Im Interesse der Beschäftigten
Gewerkschaften und Teile der Politik wollen die geringfügige Beschäftigung am liebsten abschaffen. Den Beschäftigten würden sie damit aber keinen Gefallen tun.
- Gewerkschaften und Teile der Politik wollen die geringfügige Beschäftigung am liebsten abschaffen.
- Nicht einmal jeder sechste Minijobber will eine Vollzeitbeschäftigung mit mehr als 32 Wochenstunden.
- Zwar würden viele geringfügig Beschäftigte gern mehr arbeiten – aber nicht gleich Vollzeit.
Die Liste der Übel, die nach Meinung vieler Kritiker von der geringfügigen Beschäftigung ausgehen, macht sich u.a. an zwei Punkten fest:
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Immer mehr Minijobs anstelle von regulären Arbeitsplätzen. Für eine systematische Umwandlung von Vollzeitstellen in Minijobs gibt es bislang allerdings kaum Belege. Die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten hat sich seit 2004 nur wenig verändert.
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Fehlende Rentenansprüche. Nicht für jedes Beschäftigungsverhältnis muss die gesamte Maschinerie der Sozialversicherungsbürokratie anlaufen. Die Gewerkschaften deuten dies in mangelnden Schutz um. Der Kern des Problems liegt jedoch woanders. Die Minijobber wären auch dann nicht abgesichert, wenn sie der vollen Versicherungspflicht unterliegen würden. Denn die Leistungen aus Arbeitslosen- und Rentenversicherung wären viel zu gering, um den Lebensunterhalt zu decken.
Die eigentlichen Probleme sind die kurze Arbeitszeit und das geringe Bruttoeinkommen. Einerseits gibt es bei manchen Jobs nur für wenige Stunden einen Bedarf. Andererseits zeigt eine Befragung, dass die meisten Mini- und Teilzeitbeschäftigten auch nur an einem geringen Arbeitsvolumen interessiert sind (Grafik):
Nicht einmal jeder sechste Minijobber will eine Vollzeitbeschäftigung mit mehr als 32 Wochenstunden.
Zwar würden viele geringfügig Beschäftigte gern mehr arbeiten – aber nicht gleich Vollzeit. Multipliziert man die im Schnitt gewünschte Arbeitszeit mit dem aktuellen Stundenlohn, ergibt sich ein Lohn, der unterhalb der Minijob-Grenze von derzeit noch 400 Euro liegt (Kasten).
Neue Regeln für Minijobs
Die Verdienstgrenze für Minijobs wird zum 1. Januar 2013 um 50 Euro auf 450 Euro angehoben. Der Grund: Während die durchschnittlichen Gehälter und Löhne in den vergangenen zehn Jahren gestiegen sind, ist die Grenze für Minijobs seit der letzten Reform 2003 unverändert geblieben. Neu ist auch, dass geringfügig Beschäftigte ab Januar dazu verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Bisher konnten sie eine Vollmitgliedschaft beantragen – ab 2013 müssen Minijobber einen Antrag stellen, um sich von der Versicherungspflicht zu befreien. Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbetrag von 30 Prozent, der auf die Sozialversicherungsträger verteilt wird. Gesetzlich kranken- oder arbeitslosenversichert sind die Minijobber jedoch nicht.