Von der Schwierigkeit, Ballast abzuwerfen
Trotz einiger Entlastungen kosten gesetzliche Auflagen und Bestimmungen die deutsche Wirtschaft nach wie vor viel Geld. Ein umfassender Abbau bürokratischer Vorschriften steht noch aus.
- Trotz einiger Entlastungen kosten gesetzliche Auflagen und Bestimmungen die deutsche Wirtschaft nach wie vor viel Geld.
- Seit dem Jahr 2006 sind die administrativen Kosten um annähernd 25 Prozent auf rund 38 Milliarden Euro gesunken.
- Allein die Abgabe der Steuererklärung ist für Unternehmen in Deutschland mit Kosten von rund 3,8 Milliarden Euro verbunden.
Im Jahr 2006 hat die Bundesregierung ein Programm zum Bürokratieabbau gestartet. Damit sollten die Kosten, die den Betrieben aufgrund administrativer Vorgaben entstehen, um ein Viertel reduziert werden – und zwar netto, also unter Berücksichtigung zusätzlicher finanzieller Lasten durch neue Gesetze. Um die Fortschritte zu überwachen, wurde eigens ein unabhängiger Normenkontrollrat eingesetzt (vgl. iwd 31/2012).
Inzwischen sieht sich die Bundesregierung am Ziel: Die Belastung der heimischen Wirtschaft durch die erfassten 9.500 bundesrechtlichen Gesetze und Verordnungen – dazu zählen auch jene, die europäisches Recht umsetzen – sei seit dem Jahr 2006 um annähernd 25 Prozent auf rund 38 Milliarden Euro gesunken.
Doch selbst bei dieser Lesart haben die Betriebe noch viel bürokratischen Ballast zu tragen (Grafik):
Allein die Abgabe der Steuererklärung ist für Unternehmen in Deutschland mit Kosten von rund 3,8 Milliarden Euro verbunden.
Vor allem aber klammern die genannten Zahlen viele administrative Folgekosten für die Wirtschaft aus – zum Beispiel jene, die auf landesrechtliche oder kommunale Vorschriften zurückzuführen sind.
Nicht erfasst sind auch sogenannte materielle Befolgungskosten; zum Beispiel Kosten für Produktionsanlagen, die die Betriebe anschaffen müssen, um neuen umweltrechtlichen Bestimmungen zu genügen.
Schließlich fehlen indirekte Bürokratiekosten – so müssen Betriebe beispielsweise Einstellungsverfahren umfangreich dokumentieren, um im Zweifelsfall belegen zu können, dass sie bei der Ausschreibung und Besetzung einer Stelle nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen haben.
Zwar gibt es Ansätze für Verbesserungen. So beschloss das Bundeskabinett im Dezember 2012, Regulierungsvorhaben der EU-Kommission künftig frühzeitig auf mögliche Belastungen für deutsche Unternehmen zu durchleuchten. Doch erfahrungsgemäß bleibt es oft bei Lippenbekenntnissen, während konkrete politische Vorhaben wie der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zu neuen bürokratischen Hürden führen dürften.
Wissenschaftspreis Bürokratie
Wie funktionieren Bürokratien und wie beeinflussen sie die Freiheit der Wirtschaft und der Gesellschaft? Forscher, die sich mit diesen und ähnlichen Fragen auseinandersetzen, können sich um den neuen „Wissenschaftspreis Bürokratie“ bewerben. Die vom Gründungsdirektor des IW Köln, Dr. habil. Fritz Hellwig, anlässlich seines 100. Geburtstags im vergangenen Jahr gestiftete und mit 5.000 Euro dotierte Auszeichnung wird für fundierte Monografien und Publikationen vergeben, die in renommierten wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen sind. Bewerbungsschluss für die erstmalige Preisverleihung im Frühjahr 2015 ist der 31. Dezember 2014.