Kosten für ein Pflegeheim unterscheiden sich regional stark
Was ein Pflegebedürftiger für die vollstationäre Pflege in Deutschland zahlen muss, unterscheidet sich zwischen den einzelnen Städten und Landkreisen deutlich. Besonders hoch sind die Eigenanteile der Pflegeheimbewohner in den west- und süddeutschen Ballungsräumen. Einen statistisch relevanten Einfluss hat dabei unter anderem das regionale Mietpreisniveau.
- Die Eigenanteile, die Heimbewohner für die vollstationäre Pflege zahlen müssen, unterscheiden sich in Deutschland regional stark.
- Tendenziell sind die Kosten für einen Pflegeheimplatz in den ländlichen Regionen Nord- und Ostdeutschlands am niedrigsten, während in den Ballungsräumen im Westen und Süden die höchsten Eigenanteile anfallen.
- Einen statistisch spürbaren Einfluss auf die Pflegeheimkosten hat das regionale Niveau von Löhnen und Mieten.
Pflegebedürftige Menschen leben in Deutschland dank des medizinisch-technischen Fortschritts immer länger. Zudem hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren unter anderem durch mehr Spielräume für den Einsatz von Personal und eine verbindliche Entlohnung nach Tarif versucht, Pflegeberufe attraktiver zu machen. Das soll dazu beitragen, eine gute Versorgung der Pflegebedürftigen sicherzustellen.
Tatsache ist aber auch: Diese und andere Faktoren wie etwa die demografische Entwicklung tragen dazu bei, dass die Kosten für die vollstationäre Pflege nur eine Richtung kennen: nach oben.
Grundsätzlich setzen sich die Beträge, die Heimbewohner aus eigener Tasche zahlen müssen, aus vier Komponenten zusammen (siehe Kasten unten). Wie hoch diese Eigenbeteiligung ist, unterscheidet sich von Region zu Region deutlich. Das IW hat diese Unterschiede näher analysiert:
Bundesländer. Schon auf dieser großräumigen Ebene wird das Kostengefälle sichtbar (Grafik):
Während vollstationär versorgte Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen im Herbst 2024 während des ersten Aufenthaltsjahres – unter Berücksichtigung des Leistungszuschlags – eine durchschnittliche Eigenbeteiligung von 3.314 Euro je Monat tragen mussten, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 2.456 Euro.
Allerdings streuen die Daten innerhalb der Bundesländer stark. Am größten ist die Bandbreite im Stadtstaat Bremen, was maßgeblich an zwei dortigen Einrichtungen der Intensivpflege liegt, die außerordentlich hohe Eigenbeteiligungen einfordern.
Städte und Landkreise. Auf der Ebene der 400 Kreise und kreisfreien Städte wird noch klarer, wie unterschiedlich die finanzielle Belastung der Bewohner von Pflegeheimen ist (Grafik):
Am geringsten war die durchschnittliche Eigenbeteiligung im Herbst 2024 mit 2.288 Euro je Monat im niedersächsischen Wilhelmshaven, während im bayerischen Coburg im Schnitt 4.079 Euro anfielen.
Das Beispiel Coburg zeigt allerdings auch die Problematik der Durchschnittsbetrachtung: In der oberfränkischen Stadt befindet sich eine teure Kinderintensivpflegeeinrichtung, die den Durchschnittswert stark nach oben zieht. Betrachtet man stattdessen den Median – also den Wert, den die Hälfte der Pflegeeinrichtungen unter- beziehungsweise überschreitet –, rangiert Coburg mit 2.910 Euro im Mittelfeld aller Kreise und Städte. Auch Passau kommt im Median auf eine deutlich niedrigere Eigenbeteiligung. Bei allen anderen Kreisen und Städten auf den obersten und untersten Plätzen sind die Abweichungen zum Durchschnittswert jedoch gering.
Im Vergleich aller deutschen Städte und Landkreise war die durchschnittliche Eigenbeteiligung, die für einen Platz in der vollstationären Pflege erhoben wurde, im Herbst 2024 mit 2.288 Euro je Monat im niedersächsischen Wilhelmshaven am niedrigsten und im bayerischen Coburg mit 4.079 Euro am höchsten.
