Der Informationsdienst
des Instituts der deutschen Wirtschaft

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Tarifpolitik Lesezeit 3 Min.

Ein Gesetz macht noch keine Tarifbindung

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung die Tarifbindung stärken. Doch ähnliche Vorhaben haben bereits in der Vergangenheit nicht funktioniert, wie eine Datenauswertung zeigt. Vielmehr drohen durch die neue Regelung Nachteile für kleine und mittelgroße Betriebe und mehr Bürokratieaufwand. Um die Tarifbindung zu erhöhen, sind andere Maßnahmen sinnvoller.

Kernaussagen in Kürze:
  • Trotz diversen Vergaberegelungen für öffentliche Projekte auf Landesebene, die die Tarifbindung berücksichtigen, ist selbige in Deutschland in den vergangenen Jahren fast flächendeckend gesunken.
  • Daher ist von dem neuen Bundestariftreuegesetz kein positiver Effekt auf die Tarifbindung zu erwarten. Vielmehr drohen ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand und schlechtere Chancen für kleine und mittlere Unternehmen auf öffentliche Aufträge.
  • Eine nachhaltige Stabilisierung des Tarifsystems kann nur über die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände selbst gelingen, indem diese neue Mitglieder gewinnen.
Zur detaillierten Fassung

Mehr Tarifbindung in Deutschland, das wünschen sich nicht nur die Gewerkschaften, sondern auch der Staat. Um sie zu stärken, will die Bundesregierung das Bundestariftreuegesetz auf den Weg bringen. Die Idee dahinter: Will ein Unternehmen künftig einen staatlichen Auftrag übernehmen, muss es seinen Beschäftigten tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren.

Der Gesetzentwurf wird kontrovers diskutiert, vor allem aus zwei Gründen: Zum einen würde das Gesetz zu mehr bürokratischem Aufwand führen. Dabei will die Regierung eigentlich Bürokratie abbauen. Zum anderen gibt es Zweifel an der Wirksamkeit eines solchen Gesetzes. Schon der Effekt des Tarifautonomiestärkungsgesetzes von 2014 blieb hinter den Erwartungen zurück, wie der Text zum neuen Gesetzentwurf einräumt.

Um empirische Aussagen über die Tarifbindung in Deutschland tätigen zu können, hat sich das IW die Entwicklung auf Landesebene genauer angesehen. Als Zeitraum bot sich dafür 2014 bis 2024 an, weil die meisten Bundesländer vor dem Jahr 2014 Vergaberegelungen eingeführt haben, die die Tarifbindung berücksichtigen. Das Ergebnis ist ernüchternd (Grafik):

Zwischen 2014 und 2024 ist die Tarifbindung der Betriebe in 14 von 16 Bundesländern – teils deutlich – gesunken.

So viel Prozent der Unternehmen in diesen Bundesländern waren im Jahr 2024 tarifgebunden Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Die größten Verlierer waren Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Zulegen konnte lediglich Mecklenburg-Vorpommern. Die Zahlen geben somit keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Tarifbindung durch Landestariftreueregelungen gestärkt werden konnte.

Eine nachhaltige Stabilisierung des Tarifsystems kann nur über die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände selbst gelingen, indem diese neue Mitglieder gewinnen.

Zudem bestehen selbst zwischen Bundesländern mit vergleichbaren Vergaberegelungen große Unterschiede. So hat sich die Tarifbindung in Sachsen-Anhalt und Thüringen ganz anders entwickelt als in Mecklenburg-Vorpommern. Auch in den vergleichbaren Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen liegen die Werte deutlich auseinander. Und noch ein wichtiger Aspekt kommt hinzu: Bayern und Sachsen, wo keine Tariftreueregelungen gelten, sind statistisch keine Ausreißer nach unten.

Diese Ergebnisse legen nahe, dass andere Faktoren entscheidender für die Entwicklung der Tarifbindung sind als Tariftreuegesetze.

Von dem neuen Bundesgesetz ist daher kein positiver Effekt auf die Tarifbindung zu erwarten. Vielmehr ist zu befürchten, dass neben dem zusätzlichen Bürokratieaufwand kleine und mittlere Unternehmen künftig seltener an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, weil sie seltener tarifgebunden sind.

Der Gesetzentwurf konzentriert sich ferner fast ausschließlich auf die Arbeitgeberseite. Dabei legen Daten des Sozio-oekonomischen Panels große Organisationsprobleme auf der Arbeitnehmerseite offen:

Im Jahr 2023 waren nur noch knapp 15 Prozent der Beschäftigten in Deutschland Mitglied in einer Gewerkschaft.

Dass die Tarifbindungsquote dennoch bei knapp 50 Prozent liegt, ist auf das Vorgehen der Unternehmen zurückzuführen. Zwar gelten tariflich vereinbarte Lohn- und Arbeitsbedingungen rechtlich zunächst nur für Gewerkschaftsmitglieder. Allerdings wenden viele Betriebe die Regelungen für alle ihre Mitarbeiter an (Grafik):

Mehr als 38 Prozent der Beschäftigten werden tariflich entlohnt, sind aber kein Mitglied einer Gewerkschaft.

Auf so viel Prozent der Beschäftigten in Deutschland traf dies im Jahr 2023 zu Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Das führt wiederum zu einem Grundsatzproblem: Ein System, in dem – wie die Daten belegen – immer weniger Unternehmen und Beschäftigte an der Aushandlung von Tarifverträgen beteiligt sind, die vereinbarten Regelungen jedoch auf viele Arbeitsverhältnisse angewendet werden, gerät aus dem Gleichgewicht und verliert seine Legitimität.

Eine nachhaltige Stabilisierung des Tarifsystems kann daher nur über die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände selbst gelingen, indem diese neue Mitglieder gewinnen. Durch die bessere steuerliche Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen werden Gewerkschaften dabei bereits von politischer Seite unterstützt. Gleichzeitig sollten jedoch auch auf Arbeitgeberseite mehr Anreize für einen freiwilligen Eintritt in die Tariforganisationen geschaffen werden, beispielsweise durch eine kürzere Nachwirkung von Tarifverträgen oder eine flexiblere Gestaltung des Tarifrechts. Mit staatlichem Zwang durch Ausschreibungsvorgaben wird sich die Tarifbindung nicht erhöhen.

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