Inflationsausgleich ist notwendig
Damit die Arbeitnehmer auch bei steigenden Preisen etwas von ihren Lohnerhöhungen haben, sollte der Staat für eine automatische jährliche Anpassung des Steuertarifs an die Inflation sorgen.
- Damit die Arbeitnehmer auch bei steigenden Preisen etwas von ihren Lohnerhöhungen haben, sollte der Staat für eine jährliche Anpassung des Steuertarifs an die Inflation sorgen.
- Bei einem Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 10.000 Euro entfallen mehr als 60 Prozent der bis 2017 zu erwartenden Steuermehrbelastung auf die kalte Progression.
- Bleibt der Einkommenssteuertarif unverändert, müssen die deutschen Steuerzahler in den nächsten Jahren allein aufgrund der kalten Progression insgesamt mehr als 20 Milliarden Euro zusätzlich abführen.
Wenn das Bruttogehalt steigt, ist das erst mal eine prima Sache. Das heißt allerdings noch lange nicht, dass der Arbeitnehmer am Ende auch mehr Kaufkraft hat – schuld daran ist die sogenannte kalte Progression (Kasten).
Wie stark sie sich auswirkt, hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft berechnet. Dem Gutachten zufolge muss jeder Arbeitnehmer – bei einem jährlichen Anstieg des Bruttogehalts um 2,9 Prozent und einer Inflationsrate von 2 Prozent – allein aufgrund der kalten Progression im Durchschnitt pro Jahr 80 Euro mehr an Einkommenssteuer zahlen.
Vor allem bei den Beziehern geringer Einkommen schlägt dieses Phänomen zu (Grafik):
Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 10.000 Euro im Jahr 2010 entfallen mehr als 60 Prozent der bis 2017 zu erwartenden Steuermehrbelastung auf die kalte Progression.
Eine Initiative der Bundesregierung, den Steuertarif umfassend zu ändern, um die kalte Progression wettzumachen, wurde von den Ländern gestoppt. Nun wird 2013 und 2014 lediglich der Grundfreibetrag – bis zu diesem Einkommen werden keine Steuern fällig – an die Inflation angepasst.
Bleibt der Einkommenssteuertarif ansonsten unverändert, müssen die deutschen Steuerzahler in den Jahren 2010 bis 2017 allein aufgrund der kalten Progression insgesamt mehr als 20 Milliarden Euro zusätzlich an den Fiskus abführen.
Dies ließe sich vermeiden, wenn die Tarifgrenzen der Einkommenssteuer jährlich in dem Maße angehoben werden, wie die Verbraucherpreise steigen. Am besten wäre es, diese regelmäßige Tarifanpassung im Einkommensteuergesetz zu verankern.
Die kalte Progression
Die Ursache dieses Phänomens liegt in der Ausgestaltung des Einkommenssteuertarifs: Mit steigendem Bruttoeinkommen erhöht sich auch der Steuersatz – die Steuerbelastung steigt also nicht nur absolut, sondern auch relativ zum Gehalt. Das ist durchaus gewollt – wer mehr Geld verdient, soll auch mehr zum Steueraufkommen und damit zur Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben beitragen.
Problematisch wird es aber, wenn die Erhöhung des Bruttogehalts maximal die Inflation ausgleicht. Denn dann steigt aufgrund der höheren Steuerbelastung das Nettoeinkommen weniger stark als das allgemeine Preisniveau – der Arbeitnehmer kann sich demzufolge weniger leisten als zuvor. Diesen Effekt bezeichnen Ökonomen als kalte Progression.