Politik muss Plattformarbeit mit Augenmaß regulieren
Deutschland muss noch in diesem Jahr eine EU-Richtlinie umsetzen, die die Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten verbessern soll. Dabei droht allerdings ein Übermaß an Regulierung, die Selbstständigkeit unnötig ausbremst.
- Mit der Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit will die EU gegen Scheinselbstständigkeit vorgehen.
- Die Vermutung, Plattformbeschäftigte seien wie „klassische“ Arbeitnehmer weitgehend durch Weisungen der Plattformbetreiber gebunden, lässt sich allerdings mit den vorliegenden empirischen Daten nicht erhärten.
- Deshalb muss die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie darauf achten, nur die wirklich Schutzbedürftigen sozial besser abzusichern, den Selbstständigen aber den nötigen Freiraum zu lassen.
Sie gehören auf ihren Bikes mittlerweile fest zum Stadtbild: die Fahrer von Lieferdiensten. Und die EU hatte möglicherweise vor allem diese Gruppe im Blick, als sie im Jahr 2024 die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit verabschiedete. Denn die Konditionen, unter denen die Kuriere arbeiten, stehen immer wieder in der Kritik – oft steht der Verdacht der Scheinselbstständigkeit im Raum.
EU will gegen Scheinselbstständigkeit von Plattformbeschäftigten vorgehen
Die Richtlinie, die die Bundesregierung noch 2026 in nationales Recht überführen muss, soll die soziale Absicherung der Personen, die für Online-Plattformen arbeiten, verbessern und gegen Scheinselbstständigkeit vorgehen. Ein Kernelement ist deshalb, dass für Plattformbeschäftigte künftig ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis unterstellt wird, wenn Indizien vorliegen, wonach der Plattformbetreiber die Tätigkeit kontrolliert und steuert. Dieser wäre in der Pflicht zu beweisen, dass ein solches Beschäftigungsverhältnis nicht vorliegt.
Die der EU-Richtlinie innewohnende Vermutung, Plattformbeschäftigte seien wie „klassische“ Arbeitnehmer weitgehend durch Weisungen der Plattformbetreiber gebunden, lässt sich mit den vorliegenden empirischen Daten nicht erhärten.
Die EU-Vorgaben sind allerdings problematisch. Zum einen ist der Begriff „Plattform“ sehr weit gefasst, sodass die Richtlinie neben Fahr- und Lieferdiensten auch heute noch gar nicht existierende Geschäftsmodelle erfassen könnte, bei denen gegebenenfalls gar keine Probleme hinsichtlich der sozialen Absicherung der Mitarbeiter bestehen.
Zum anderen lässt sich die Vermutung, Plattformbeschäftigte seien wie „klassische“ Arbeitnehmer weitgehend durch Weisungen der Plattformbetreiber gebunden, mit den vorliegenden empirischen Daten nicht erhärten (Grafik):
Mehr als drei von vier Beschäftigten, die im Jahr 2022 in der EU und Norwegen für Plattformunternehmen tätig waren, konnten ihre Arbeitszeit völlig frei wählen.
Zudem gab nur gut jeder fünfte Plattformbeschäftigte an, dass die Plattform selbst oder der Kunde den Preis für die erbrachte Leistung diktierten.
Diese Zahlen sprechen dafür, dass die Abhängigkeiten in der Plattformarbeit geringer sind, als es die EU-Richtlinie unterstellt, und die Menschen in diesem Bereich tatsächlich oft selbstständig arbeiten. Deshalb muss die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie darauf achten, nur die wirklich Schutzbedürftigen sozial besser abzusichern, den Selbstständigen aber den nötigen Freiraum zu lassen.