Trend zur Zweitmami
Der Kindertagespflege kommt beim Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren eine wichtige Rolle zu: 30 Prozent der Betreuungsplätze sollen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern entstehen.
- Die Kindertagespflege bekommt eine wichtige Rolle zugewiesen: 30 Prozent der Betreuungsplätze sollen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern entstehen.
- Anfang März 2012 gab es nur 43.400 öffentlich geförderte Tagesmütter und -väter.
- Zuletzt verfügten 93 Prozent der öffentlich geförderten Tagesmütter und -väter über eine fachpädagogische Ausbildung und/oder einen Qualifizierungskurs, 2007 waren es erst 77 Prozent.
In vier Monaten können Eltern einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz für ihr ein- oder zweijähriges Kleinkind bei den Kommunen einklagen. Während sich die Fachleute darüber streiten, ob eine Klagewelle auf das Land zurollt oder ob die frustrierten Eltern ihre Energie lieber in die Weitersuche stecken, versucht die Politik, die fehlenden Betreuungsplätze aus dem Boden zu stampfen – im November 2012 bezifferte das Statistische Bundesamt die Lücke auf 220.000 Plätze.
Exakt 30 Prozent davon sollen in der Tagespflege entstehen – also bei Tagesmüttern und -vätern, die die Kleinen oft in der eigenen Wohnung umsorgen. Zieht man diesen Maßstab heran, fehlten Ende 2012 noch etwa 80.000 Plätze bei Tageseltern.
Anfang März 2012 gab es aber erst 43.400 öffentlich geförderte Tagesmütter und -väter – nur diese gehen in die Statistik ein. Sie betreuten rund 88.000 Kinder unter drei Jahren, das ist jedes sechste betreute Kind dieser Altersgruppe. Allerdings unterscheiden sich die Betreuungsquoten je nach Bundesland stark: In Sachsen-Anhalt waren 2012 nicht mal 2 Prozent der fremdbetreuten Kleinkinder in der Obhut von Tageseltern, in Nordrhein-Westfalen dagegen fast 30 Prozent.
Während der Ruf nach einer akademischen Ausbildung für Erzieher immer lauter wird, verlangt dies für Tageseltern bislang kaum jemand. Tatsächlich gibt es nicht einmal Vorgaben, welches Bildungsniveau in der Tagespflege nötig ist (Kasten). Gleichwohl ist das Qualifikationsniveau der Tageseltern in den vergangenen Jahren gestiegen (Grafik):
Zuletzt verfügten 93 Prozent der öffentlich geförderten Tagesmütter und -väter über eine fachpädagogische Ausbildung und/oder einen Qualifizierungskurs, 2007 waren es erst 77 Prozent.
Der Anteil derjenigen, die über einen fachpädagogischen Abschluss verfügen, hat sich in den vergangenen Jahren wenig verändert. Er liegt nach wie vor bei einem Drittel. Die Mehrheit der Tagespflegeeltern beschränken ihre Qualifikationsbemühungen auf den Besuch eines Kurses, der mitunter nur 30 Stunden umfasst. Das mag man angesichts der gestiegenen Anforderungen an die frühkindliche Bildung bedauern, es muss aber kein Manko sein, wie die gerade erschienene Nubbek-Studie zeigt: Die „Nationale Untersuchung zur Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit“ kommt zu dem Ergebnis, dass die pädagogische Qualität, die der Nachwuchs bei einer Tagesmutter erfährt, gleichwertig zu der in einer Kindertageseinrichtung sein kann.
Was Tagesmütter können sollten
Welche Mindestqualifikationen Tageseltern mitbringen müssen, damit sie Kleinkinder betreuen dürfen, ist bislang gesetzlich nicht geregelt. Allerding benötigen Tagesmütter und -väter seit 2005 eine „Erlaubnis zur Kindertagespflege“ vom Jugendamt. Bedingung dafür sind neben kindgerechten Räumlichkeiten auch „vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Kindertagespflege“. Diese Kenntnisse werden zum Beispiel in Qualifizierungskursen vermittelt, die von Jugendämtern, Tageselternvereinen, Familienbildungsstätten und Volkshochschulen angeboten werden. Allerdings variiert die Kursdauer stark – manche Tageselternkurse enden bereits nach 30 Stunden, andere erst nach 160. Um den Qualifizierungsdschungel zu lichten, hat das Deutsche Jugendinstitut ein Curriculum entwickelt, das als Standard gelten soll. Es umfasst 160 Unterrichtsstunden, in denen die angehenden Tagespflegepersonen unter anderem lernen, wie sie Kinder fördern und mit Eltern kooperieren können.