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Globaler Handel Lesezeit 2 Min.

Vereinfachtes Lieferkettengesetz geht in die richtige Richtung

Die EU hat beschlossen, ihr Lieferkettengesetz abzuschwächen. Nur sehr große Firmen müssen in Zukunft die Berichtspflichten erfüllen. Doch selbst die entschärfte Variante trägt das Risiko, dass europäische Unternehmen dadurch an Wettbewerbsfähigkeit verlieren und zudem bald weniger aus Entwicklungsländern importieren.

Kernaussagen in Kürze:
  • Die EU hat ihr Lieferkettengesetz vereinfacht und den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen reduziert. Vom Gesetz betroffen sind nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro.
  • Selbst die abgespeckte Version könnte europäische Unternehmen aber dazu veranlassen, sich aus Entwicklungsländern mit unübersichtlichen Produktionsstrukturen zurückzuziehen und dort weniger einzukaufen.
  • Dieser Effekt zeigte sich in Teilen bereits in Deutschland, wo 2023 ein nationales Lieferkettengesetz in Kraft trat und die Warenimporte aus Entwicklungsländern um 22 Prozent gegenüber 2022 zurückgingen.
Zur detaillierten Fassung

Der Kompromiss ist in trockenen Tüchern: Die EU hat entschieden, ihr Lieferkettengesetz zu vereinfachen. In ihrer ursprünglichen Form wäre die Richtlinie, die Unternehmen zur Achtung des Schutzes von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten verpflichtet, aufgrund des großen Berichtsaufwands kaum umsetzbar gewesen und hätte einen großen Wettbewerbsnachteil für europäische Firmen bedeutet.

Die EU hat ihr Lieferkettengesetz vereinfacht und den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen reduziert. Vom Gesetz betroffen sind nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro.

Deshalb hat die EU nun vor allem den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen reduziert: Vom Gesetz betroffen sind nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro – zuvor lagen die Schwellenwerte bei 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Jahresumsatz. Die betroffenen Firmen müssen zudem nicht mehr pauschal ihre gesamte Lieferkette überwachen, sondern vor allem dort nachforschen, wo sie selbst ein hohes Risiko für Verstöße vermuten. Außerdem hat die EU den Firmen ein Jahr mehr Zeit für die Umsetzung eingeräumt, die Regelungen sind nun erst ab Juli 2029 verpflichtend.

Deutsche Warenimporte aus Entwicklungsländern gingen zuletzt zurück

Die angestoßenen Änderungen gehen in die richtige Richtung – doch selbst die abgespeckte Version könnte europäische Unternehmen dazu veranlassen, sich aus Entwicklungsländern mit unübersichtlichen Produktionsstrukturen zurückzuziehen und dort weniger einzukaufen. Dieser Effekt zeigte sich in Teilen bereits in Deutschland, wo 2023 ein nationales Lieferkettengesetz in Kraft trat (Grafik):

Die gesamten deutschen Warenimporte sanken 2023 um rund 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr, jene aus den am wenigsten entwickelten Ländern – das sind gemäß Vereinten Nationen derzeit 44 Volkswirtschaften – um rund 22 Prozent.

Veränderung der nominalen Importe Deutschlands gegenüber dem Vorjahr in Prozent Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

In den Jahren zuvor stiegen die deutschen Importe aus den Entwicklungsländern noch stärker als die gesamten Einfuhren. 2024 entwickelten sie sich wieder positiv – womöglich aufgrund der Unsicherheit über das Fortbestehen des Lieferkettengesetzes. Insgesamt bedeutete die Lieferkettenregulierung in Deutschland aber einen Nachteil für diese Länder – und damit verbunden weniger Wirtschaftswachstum.

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