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Soll die neue Bundesregierung den Mindestlohn auf 12 Euro anheben?

Die Ampel-Koalitionäre planen, den Mindestlohn auf 12 Euro die Stunde anzuheben. Christoph Schröder, der Tarifexperte im IW, warnt vor solch großen Sprüngen bei der Mindestlohnerhöhung. Der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten, dagegen hält eine überdurchschnittliche Erhöhung für gerechtfertigt – schließlich müsse ein Mindestlohn ein auskömmliches Einkommen ermöglichen.

Kernaussagen in Kürze:
  • Die künftige Bundesregierung wird wohl den Mindestlohn auf 12 Euro anheben. IW-Tarifexperte Christoph Schröder warnt vor solch großen Sprüngen, während der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten, eine überdurchschnittliche Erhöhung für gerechtfertigt hält.
  • Die Festsetzung des Mindestlohns sollte weiterhin der Mindestlohnkommission überlassen bleiben, rät Christoph Schröder.
  • Für Thorsten Schulten stellt eine politische Erhöhung des Mindestlohns dagegen keinen Eingriff in die Tarifautonomie dar.
Ja,
sagt
Thorsten Schulten,

Leiter des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung

weil der Mindestlohn in Deutschland deutlich zu niedrig ist und die Mindestlohnkommission derzeit keine angemessene Erhöhung vornehmen kann. Mit einem Eingriff in die Tarifautonomie hat das nichts zu tun. Und auch der Vorwurf der Politisierung trägt nicht. Aber der Reihe nach:

Der Mindestlohn wurde mit dem Anspruch eingeführt, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können. Nimmt man das ab Januar 2022 geltende Mindestlohnniveau von 9,82 Euro pro Stunde, so wird es selbst für einen vollzeitbeschäftigten Singlehaushalt schwierig sein, damit ohne ergänzende Unterstützung über die Runden zu kommen. Auch die für Juli 2022 vorgesehene Erhöhung auf 10,45 Euro ändert hieran nur wenig. Erst bei 12 Euro nähert sich der Mindestlohn der Schwelle von 60 Prozent des Medianlohns, die von der EU-Kommission als notwendig für einen „angemessenen“ Mindestlohn angesehen wird. 12 Euro sind denn auch der Betrag, der zumindest einem vollzeitbeschäftigten Single ein einigermaßen auskömmliches Einkommen ermöglicht.

Wenn es darum geht, den Mindestlohn strukturell auf ein angemessenes Niveau anzuheben, sind überdurchschnittliche Erhöhungen notwendig.

Nun ist im Mindestlohngesetz vorgesehen, dass die Politik bei der Anpassung des Mindestlohns den Empfehlungen der Mindestlohnkommission folgt. Als wichtigste Orientierungsgröße dient hierbei die Entwicklung der Tariflöhne. Im Normalfall ist dies ein sehr sinnvoller Maßstab, der sicherstellt, dass der Mindestlohn nicht hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurückbleibt. Wenn es aber darum geht, den Mindestlohn strukturell auf ein angemessenes Niveau anzuheben, sind überdurchschnittliche Erhöhungen notwendig. Die Mindestlohnkommission hätte prinzipiell die Freiheit, auch eine solche Empfehlung auszusprechen. In der Praxis scheitert dies jedoch in der Regel am Widerstand der Arbeitgeberseite, deren Interesse naturgemäß darin besteht, den Mindestlohn möglichst niedrig zu halten. So muss in dieser Situation die Politik Verantwortung übernehmen und selbst über eine strukturelle Mindestlohnanpassung entscheiden.

Eine politische Erhöhung des Mindestlohns stellt dabei keinen Eingriff in die Tarifautonomie dar. Zur Erinnerung: Der Mindestlohn wurde vor allem deshalb eingeführt, weil die Tarifautonomie in bestimmten Teilen der Wirtschaft nicht mehr funktioniert. Noch heute arbeiten etwa 80 Prozent der Beschäftigten mit Löhnen unter 12 Euro in Unternehmen ohne Tarifbindung. Bei den übrigen 20 Prozent fehlt schlicht die gewerkschaftliche Verhandlungsmacht, um ein höheres Tarifniveau durchzusetzen. Gerade im Niedriglohnsektor stärkt ein höherer Mindestlohn die Tarifautonomie, indem er die Außenseiterkonkurrenz der nicht tarifgebundenen Unternehmen begrenzt.

