Nur wenige sind trotz Arbeit arm
Es gibt kaum Arbeitnehmer, die Vollzeit arbeiten und trotzdem auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Das Phänomen der „Working Poor“ beschränkt sich auf Teilzeitkräfte und Minijobber.
- Es gibt kaum Arbeitnehmer, die Vollzeit arbeiten und trotzdem auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen sind.
- Lediglich 1,4 Prozent der insgesamt knapp 23 Millionen Vollzeitbeschäftigten bekamen im Jahr 2011 neben ihrem Gehalt noch Geld vom Jobcenter.
- Die Regelungen zum Arbeitslosengeld II sehen vor, dass jemand, der arbeitet, sich in jedem Fall besserstellt als ohne Job.
Wer arbeitet und trotzdem am Endes eines Monats nicht aus eigener Kraft den Lebensunterhalt für sich und seine Familie bestreiten kann, hat in der Regel unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Jobcenter – genannt ergänzendes Arbeitslosengeld II (ALG II). Diese Möglichkeit nehmen knapp 1,4 Millionen Erwerbstätige wahr und stocken damit ihr Erwerbseinkommen auf. Dabei handelt es sich zumeist um abhängig Beschäftigte und nur in 130.000 Fällen um Selbstständige.
Anders als immer wieder behauptet wird, sind Vollzeitkräfte in der Regel nicht auf zusätzliche Alimente von Vater Staat angewiesen (Grafik):
Lediglich 1,4 Prozent der insgesamt knapp 23 Millionen Vollzeitbeschäftigten bekamen im Jahr 2011 neben ihrem Gehalt noch Geld vom Jobcenter.
Zahl und Anteil dieser Aufstocker sind seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 2007 sogar rückläufig. Meist sind es Arbeitnehmer mit Kindern, die – weil auf jeden Euro angewiesen – zusätzlich ALG II bekommen.
Wesentlich öfter am staatlichen Tropf hingen im vergangenen Jahr dagegen Auszubildende (40.000), sozialversicherungspflichtige Teilzeitkräfte (240.000) und Minijobber (500.000) – wobei Letztere oft Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind, die sich noch etwas hinzuverdienen.
Die Regelungen zum Arbeitslosengeld II sehen vor, dass jemand, der arbeitet, sich in jedem Fall besserstellt als ohne Job. Insofern wird ergänzendes ALG II nicht nur in Notfällen gezahlt, sondern sozusagen als Belohnung dafür, dass ein arbeitsloser Hartz-IV-Empfänger eine Stelle antritt. Denn einen Anspruch haben auch Personen, die mit ihrem Job so viel erwirtschaften, dass es zum Leben reicht.
Im Einzelfall sieht das dann so aus: Ein Alleinstehender, der monatlich 1.000 Euro brutto verdient, hat nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben netto 780 Euro in der Tasche. Das ist nur wenig mehr, als er ohne Job an Arbeitslosengeld II erhalten würde. Denn ein ALG-II-Empfänger bekommt rund 770 Euro, die genaue Summe hängt von den Kosten für Miete und Heizung ab.
Viele sagen dann, dass sich für diese 10 Euro mehr der Aufwand zu arbeiten nicht lohnt. Um das zu vermeiden, überweist das Jobcenter 280 Euro ergänzendes Arbeitslosengeld II. Damit kommt der Aufstocker auf ein verfügbares Einkommen von insgesamt 1.060 Euro (780 plus 280 Euro). Das ist dann auch mehr, als er mit einem Mindesteinkommen überhaupt erreichen könnte (Kasten Nachgefragt).
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