Elterngeld: Fehlende Anpassung an Inflation
Seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 haben sich die damals festgelegten Sätze nicht geändert. Durch die fehlende Anpassung an die Inflation ändert sich zusehends der Charakter der Familienhilfe.
- Seit 1986 unterstützt der Staat junge Eltern finanziell, zunächst mit dem Bundeserziehungsgeld und seit 2007 mit dem Elterngeld.
- Das Elterngeld ist bis heute unverändert geblieben, die Inflation wurde nie eingepreist.
- Aufgrund der Konstruktion der Finanzhilfe sind dadurch vor allem Eltern mit niedrigen und höheren Einkommen benachteiligt.
Es hat in Deutschland Tradition, dass der Staat Eltern direkt nach der Geburt ihres Kindes unterstützt. So gab es im Jahr 1986 erstmals ein sogenanntes Bundeserziehungsgeld. Gut zwei Jahrzehnte später folgte das Elterngeld, wie wir es heute kennen. Es sollte die Lohnverluste abfedern, die Eltern haben, nachdem ihr Nachwuchs zur Welt gekommen ist. Die Höhe des Elterngelds variierte je nach vorherigem Einkommen zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Das Problem: Daran hat sich bis heute nichts geändert (Grafik):
Berücksichtigt man die Inflation seit der Einführung des Elterngelds, hätte diese Leistung in Deutschland im Jahr 2023 zwischen monatlich 413 Euro und 2.480 Euro liegen müssen.
Somit haben Elterngeldbezieher im unteren und oberen Einkommensbereich über die Jahre an Kaufkraft verloren, für den Rest käme der Inflationsausgleich kaum zum Tragen. Weil die Politik nie eine Anpassung vorgenommen hat, hat sich außerdem unter den Empfängern einiges verschoben:
Während nur gut 6 Prozent der Eltern von Kindern, die 2011 geboren wurden, Anspruch auf den Höchstsatz des Elterngelds hatten, erreichten zehn Jahre später bereits knapp 17 Prozent das dafür nötige Nettoeinkommen von 2.770 Euro pro Monat. Viele sind folglich aufgrund des fehlenden Inflationsausgleichs in den Bereich gerutscht, in dem das Elterngeld nicht mehr mit dem Einkommen steigt, und haben somit an Kaufkraft verloren.
Die Politik hat das Elterngeld nie an die Inflation angepasst, zuletzt aber die Obergrenze für das Anrecht auf die Leistung gesenkt – damit wurde mehr für die Konsolidierung des Bundeshaushalts getan als für junge Familien.
Einzig die Obergrenze für das Anrecht auf Elterngeld hat die Politik zuletzt angepasst. Für Paare sinkt sie von 300.000 Euro im Jahr schrittweise auf 175.000 Euro für ab April 2025 geborene Kinder. Anders als für die Beitragshöhe ist hier das Bruttoeinkommen der Familie die Grundlage.
Mit beiden Entscheidungen – keine Anpassung an die Inflation und Absenken der Obergrenze – hat die Politik mehr für die Konsolidierung des Bundeshaushalts getan als für junge Familien. Will sie ernsthaft wieder die ursprünglichen Ziele des Elterngelds verfolgen und für Familien einen Schonraum in der ersten Lebensphase des Kindes schaffen sowie etwas für die Gleichstellung tun, muss sie die Beitragssätze an die Inflation anpassen und auch Paaren mit höheren Einkommen den Zugang zum Elterngeld ermöglichen.