Online-Banking immer beliebter
In Deutschland wickeln rund zwei Drittel der Verbraucher ihre Bankgeschäfte online ab. Um das E-Banking sicherer zu machen, müssen die Kreditinstitute bei Überweisungen seit einigen Wochen eine Empfängerüberprüfung durchführen. Dieses EU-weit vorgeschriebene Verfahren gilt auch für Überweisungen in Papierform.
- Online-Banking ist vor allem in Skandinavien weit verbreitet. In Deutschland nutzen rund zwei Drittel der Verbraucher E-Banking.
- Um Fehlüberweisungen und Betrugsfälle zu verhindern, müssen Kreditinstitute seit dem 9. Oktober überprüfen, ob der Empfängername mit dem zur Kontonummer hinterlegten Namen übereinstimmt.
- Die Empfängerüberprüfung ist auch für papierhafte Überweisungen vorgeschrieben, nicht jedoch für Lastschriften.
Seit dem 9. Oktober müssen alle Kreditinstitute in der Europäischen Union bei Überweisungen eine sogenannte Empfängerüberprüfung durchführen, also prüfen, ob der angegebene Empfängername mit dem Namen übereinstimmt, der zur internationalen Kontonummer IBAN hinterlegt ist. Bis zum Stichtag hatten Banken bei Überweisungen den angegebenen Empfängernamen nicht mit dem zur IBAN gehörendem Namen abgeglichen.
Mit der neuen EU-Verordnung sollen Fehlüberweisungen aufgrund von Tippfehlern sowie Betrugsfälle wie der Rechnungsbetrug, bei dem Kriminelle die IBAN regulärer Rechnungen gezielt ändern, verringert werden. Das dürfte vor allem das immer beliebter werdende Online-Banking sicherer machen (Grafik):
In Deutschland wickelten im Jahr 2024 knapp 67 Prozent der Verbraucher ihre Bankgeschäfte digital ab, 2014 waren es erst 49 Prozent.
Mit dieser Quote liegt Deutschland im EU-Vergleich allerdings nur im Mittelfeld. Denn vor allem in Skandinvien ist Online-Banking weit verbreitet. Im Nachbarland Dänemark etwa wickeln fast alle Verbraucher ihre Bankgeschäfte online ab.
Von den Banken und Sparkassen werden übrigens nicht nur die Empfängernamen der elektronisch eingereichten Überweisungen überprüft, sondern auch papierhaft abgegebene Überweisungen. Bei papierbasierten Aufträgen erfolgt die Prüfung jedoch nur, wenn der Kunde sie persönlich in der Filiale abgibt. Bereits bestehende Daueraufträge laufen ohne Empfängerüberprüfung weiter. Erst bei einer Änderung oder neuen Daueraufträgen erfolgt eine Prüfung. Für Lastschriften gilt der neue Kontrollmechanismus nicht.