Insgesamt dominieren auf den Rängen der Regionen mit den höchsten Eigenbeteiligungen Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Überdurchschnittlich hohe Kosten müssen die Pflegeheimbewohner zudem generell in den Ballungsräumen tragen – wie etwa München, Stuttgart, Düsseldorf und Frankfurt am Main. Deutlich unter dem Schnitt liegen die Eigenbeteiligungen vor allem in ländlichen Kreisen mehrerer ostdeutscher Länder sowie Teilen Niedersachsens.
Im Mittel aller Kreise machen die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile rund die Hälfte dessen aus, was die Versicherten in vollstationärer Pflege selbst zahlen müssen. Diese Eigenanteile prägen daher auch stark das Gesamtranking. Auf Unterkunft und Verpflegung entfallen 33 Prozent der von den Heimbewohnern getragenen Kosten, die restlichen 17 Prozent sind den Investitionskosten zuzuordnen.
Das regionale Niveau von Löhnen und Mieten schlägt sich in den Pflegeheimkosten nieder
Über diese deskriptiven Ergebnisse hinaus hat das IW analysiert, welche Faktoren die Eigenbeteiligungen in den einzelnen Städten und Kreisen letztlich nach oben treiben – oder auch dämpfend wirken. Vor allem drei Indikatoren haben demnach einen spürbaren Einfluss:
- Die Eigenbeteiligungen steigen mit der durchschnittlichen Höhe der Arbeitnehmerentgelte. Das erstaunt wenig, sind doch die Personalkosten für jeden Heimbetreiber ein großer Posten.
- Ebenso fallen die von den Heimbewohnern zu tragenden Kosten umso höher aus, je höher die Mietpreise in einer Region sind. Vor allem die Investitionskosten werden von überdurchschnittlichen Mietpreisen nach oben getrieben.
- Dagegen sinkt die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen tendenziell mit der Zahl der Pflegeplätze in einer Einrichtung. Größere Heime können offenbar oft zu niedrigeren Kosten je Heimplatz wirtschaften.
Die statistische Detailanalyse lässt darüber hinaus erkennen, dass die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen die vollstationäre Pflege effizienter anbieten, als es angesichts ihrer regionalen Strukturen – mit hohen Löhnen und Mietpreisen – zu erwarten gewesen wäre.
Stationäre Pflege: Die Kostenblöcke
Die Kosten, die für Heimbewohner in der vollstationären Pflege anfallen, setzen sich aus vier Komponenten zusammen:
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE). Dieser umfasst die für den eigentlichen Pflegeaufwand anfallenden Kosten, die die soziale Pflegeversicherung nicht übernimmt. Der EEE ist unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad (bei Pflegegrad 1 gilt eine abweichende Regelung). Er verringert sich allerdings mit der Dauer des Aufenthalts, weil die Pflegeversicherung seit 2022 einen sukzessive steigenden Leistungszuschlag gewährt (siehe "Haushalte könnten Pflegekosten stemmen").
Kosten für die Unterkunft. Darin enthalten sind die Kosten für Heizung, Warmwasser, die Zimmerreinigung und den sonstigen hauswirtschaftlichen Service. All dies wird vollständig auf die Heimbewohner umgelegt.
Kosten für die Verpflegung. Auch die Kosten für die Mahlzeiten müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen.
Investitionskosten. Sie beinhalten die Kosten für die Finanzierung der Gebäude, Abschreibungen und Instandhaltung und entsprechen damit in etwa der Kaltmiete einer Wohnung. Wie viel davon die Pflegebedürftigen tragen müssen, hängt davon ab, wie das jeweilige Bundesland die Finanzierung der Pflegeheim-Infrastruktur regelt. Einige Länder wie Nordrhein-Westfalen gewähren den Heimbewohnern eine bedürftigkeitsgeprüfte Transferleistung (subjektbezogene Förderung), andere wie Bayern unterstützen die Einrichtungen pauschal (objektbezogene Förderung), was tendenziell dazu führt, dass die auf die Pflegebedürftigen abgewälzten Investitionskosten niedriger ausfallen.