 aufgrund des Splittings weniger gegenüber einer individuellen Besteuerung Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Ehepaare (noch) ohne Kinder zahlen aufgrund des Splittingeffekts 2026 voraussichtlich 2,6 Milliarden Euro weniger an Einkommensteuern als bei einer Individualbesteuerung, das entspricht 10 Prozent des kompletten Ehegattensplittingeffekts.

Da das Ehegattensplitting Arbeitsanreize mindern kann, stehen Reformoptionen wie die Individualbesteuerung und das Realsplitting zur Debatte. Ihre volle Wirkung können beide Optionen jedoch nur dann entfalten, wenn sie auch für Bestandsehen gelten.

Das Ehegattensplitting hat in Deutschland eine lange Tradition, denn es existiert in seiner heutigen Fassung seit 1958. Obwohl es sich um eine verfassungsgemäße Besteuerung handelt, wird es zunehmend hinterfragt. Neben Verteilungswirkungen und Vereinbarkeitsfragen hinsichtlich gesellschaftspolitischer Ziele steht es vor allem deshalb unter kritischer Beobachtung, weil es Arbeitsanreize mindern kann: Das bestehende Splitting kann dazu führen, dass die Erwerbsbeteiligung von Zweitverdienern wenig attraktiv erscheint, da zusätzliches Einkommen relativ hoch besteuert wird.

Reformziel: Mehr Ehepartner zu einer Erwerbstätigkeit bewegen

In Zeiten des demografischen Wandels und angesichts der damit einhergehenden Fachkräfteknappheit ist das problematisch. Um mehr Ehepartner, die bislang gar nicht oder in reduziertem Umfang einer Erwerbstätigkeit nachgehen, zu einer Aufstockung ihrer Arbeitspensen zu bewegen, werden deshalb mehrere Reformoptionen des Ehegattensplittings diskutiert:

• Bei der Individualbesteuerung würde jeder Ehepartner unabhängig vom anderen besteuert. Diese Reformvariante würde dem Staat rund 25 Milliarden Euro Mehreinnahmen im Jahr bescheren und könnte auch die Erwerbsbeteiligung deutlich erhöhen, wenn sie auch für Bestandsehen gelten würde. Allerdings ist eine Umsetzung unrealistisch. Die Individualbesteuerung gilt als rechtlich nicht umsetzbar, da sie die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen innerhalb der Ehe nicht berücksichtigt.

• Beim Ehegattenrealsplitting wird der Betrag, der in der Einkommensteuererklärung zwischen den Ehepartnern übertragen werden kann, begrenzt – zum Beispiel auf die Höhe möglicher Unterhaltspflichten in Höhe von jährlich 13.805 Euro. Im Vergleich zum jetzigen Splitting würde die Steuerlast vor allem für Alleinverdiener-Paare steigen und Mehreinnahmen für die Staatskasse von jährlich 8 Milliarden Euro generieren. Die Erwerbseffekte des Realsplittings sind aber nur gering, wie folgendes Beispiel zeigt: So sinkt die Steuerlast für einen Zweitverdiener, dessen Ehepartner jährlich 54.000 Euro Einkommen erzielt, bei Ausweitung des eigenen Arbeitspensums nur minimal (Grafik):

Die Grenzbelastung des Zweitverdieners, der vorher nicht erwerbstätig war und nun brutto 30.000 Euro verdient, würde beim Realsplitting 41,3 Prozent betragen, das ist nur 1 Prozentpunkt weniger als beim jetzt geltenden Ehegattensplitting.

So viel Prozent Einkommensteuern und Sozialabgaben werden im Jahr 2026 auf den zusätzlichen Verdienst fällig, wenn der Zweitverdiener eines Ehepaares seine Erwerbstätigkeit aufstockt Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Für ehemalige Minijobber würde die Steuerlast ebenfalls nur leicht sinken (-1,3 Prozent), für diejenigen, die ihr Stundenkontingent lediglich aufstocken (von 24.000 Euro auf 30.000 Euro Bruttojahresgehalt), würde sich gar nichts ändern.

Um Arbeitsanreize zu erhöhen, wäre es zielführender, den Einkommensteuertarif zu reformieren. So sollte der Grenzsteuersatz insbesondere bei geringen und mittleren Einkommen nicht so schnell steigen. Auch eine Begrenzung der beitragsfreien Mitversicherung von nicht erwerbstätigen Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung und eine bessere Betreuungsinfrastruktur könnten einen wesentlich größeren Beitrag zu einer höheren Erwerbsbeteiligung leisten als eine Reform des Ehegattensplittings, die zudem in den aktuell diskutierten Varianten nur für neu geschlossene Ehen gelten soll.

Das könnte Sie auch interessieren

Meistgelesene