Mindestlohnrichtlinie: Willkürliches Ziel für Tarifverträge
Zu den Zielen, die die EU mit ihrer Mindestlohnrichtlinie verfolgt, gehört auch, dass Tarifverträge für mindestens 80 Prozent der Beschäftigten gelten sollen. Doch dieser Wert ist willkürlich und die Argumentation, die der EU-Richtlinie zugrunde liegt, aus ökonomischer Sicht kritikwürdig.
- Im Jahr 2024 galt für insgesamt 48,5 Prozent der Beschäftigten in Deutschland ein Branchen- oder Firmentarifvertrag. Das Ziel der EU-Mindestlohnrichtlinie von 80 Prozent verfehlt die Bundesrepublik damit deutlich.
- Doch dieser Wert ist willkürlich und die Argumentation, die der EU-Richtlinie zugrunde liegt, aus ökonomischer Sicht kritikwürdig.
- Würde die Politik in Deutschland verstärkt Tarifverträge für allgemein verbindlich erklären, könnte dies einen erheblichen Wettbewerbsnachteil bedeuten und Arbeitsplätze kosten.
Im Herbst 2022 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne beschlossen. Um zudem allgemein die Arbeitsbedingungen zu verbessern, sollen der Richtlinie zufolge in jedem EU-Land Tarifverträge für mindestens 80 Prozent der Beschäftigten gelten.
Fakt ist, dass Deutschland dieses Ziel bislang verfehlt (Grafik):
Im Jahr 2024 galt für insgesamt 48,5 Prozent der Beschäftigten hierzulande ein Branchen- oder Firmentarifvertrag.
Bezieht man jene Beschäftigten mit ein, deren Unternehmen sich an einem bestehenden Tarifvertrag orientiert, steigt der Anteil der Tarifgeltung immerhin auf mehr als 75 Prozent.
Unverkennbar ist auch, dass die Tarifgeltung in Deutschland seit Mitte der 1990er-Jahre rückläufig ist – damals fielen noch annähernd 80 Prozent der Beschäftigten unmittelbar unter die Regelungen eines Branchen- oder Firmentarifvertrags.
Ein Blick ins Ausland zeigt, dass eine Reihe anderer EU-Staaten auf deutlich höhere Tarifreichweiten kommt (Grafik):
In insgesamt zehn EU-Ländern gelten Tarifverträge für mehr als 80 Prozent der Beschäftigten – in Belgien und Italien sind es sogar 100 Prozent.
Allerdings unterscheiden sich die Rahmenbedingungen innerhalb der EU stark. Vor allem spielen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen in vielen jener Länder eine Rolle, in denen die Tarifgeltung besonders hoch ist. Dort werden also die Regelungen von Tarifverträgen oftmals auf nicht tarifgebundene Unternehmen übertragen.
Doch auch unabhängig davon ist die von der EU gewählte Zielmarke von 80 Prozent aus ökonomischer Sicht willkürlich und unbegründet. So war beispielsweise die Lohnungleichheit in Deutschland um das Jahr 2010 herum deutlich größer als heute – und das trotz der damals noch höheren Tarifgeltung.
Würde die Politik in Deutschland verstärkt Tarifverträge für allgemein verbindlich erklären, könnte dies einen erheblichen Wettbewerbsnachteil bedeuten und Arbeitsplätze kosten.
Hinzu kommt: Würde die Politik in Deutschland verstärkt Tarifverträge für allgemein verbindlich erklären, könnte dies zwar Mitarbeitern nicht tarifgebundener Unternehmen höhere Löhne bescheren. Allerdings dürften diese Betriebe aus gutem Grund – etwa aufgrund harter Preiskonkurrenz in ihrer Branche – bislang auf eine tarifliche Bezahlung verzichten. Müssten sie zwangsweise höhere Tariflöhne zahlen, könnte dies einen erheblichen Wettbewerbsnachteil bedeuten und Arbeitsplätze kosten.
Außerdem schwächen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen letztlich die Position der Gewerkschaften – schließlich bekommen auf diese Weise auch Beschäftigte ohne Gewerkschaftsausweis eine tarifliche Bezahlung gratis. Dabei zeigen Studien, dass die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft einen positiven Effekt haben kann, wenn Beschäftigte mittels ihrer Gewerkschaft ihre Unzufriedenheit mit bestimmten Arbeitsbedingungen zum Ausdruck bringen können, statt etwa innerlich zu kündigen oder tatsächlich den Job zu wechseln. Dies kann für Unternehmen den Kosteneffekt durch höhere Tariflöhne teilweise aufwiegen.
Insofern ist der anhaltende Mitgliederschwund der Gewerkschaften ein Problem:
Im Jahr 1996 waren noch etwa 11,4 Millionen Menschen in der Bundesrepublik Mitglied in einer Gewerkschaft. Bis 2024 sank die Zahl auf weniger als 7,3 Millionen.
Die Bundesregierung setzt im Rahmen des Nationalen Aktionsplans – zu dem die EU alle Staaten verpflichtet hat, die die Tarifgeltung von 80 Prozent der Beschäftigten nicht erreichen – unter anderem auf zwei Maßnahmen, die die Gewerkschaften und damit die originäre Tarifbindung stärken sollen. So hat sie bereits die steuerliche Absetzbarkeit des Gewerkschaftsbeitrags verbessert. Und im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist vereinbart, das Betretungsrecht der Gewerkschaften zu Betrieben um einen digitalen Zugang zu erweitern. Beide Maßnahmen sind vom Ansatz her richtig – ein nennenswerter Effekt auf die Tarifbindung ist aber nicht zu erwarten.