Bleibt der Vorwurf einer Politisierung des Mindestlohns. Gegenfrage: Warum soll es in einer demokratischen Gesellschaft nicht möglich sein, auch über die Höhe des Mindestlohns zu diskutieren? Dies spricht nicht gegen eine Regelbindung bei der Mindestlohnanpassung. Die Regeln sollten jedoch erweitert werden, indem neben der Tariflohnentwicklung eine Untergrenze von 60 Prozent des Medianlohns als zweite Orientierungsgröße eingeführt wird.

Nein,
sagt
Christoph Schröder,

Senior Researcher für Einkommenspolitik, Arbeitszeiten und -kosten

denn der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 mit dem Ziel eingeführt, die Tarifautonomie zu stärken. Dies begründet auch, warum eine Kommission aus Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern und nicht die Regierung Vorschläge zur Anpassung des Mindestlohns macht. Nur sechs Jahre später beabsichtigen nun die Ampelparteien, einen Mindestlohn von 12 Euro einzuführen und nehmen damit den Tarifparteien das Heft aus der Hand.

Durch die Einführung des Mindestlohns konnte die relative Einkommensarmut nicht gesenkt werden. Mehrere Studien zeigen, dass hier auch bei einer Erhöhung auf 12 Euro keine starken Auswirkungen zu erwarten sind.

Die Auswirkungen auf das bestehende Tarifsystem wären erheblich: Nach einer Untersuchung von 40 Tarifbranchen lag Anfang 2019 ein Fünftel aller Tariflohngruppen unter 12 Euro. Damit wäre die Eingriffsintensität etwa dreimal so hoch wie bei Einführung des Mindestlohns. Mit einer Erhöhung auf 12 Euro im Jahr 2023 würde der Mindestlohn sprunghaft um 15 Prozent ansteigen. Die Auswirkungen lassen sich noch nicht genau quantifizieren. Die Erfahrungen mit der Mindestlohneinführung haben aber gezeigt, dass es zu einer Stauchung der Lohnstruktur, zu Preiserhöhungen, reduzierter Arbeitszeit und zu einem Wechsel der betroffenen Beschäftigten zu produktiveren Firmen – verbunden mit erhöhten Pendlerzeiten – gekommen ist.

Nicht gesenkt werden konnte durch die Einführung des Mindestlohns die relative Einkommensarmut. Mehrere Studien zeigen, dass hier auch bei einer Erhöhung auf 12 Euro keine starken Auswirkungen zu erwarten sind. Weitgehend einig sind sich die Ökonomen, dass es ab einer bestimmten Mindestlohnhöhe zu negativen Beschäftigungseffekten kommt. Einige Studien ergeben, dass ein solcher Kipppunkt bereits bei der beschlossenen Höhe erreicht sein könnte, während gewerkschaftsnahe Ökonomen starke Beschäftigungsverluste erst ab einem Mindestlohn von 13 Euro ausmachen. Schon diese weite Spanne mahnt dazu, Mindestlohnerhöhungen nicht in großen Sprüngen vorzunehmen, sondern zeitlich so zu strecken, dass ein überhöhtes Niveau durch Einfrieren des Mindestlohns korrigiert werden kann.

Selbst das gewerkschaftsnahe Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut war noch vor zwei Jahren der Ansicht, dass die Anhebung des Mindestlohns den Unternehmen genügend Zeit lassen müsse, sich auf das neue Niveau einzustellen. So veranschlagt das Vereinigte Königreich acht Jahre, um einen ähnlich großen Erhöhungsschritt zu vollziehen, wie ihn Deutschland plant. Zudem haben die Briten eine Notbremse eingebaut, falls die Wirtschaft zu stark in Mitleidenschaft geraten sollte.

Die Erfahrung aus dem Ausland zeigt überdies, dass ein sehr hohes Mindestlohnniveau für den Staat nicht umsonst zu haben ist. So bezuschusst Frankreich die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber für einen Mindestlohnempfänger, der in Vollzeit arbeitet, mit500 Euro je Monat.

All dies spricht dafür, die Festsetzung des Mindestlohns weiterhin der Mindestlohnkommission zu überlassen. Sie hat vor allem mit dem letzten Anpassungsbeschluss bewiesen, dass sie sich nicht sklavisch an der Tariflohnentwicklung der Vergangenheit ausrichtet, sondern Spielräume nutzt. Mit der für Juli 2022 geplanten Erhöhung auf 10,45 Euro ist sie um mehr als 6 Prozent über diesen regelbasierten Pfad hinausgegangen.

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