Entlastung für Beitragszahler
Zwar steigt zum Jahreswechsel der Höchstbeitrag zu den gesetzlichen Sozialversicherungen. Weil aber die Rentenkasse überläuft und deshalb der Beitragssatz sinken kann, winkt dem Gros der Beitragszahler unterm Strich eine Entlastung.
- gesetzlich sozialversichert ist, zahlt Monat für Monat einen festen Prozentsatz von seinem beitragspflichtigen Einkommen an die Rentenkasse, an die Bundesagentur für Arbeit und an seine Krankenkasse.
- Anders als im Steuersystem gibt es in der Sozialversicherung aber eine Beitragsbemessungsgrenze.
- Weil die Rentenkasse überläuft und deshalb der Beitragssatz sinken kann, winkt dem Gros der Beitragszahler unterm Strich eine Entlastung.
Wer gesetzlich sozialversichert ist, zahlt Monat für Monat einen festen Prozentsatz von seinem beitragspflichtigen Einkommen an die Rentenkasse, an die Bundesagentur für Arbeit und an seine Krankenkasse.
Anders als im Steuersystem gibt es in der Sozialversicherung aber eine Beitragsbemessungsgrenze. Alles, was darüber hinaus verdient wird, muss zwar versteuert werden, bleibt aber von Beiträgen verschont.
Bei genauerem Hinsehen ist eine solche Kappung sinnvoll:
-
Rente: Das gesetzliche Altersgeld ist eine beitragsbezogene Leistung. Wer während seines Erwerbslebens hohe Beiträge entrichtet hat, der erhält folglich im Alter eine hohe Rente. Würden nun auch Entgeltbestandteile jenseits der Bemessungsgrenze der Beitragspflicht unterworfen, dann erhielten Besserverdiener im Alter eine noch höhere Rente – mit der Folge, dass die Schere zwischen hohen und niedrigen Renten noch weiter als ohnehin schon auseinanderklafft.
-
Krankenversicherung: Das gesetzliche Gesundheitssystem leidet unter anderem daran, dass zwischen dem Beitrag und den Kosten des Versicherungsschutzes kein Zusammenhang besteht. Mit dem Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze würde dieser steuerähnliche Charakter weiter verstärkt, statt Anreize zu einem kostenbewussten Umgang mit knappen Mitteln zu setzen.
Während höhere Bemessungsgrenzen dazu führen, dass bei unveränderten Beitragssätzen die Gutverdiener und deren Arbeitgeber tiefer in die Tasche greifen müssen, profitieren alle Beitragszahler von sinkenden Sätzen. Und das ist im nächsten Jahr erfreulicherweise der Fall (Tabelle):
Die Bundesregierung erhöht zwar den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum Jahreswechsel um 0,1 Punkte auf 2,05 Prozent, dafür soll der Beitragssatz zur Rentenversicherung aber von 19,6 auf 19 Prozent sinken.
In Beiträgen ausgedrückt heißt das (Grafik): Wer 3.500 Euro pro Monat verdient, muss von seinem Gehalt rund 708 Euro Arbeitnehmerbeitrag für die Sozialkassen abknapsen. Auch sein Arbeitgeber legt jeden Monat noch einmal mehr als 676 Euro drauf.
Interview
Regierung und Opposition wetteifern um das richtige Konzept gegen Altersarmut. Doch was ist dran an den Gerechtigkeitsvorstellungen, die hinter Zuschussrente oder der Solidarrente stehen? Nachgefragt bei IW-Rentenexperte Dr. Jochen Pimpertz.
1. Warum schützt die gesetzliche Rente angeblich nicht vor Altersarmut?
Um Missverständnisse zu vermeiden –bei einem Vollzeitbeschäftigten tut sie das und sie wird es in der Regel auch künftig können. Aber der demografische Wandel zwingt uns, die Alterssicherung nicht mehr allein auf die umlagefinanzierte Säule zu stellen, sondern auch die betriebliche und private Vorsorge einzubinden.
2. Damit werden die aktuellen Beitragszahler aber doppelt belastet – Rentenbeiträge und Privatvorsorge.
Richtig, allerdings leisten auch die Rentner einen Beitrag, weil die jährliche Rentenanpassung geringer ausfällt als zu früheren Zeiten. Doch auch wenn die Beitragszahler heute doppelt gefordert sind, weil sie neben der Beitragszahlung zusätzlich Kapital ansparen müssen, gibt es keine Alternative. Denn ein Zurück zu einer gesetzlichen Rente, die wie früher den Lebensstandard sichert, lässt sich nur auf Kosten der nachfolgenden Generationen finanzieren. Dass die aber auch dann noch mitspielen, wenn weiter steigende Beitragslasten ihre Beschäftigungs- und Einkommenschancen zunehmend beschränken, muss bezweifelt werden.
3. Wer ein Leben lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, muss im Alter mehr rausbekommen als jemand, der nie in die Rentenkasse eingezahlt hat – oder nicht?
Diese Gerechtigkeitsvorstellung führt in die Irre. Denn an der Grenze zur Grundsicherung beißen sich zwei Prinzipien: Während die Rente leistungsbezogen ist, also jemanden belohnt, der lange und viel eingezahlt hat, fragt die Grundsicherung bewusst nicht nach der Erwerbsbiografie. Sie soll bei Bedürftigkeit ein „menschenwürdiges Auskommen“ sichern, unabhängig von der Lebensleistung. Die Menschenwürde lässt sich aber nicht danach unterscheiden, ob und wie lange jemand Rentenbeiträge eingezahlt hat.
4. Die SPD setzt auf die Solidarrente. Ist das eine Alternative?
Nein, die Solidarrente ist nichts anderes als die Zuschussrente, nur mit schwächeren Zugangsvoraussetzungen. Das führt übrigens nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums dazu, dass sich die Kosten, die bei der Zuschussrente ursprünglich auf bis zu 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2030 veranschlagt wurden, beim SPD-Konzept verdreifachen.