Gut, aber noch nicht gut genug
Damit Kreditinstituten künftig nicht mehr die Pleite droht oder sie mit viel Geld gerettet werden müssen, will die EU die Eigenkapitalvorschriften für die Geldhäuser verschärfen. Doch auch wenn die vorgeschlagenen Regeln in die richtige Richtung weisen, gibt es noch einiges nachzubessern.
- Damit Kreditinstituten künftig nicht mehr die Pleite droht oder sie mit viel Geld gerettet werden müssen, will die EU die Eigenkapitalvorschriften für die Geldhäuser verschärfen.
- Bis spätestens 2018 müssen die Banken mindestens 8 Prozent des nach Risiken gewichteten Vermögens als Eigenkapital vorhalten.
- Allein in Europa benötigen die Banken etwa 256 Milliarden Euro zusätzlich, um die Basel-III-Kriterien zu erfüllen.
Das EU-Vorhaben basiert auf dem Reformpaket „Basel III“ des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht. Ein wesentlicher Bestandteil des Pakets sind höhere Anforderungen an das Eigenkapital – spätestens 2018 müssen die Banken mindestens 8 Prozent des nach Risiken gewichteten Vermögens – dieses umfasst beispielsweise Wertpapiere – als Eigenkapital vorhalten (Kasten). Erreichen die Banken die Kapitalquoten nicht, drohen Sanktionen bis hin zum Verlust der Lizenz.
Zu diesen Quoten kommen noch mehrere Kapitalpuffer hinzu, die beispielsweise in Rezessionen Verluste auffangen sollen. Insgesamt kann die geforderte Eigenkapitalquote damit bis zu 18 Prozent betragen. Für Banken, die als „systemrelevant“ eingestuft werden, liegt die Latte unter Umständen noch höher.
Darüber hinaus sieht Basel III vor, dass die Banken anhand mehrerer Kennzahlen ihre finanzielle Solidität belegen. Um etwa eine zu hohe Verschuldung zu vermeiden, soll das Kernkapital mindestens 3 Prozent der Summe aus Bilanzvermögen – z.B. Sachanlagen – und außerbilanziellen Geschäftspositionen – z.B. Kreditzusagen – betragen. Damit die Geldhäuser auch in Krisenzeiten „flüssig“ sind, müssen die hochliquiden Mittel wie Bankguthaben oder Staatsanleihen mindestens so groß sein wie die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen.
Da sich alle 20 großen Industrie- und Schwellenländer verpflichtet haben, die Basel-III-Regeln umzusetzen, werden die Banken weltweit ihr Eigenkapital kräftig aufstocken müssen (Grafik):
Allein in Europa benötigen die Banken etwa 256 Milliarden Euro zusätzlich, um die Basel-III-Kriterien zu erfüllen.
Ob aber Basel III seine positive Wirkung in der EU vollständig entfalten kann, ist ungewiss. Zumindest sind die von Brüssel vorgesehenen Regeln verbesserungsbedürftig:
So gehen im EU-Vorschlag zum Beispiel – anders als bei Basel III vorgesehen – die Staatsanleihen aller Mitgliedsländer unabhängig von ihrer Bonität mit einem Risikogewicht von null in die Berechnung des Vermögens ein. Dabei bergen, wie die Euro-Schuldenkrise gezeigt hat, Staatsanleihen durchaus Ausfallrisiken. Das gleiche Problem entsteht dadurch, dass die Banken eines Landes heimische Staatsanleihen ohne Einschränkung zu ihren hochliquiden Mitteln zählen dürfen. Und schließlich will die EU erst im Jahr 2016 prüfen, ob sie die Mindestkernkapitalquote von 3 Prozent überhaupt einführt.
Eigenkapitalquoten nach Basel III
Die Mindesteigenkapitalquote von 8 Prozent des nach Risiken gewichteten Vermögens setzt sich aus 4,5 Prozent hartem Kernkapital, 1,5 Prozent erweitertem Kernkapital und 2 Prozent Ergänzungskapital zusammen. Zum Kernkapital gehören dabei jene finanziellen Mittel, mit denen im laufenden Geschäftsbetrieb Verluste ausgeglichen werden können. Beispiele für hartes Kernkapital sind Stammaktien und Gewinnrücklagen, zum erweiterten Kernkapital zählen unter anderem Vorzugsaktien. Als Ergänzungskapital gelten Mittel, die im Insolvenzfall zusätzlich verfügbar sind – etwa langfristige nachrangige Verbindlichkeiten.