Kaum Entlastung durch Reform der Einkommensteuer
Die von der Bundesregierung geplante Reform der Einkommensteuer ist weit von einer nachhaltigen Veränderung des Systems entfernt. Die versprochene finanzielle Entlastung bleibt für viele aus, weil der unvollständige Ausgleich der kalten Progression zu realen Steuererhöhungen führt.
- Die Bundesregierung verzichtet im neuen Reformpaket zur Einkommensteuer erstmals seit elf Jahren darauf, die kalte Progression vollständig auszugleichen.
- Damit bleibt die versprochene finanzielle Entlastung für viele aus.
- Für eine grundlegende Reform des Einkommensteuertarifs wären ein vollständiger Ausgleich der kalten Progression, eine spürbare Verbesserung der Arbeitsanreize und eine konsistente Ausrichtung der Steuerpolitik auf Wirtschaftswachstum und Investitionen notwendig.
Eine Reform der Einkommensteuer steht schon seit Längerem auf der politischen Agenda – schließlich liegt die vorherige mehr als 20 Jahre zurück. Nun handelt die Politik. Die von der Bundesregierung vorgestellten geplanten Maßnahmen folgen dem Ziel des Koalitionsvertrags, kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten. Gemessen an diesem Anspruch bleibt der Reformschritt jedoch überschaubar.
Insgesamt will die Regierung die Steuerzahler im Jahr 2028 um 10 Milliarden Euro entlasten. Davon entfällt rund die Hälfte auf die Anhebung des Grundfreibetrags, der von derzeit 12.348 Euro in zwei Schritten auf 12.900 Euro steigen soll. Darüber hinaus soll der Betrag, ab dem der Spitzensteuersatz in Höhe von 42 Prozent greift, von bislang 69.878 Euro auf 70.600 Euro verschoben werden, was rund 1 Milliarde Euro weniger Steuerzahlungen bedeutet. Hinzu kommt die Erhöhung des Kindergelds von derzeit 3.108 Euro auf 3.264 Euro pro Jahr, was sich auf Mehrausgaben für den Staat von knapp 3 Milliarden Euro summiert. Der um 200 Euro höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag führt zudem zu Mindereinnahmen von rund 1 Milliarde Euro.
Kein Ausgleich der kalten Progression
So viel zum reinen Zahlenwerk. Inhaltlich müsste die Reform aus ökonomischer Sicht in erster Linie darauf abzielen, den sogenannten Mittelstandsbauch abzuflachen. Dieser ergibt sich daraus, dass der Steuertarif bei Einkommen knapp oberhalb des Grundfreibetrags zunächst stark ansteigt. Doch die geplanten Änderungen bewirken eher das Gegenteil: Wenn sich der Grundfreibetrag erhöht, wird der Anstieg des Steuertarifs darüber tendenziell noch steiler. Das schwächt vor allem für Teilzeitkräfte den Anreiz, mehr zu arbeiten, da von zusätzlichen Stunden netto weniger übrig bleibt. Zudem hat die Vorlage der Koalition einen großen Haken:
Die Bundesregierung verzichtet im neuen Reformpaket erstmals seit elf Jahren darauf, die sogenannte kalte Progression vollständig auszugleichen.
Das ist deshalb ein Problem, da das deutsche Steuersystem mit seinen starren Einkommensgrenzen im linear-progressiven Steuertarif automatisch zu einer schleichenden Steuererhöhung führt. Vereinfacht gesagt: Frisst die Inflation die gesamte Lohnerhöhung eines Jahres auf, steigt die Belastung für den Arbeitnehmer dennoch, weil er mit dem höheren Bruttoeinkommen stärker besteuert wird. Wenn sich die Eckwerte, ab denen sich der Verlauf des Steuertarifs ändert, nicht oder nur eingeschränkt verschieben – was nun der Fall ist –, hat der Arbeitnehmer real also trotz mehr Lohn weniger Geld zur Verfügung.
Die versprochene finanzielle Entlastung durch die Reform der Einkommensteuer bleibt für viele aus, da die Bundesregierung die kalte Progression nicht ausgleicht.
Allein der vollständige Ausgleich der kalten Progression für die Jahre 2026 und 2027 einschließlich Kindergeld und Kinderfreibetrag würde die Steuerzahler hierzulande unter der konservativen Annahme einer kumulierten Inflationsrate für die beiden Jahre von 4,5 Prozent um rund 15 Milliarden Euro entlasten. Der Verlauf dieser Entlastung zwischen den Einkommensgrenzen wäre ähnlich wie in der nun konzipierten Reform, allerdings auf höherem Niveau (Grafik):
Ein Single mit einem Bruttojahreseinkommen von 40.000 Euro wird durch die geplante Reform der Einkommensteuer im Jahr 2028 um 81 Euro weniger entlastet als beim simplen Ausgleich der kalten Progression. Bei einem Verdienst von 80.000 Euro sind es schon 265 Euro weniger.
Ein ähnliches Bild zeigt sich für Familien mit zwei Kindern (Grafik):
Bei einem Bruttoeinkommen von 30.000 Euro des einen und 40.000 Euro des anderen Partners beträgt die Differenz zwischen der Entlastung durch die Reform und dem eigentlich nötigen Ausgleich der kalten Progression 132 Euro. Verdient der zweite Partner brutto 80.000 Euro, erhöht sich der steuerliche Unterschied zulasten der Familien auf 280 Euro.
Ein vollständiger Ausgleich der kalten Progression würde zudem den Anteil der einkommensreichsten Personen am Steueraufkommen erhöhen und damit die Verteilungsgerechtigkeit stärken.
Das gilt zwar auch für die geplante Anhebung der sogenannten Reichensteuer, allerdings trifft diese vor allem den Mittelstand. Schätzungsweise 2 der 3 Milliarden Euro an geplanten zusätzlichen Steuereinnahmen entfallen auf unternehmerische Einkünfte – Geld, das dann nicht mehr für Investitionen zur Verfügung steht. Ein schlechtes Signal für die deutsche Volkswirtschaft mitten in der aktuellen Wachstums- und Investitionsschwäche – die Politik wäre gut beraten, die Besteuerung privater Einkommen und unternehmerischer Gewinne klarer zu trennen.
Insgesamt ist das Vorhaben der Regierung, die Einkommensteuer anzupacken, richtig. Aber von einer grundlegenden und umfassenden Reform des Einkommensteuertarifs kann keine Rede sein. Dafür wären ein vollständiger Ausgleich der kalten Progression, eine spürbare Verbesserung der Arbeitsanreize und eine konsistente Ausrichtung der Steuerpolitik auf Wirtschaftswachstum und Investitionen notwendig.