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Industriepolitik Lesezeit 3 Min.

Pläne der EU für grüne Leitmärkte sind unausgereift

Mit dem Industrial Accelerator Act plant die EU erstmals verbindliche Vorgaben für die Nutzung klimafreundlich hergestellter und in Europa produzierter Güter in der öffentlichen Beschaffung. Der industriepolitische Nutzen des Vorhabens ist allerdings offen.

Kernaussagen in Kürze:
  • Mit dem geplanten Industrial Accelerator Act will die EU die europäische Industrie stärken. Dabei plant sie konkrete Vorgaben für den EU-Ursprung und die klimafreundliche Produktion von Gütern, die in Projekten der öffentlichen Beschaffung zum Einsatz kommen.
  • Dass die EU die öffentliche Beschaffung als Instrument zur Etablierung grüner Leitmärkte nutzen will, ist ein positives Signal. Allerdings dürften die Vorgaben zu noch mehr Bürokratie und steigenden Herstellungskosten führen.
  • Damit grüne Leitmärkte ein wirksamer Baustein der Industrietransformation werden können, müssen sie durch einen zügigen Ausbau der Energieinfrastruktur und ein Förderinstrument zum Ausgleich von teureren grünen Energieträgern flankiert werden.
Zur detaillierten Fassung

Die EU-Kommission hat Anfang März einen Entwurf für den Industrial Accelerator Act (IAA) vorgelegt. Mit der geplanten Verordnung will Brüssel zuvorderst die europäische Industrie stärken, deren Dekarbonisierung voranbringen und die EU damit unabhängiger von geopolitischen Risiken machen. Der IAA setzt dabei ambitionierte Ziele (Grafik):

Bis zum Jahr 2035 soll der Anteil der Industrie am Bruttoinlandsprodukt der EU von gut 14 auf 20 Prozent steigen.

Tatsächlicher und geplanter Anteil der Industrie am Bruttoinlandsprodukt in der EU in Prozent Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Neben diesem planwirtschaftlich anmutenden Bestreben sieht der IAA vor, die öffentliche Beschaffung gezielt zur Stärkung der Nachfrage sowohl nach klimafreundlichen als auch nach in der EU produzierten Gütern einzusetzen. Konkret sind Mindestanteile für bestimmte Materialien vorgesehen. So sollen bei von der öffentlichen Hand in Auftrag gegebenen (Bau-)Projekten 25 Prozent des eingesetzten Stahls kohlenstoffarm hergestellt worden sein. Bei Beton und Mörtel sieht der IAA vor, dass 5 Prozent sowohl emissionsarm produziert wurden als auch aus der EU stammen, bei Aluminium soll diese Quote 25 Prozent betragen.

Zusätzlich enthält der IAA auch Anforderungen bezüglich des EU-Ursprungs für Elektrofahrzeuge, Energiespeicher, Solartechnologien und Wärmepumpen, die öffentliche Stellen im Rahmen ihrer Beschaffung nachfragen.

Die geplante Vorgabe der EU, wonach ein bestimmter Anteil der in Projekten der öffentlichen Beschaffung eingesetzten Güter klimafreundlich hergestellt sein und aus der EU stammen müssen, dürfte zu noch mehr Bürokratie und steigenden Kosten führen.

Ein nachvollziehbares Ziel der „made in EU“-Anforderungen ist es, die heimische Industrie besser vor massiv subventionierter Konkurrenz aus China zu schützen. Allerdings sind Vorgaben zum EU-Ursprung aus Sicht des IW nicht die richtige Antwort. Sie dürften erstens zu zusätzlichen Berichtspflichten und Kontrollaufwand führen – also zu noch mehr Bürokratie. Zweitens ist absehbar, dass die öffentlich beschafften Güter teurer werden, da die im IAA benannten Produkte in Europa häufig zu höheren Kosten produziert werden als in anderen Ländern außerhalb Chinas.

Außerdem schießt das Bemühen um eine Verringerung der strategischen Abhängigkeiten vom Ausland teils übers Ziel hinaus. So ist die hohe Abhängigkeit von chinesischen Solarmodulen nicht als kritisch einzustufen – anders als die Abhängigkeit von russischem Gas vor dem Angriff auf die Ukraine.

Des Weiteren könnte die stärkere Fokussierung auf Güter „made in EU“ auch solche Handelspartner negativ betreffen, mit denen die EU bislang gute und verlässliche Beziehungen pflegt.

Ein besseres Werkzeug gegen chinesische Wettbewerbsverzerrungen wären Ausgleichszölle. Zudem können vermehrt Resilienzkriterien herangezogen werden, die bei öffentlichen Ausschreibungen neben Qualität und Preis zusätzlich geopolitische Risiken oder Abhängigkeiten von einzelnen Drittstaaten berücksichtigen. Diese Kriterien sind flexibler und zielgenauer als die starren Vorgaben des IAA.

Zur Etablierung grüner Leitmärkte reichen die EU-Pläne nicht aus

Positiv am Entwurf ist, dass die öffentliche Beschaffung als Instrument zur Schaffung grüner Leitmärkte adressiert wird. Dies sendet ein Signal an Unternehmen, dass der Staat mit gutem Beispiel vorangeht und als erster Abnehmer für klimafreundlichere, aber derzeit noch teurere Grundstoffe auftritt.

Der Hebel der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung ist allerdings je nach Sektor unterschiedlich stark. Während Zement nennenswert durch die öffentliche Hand nachgefragt wird, ist es bei Stahl, insbesondere dem emissionsintensiven Primärstahl, ein wesentlich kleinerer Anteil (Grafik):

Von den 149 Millionen Tonnen Stahl, die in der EU im Jahr 2019 nachgefragt wurden, entfielen nur rund 16 Millionen Tonnen auf den Bezug durch die öffentliche Hand – knapp 4 Millionen Tonnen davon hätten die IAA-Anforderungen erfüllen müssen.

Verbrauch in der EU in Millionen Tonnen Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Damit grüne Leitmärkte ein wirksamer Baustein der Industrietransformation werden können, muss daher auch die private Nachfrage in den Blick genommen werden. Flankiert werden müssen die Leitmärkte durch den zügigen Ausbau der Energieinfrastruktur und ein Förderinstrument zum Ausgleich von teureren, grünen Energieträgern.

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