Im Westen ist die Ganztagsbetreuung noch lückenhaft
Ab dem Schuljahr 2029/2030 haben sämtliche Grundschulkinder in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Doch in fast allen westdeutschen Bundesländern dürfte die Zahl der Ganztagsplätze auch dann noch zu gering sein, um die Betreuungswünsche der Eltern erfüllen zu können.
- Vor dem Hintergrund des künftigen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ergibt eine IW-Untersuchung ein aktuell zweigeteiltes Bild an den Grundschulen in Deutschland.
- Während in Hamburg sowie in sämtlichen ostdeutschen Bundesländern 2024 bereits mehr als drei Viertel der Grundschüler ganztags betreut wurden, liegt die Betreuungsquote in den übrigen westdeutschen Ländern deutlich unter dem von den Eltern geäußerten Bedarf.
- Allein um die aktuell von den Eltern geäußerten Betreuungswünsche erfüllen zu können, müssen die neun Bundesländer mit Ausbaubedarf bis 2029/30 insgesamt knapp 150.000 zusätzliche Plätze in der Ganztagsbetreuung schaffen.
GaFöG – hinter dieser Abkürzung verbirgt sich das im Jahr 2021 beschlossene Ganztagsförderungsgesetz. Es besagt, dass ab 2026 nach und nach ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung an den deutschen Grundschulen eingeführt wird. Ab dem Schuljahr 2029/2030 haben dann Kinder in allen vier Grundschuljahrgängen einen Anspruch darauf, montags bis freitags für jeweils acht Zeitstunden in Schulen oder Tageseinrichtungen wie Horten betreut zu werden. Dies gilt grundsätzlich auch in den Schulferien – die Länder dürfen die entsprechenden Einrichtungen nur für maximal vier Wochen im Jahr schließen.
Das IW hat vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Verpflichtung untersucht, wie es aktuell mit der Ganztagsbetreuung von Grundschülern in Deutschland aussieht. Der Befund zeigt eine Zweiteilung (Grafik):
In Hamburg sowie in sämtlichen ostdeutschen Bundesländern wurden im Jahr 2024 bereits mehr als drei Viertel der Grundschüler ganztags betreut.
Zwar ist der Bedarf laut Angaben der Eltern derzeit noch teils höher als das Angebot, doch angesichts der zu erwartenden rückläufigen Kinderzahlen wird das Ganztagsangebot zum Ende des Jahrzehnts sowohl in Ostdeutschland als auch in der Hansestadt die Betreuungswünsche der Eltern abdecken oder sogar übererfüllen können.
Als Musterland sticht Hamburg hervor – dort steht bereits heute allen Schülerinnen und Schülern bis 13 Jahren von 8 bis 16 Uhr ein kostenfreies Betreuungsangebot zur Verfügung. Gegen Gebühren – die vom Einkommen der Eltern abhängen – ist sogar eine Betreuung ab 6 Uhr und bis 18 Uhr sowie in den Ferien möglich.
Um die aktuellen Betreuungswünsche der Eltern erfüllen zu können, müssen die neun Bundesländer, in denen ein Ausbaubedarf besteht, bis 2029/2030 insgesamt knapp 150.000 zusätzliche Plätze in der Ganztagsbetreuung der Grundschulen schaffen.
Diesen Ländern ohne absehbare Betreuungslücke steht eine zweite Gruppe gegenüber:
In allen übrigen westdeutschen Bundesländern liegen die Betreuungsquoten derzeit nur zwischen 34 Prozent (Bayern) und 63 Prozent (Saarland) – und damit durchweg deutlich unter dem von den Eltern geäußerten Bedarf.
Entsprechend müssen diese Länder bis zum Schuljahr 2029/2030 zusätzliche Kapazitäten in der Ganztagsbetreuung schaffen. Wie umfangreich der benötigte Ausbau ist, hängt von der Messlatte ab (Grafik):
Geht es darum, die aktuell von den Eltern geäußerten Betreuungswünsche zu erfüllen, müssen die neun Bundesländer mit Ausbaubedarf bis 2029/2030 insgesamt knapp 150.000 zusätzliche Plätze in der Ganztagsbetreuung schaffen.
Am größten ist die Lücke in Nordrhein-Westfalen (45.300 Plätze) und Bayern (42.300 Plätze).
Betreuungsquote von 75 Prozent würde erheblichen Ausbau des Ganztagsangebots erfordern
Noch ein deutlich höherer Bedarf an zusätzlichen Ganztagsplätzen ergibt sich, wenn man für alle Bundesländer eine Betreuungsquote von 75 Prozent zugrunde legt. Dieses Niveau entspricht in etwa sowohl der Elternbedarfsquote im Saarland – der höchsten Quote aller Länder, in denen zusätzliche Betreuungsplätze benötigt werden – als auch der aktuellen Betreuungsquote in Sachsen-Anhalt, dem Schlusslicht aller Länder ohne Ausbaubedarf. Auf dieser Basis hat Bayern die größte Ausbauarbeit zu leisten:
Sollen 75 Prozent aller Grundschulkinder in Bayern ganztags betreut werden können, müssen dort bis zum Schuljahr 2029/2030 mehr als 204.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden.
Das liegt vor allem daran, dass die von den Eltern gewünschte Betreuungsquote in Bayern mit derzeit 43 Prozent die bundesweit niedrigste ist. Es ist allerdings zu vermuten, dass dies zumindest teilweise auf die Gebühren zurückzuführen ist, welche die Horte in Bayern weitgehend eigenständig festsetzen können. Folglich könnten vor allem Familien mit niedrigeren Einkommen schlicht deshalb auf den Wunsch nach Ganztagsplätzen für ihre Kinder verzichten, weil ihnen diese zu teuer sind.
Unabhängig davon ist der Ausbau des Angebots an Ganztagsplätzen für Grundschüler sinnvoll – zum einen, weil sich so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern lässt, und zum anderen, weil die Ganztagsbetreuung die Entwicklung und die Bildungsteilhabe vor allem sozial benachteiligter Kinder fördern kann.
Die Politik sollte daher beim Ausbau der Betreuungsangebote unter anderem darauf achten, dass diese für Familien attraktiv sind – im Hinblick auf die Gebühren, aber auch in Sachen Öffnungszeiten. Ferner gilt es, die pädagogische Qualität der Angebote zu sichern und zu gewährleisten, dass die Gruppen nicht zu groß werden.