Privaten Haushalten bleibt 2025 meist weniger Netto
Auch in diesem Jahr müssen viele Steuerpflichtige in Deutschland mehr an den Staat abgeben als vor dem Jahreswechsel. Um die Lasten des stetig steigenden CO2-Preises sozialverträglich abzufedern, sollte die künftige Bundesregierung ein Klimageld einführen.
- Der Blick auf den Lohnzettel dürfte im Jahr 2025 viele ernüchtern, denn die steuerlichen Entlastungen werden durch höhere Sozialbeiträge kompensiert.
- So steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung und die Beitragssätze in der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung. Außerdem ist zum 1. Januar 2025 der CO2-Preis pro Tonne um weitere 10 Euro gestiegen.
- Demgegenüber erhöhen sich die Eckwerte des Einkommensteuertarifs und der Grundfreibetrag, zudem steigt das Kindergeld pro Monat und Kind um 5 Euro.
Die gute Nachricht kam kurz vor Weihnachten: Bundestag und Bundesrat haben sich am 19./20. Dezember 2024 – wie von der geplatzten Ampelkoalition geplant – darauf verständigt, die kalte Progression in den Jahren 2025 und 2026 auszugleichen. Damit wird für Beschäftigte bei einer Lohnerhöhung, die lediglich die Inflation ausgleicht, kein höherer durchschnittlicher Steuersatz fällig.
Die Einkommensteuerzahler werden im Jahr 2025 um 7 Milliarden Euro entlastet. Unterm Strich fallen die Entlastungen allerdings niedriger aus als die zusätzlichen Belastungen.
Trotzdem dürfte der Blick auf den Lohnzettel im Jahr 2025 bei vielen für Ernüchterung sorgen, da Plus und Minus sich die Waage halten: Die steuerlichen Entlastungen werden durch höhere Sozialbeiträge kompensiert. Hinzu kommen Mehrausgaben beim Tanken und Heizen aufgrund des steigenden CO2-Preises. So kommt an zusätzlichen Belastungen einiges auf die privaten Haushalte zu:
- Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen im laufenden Jahr um 6,44 Prozent. Wer mehr als 62.100 Euro brutto im Jahr verdient, spürt den höheren Grenzwert für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von 66.150 Euro. Und wer ein Bruttojahreseinkommen von mehr als 90.600 Euro hat, ist zudem von der Erhöhung des Grenzwerts für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 96.600 Euro betroffen.
- Die Beitragssätze in der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung steigen, was die Summe aller Sozialversicherungsbeiträge von 41 auf 42 Prozent erhöht. Dieser zusätzliche Prozentpunkt generiert Einnahmen von rund 19 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Zu zahlen haben ihn jeweils zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Zum 1. Januar 2025 ist der CO2-Preis pro Tonne um weitere 10 Euro gestiegen – er beträgt jetzt 55 Euro pro Tonne. Für die meisten Privathaushalte wird Tanken und Heizen also teurer. Außerdem wirkt sich der höhere CO2-Preis auch indirekt auf den Strompreis aus, denn auf Strom aus fossilen Quellen wird die Abgabe ebenfalls fällig.
Auf der Entlastungsseite verändert sich der Einkommensteuertarif und das Kindergeld steigt:
- Der Grundfreibetrag – also der Betrag des Einkommens, für den innerhalb eines Jahres keine Steuer fällig wird – erhöht sich um 312 Euro auf 12.096 Euro.
- Die Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs werden um 2,6 Prozent erhöht, sodass sich der Tarif verschiebt und jeder Steuersatz erst etwas später greift.
- Das Kindergeld steigt im Jahr 2025 um 60 Euro je Kind auf 3.060 Euro, der Kinderfreibetrag beträgt nun 9.600 Euro.
Insgesamt werden die Einkommensteuerzahler im Jahr 2025 so um 7 Milliarden Euro entlastet. Unterm Strich fallen die Entlastungen allerdings niedriger aus als die zusätzlichen Belastungen.
Vor allem für Singles bleibt nach Steuern und Abgaben – bei gleichem Einkommen wie im Vorjahr – in diesem Jahr weniger übrig (Grafik):
Ein Alleinstehender mit einem Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro hat im Jahr 2025 netto 47 Euro weniger zur Verfügung als im Vorjahr.
Bei einem Bruttojahreslohn von 50.000 Euro fällt das Minus mit 38 Euro etwas geringer aus, weil der Ausgleich der kalten Progression stärker ins Gewicht fällt.
Bei Haushalten mit Kindern kann die Bilanz freundlicher aussehen (Grafik):
Eine Familie mit zwei Kindern und geringem bis durchschnittlichem Bruttojahreseinkommen ist im Jahr 2025 geringfügig bessergestellt als 2024.
Dagegen haben Alleinerziehende mit einem Kind im Jahr 2025 weniger in der Tasche als im Vorjahr, wenngleich die Belastung bei niedrigem und mittlerem Einkommen nur gering ausfällt. In den höheren Einkommensbereichen führen die höheren Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung jedoch zu einem deutichen Minus beim Nettoeinkommen – das gilt nicht nur für Alleinerziehende, sondern für alle Haushalte.
So wirkt ein Klimageld
Um die steigenden Belastungen sozialverträglich besser abfedern zu können, sollte sich die neue Bundesregierung um die Einführung des Klimagelds kümmern. Dies hatte das Ampelbündnis zwar im Koalitionsvertrag vereinbart, jedoch nicht umgesetzt. Eine solche Kompensation des steigenden CO2-Preises wäre vor allem für Privathaushalte mit geringen Einkommen wichtig, da sie diese Kosten stärker im Portemonnaie spüren als besser verdienende Steuerzahler.