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Einkommensteuer Lesezeit 2 Min.

Ehegattensplitting: Reform träfe vor allem Alleinverdiener

Die SPD möchte das Ehegattensplitting reformieren, um mehr Arbeitsanreize für den weniger verdienenden Partner zu setzen. Das würde vor allem die Steuerlast für Familien mit einem Alleinverdiener erhöhen.

Kernaussagen in Kürze:
  • Die SPD möchte das Ehegattensplitting reformieren, um mehr Arbeitsanreize für den weniger verdienenden Partner zu setzen.
  • Im Raum steht die Einführung des sogenannten Realsplittings, mit dem der Besserverdienende nur noch einen festgeschriebenen Maximalbetrag an den Partner übertragen könnte.
  • Das würde vor allem die Steuerlast für Familien mit einem Alleinverdiener erhöhen: Verdient ein Partner 100.000 Euro und der andere nichts, würden durch die Reform fast 4.600 Euro mehr Einkommensteuer anfallen als bisher.
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Alle Jahre wieder: Das Ehegattensplitting steht in der Politik einmal mehr zur Diskussion. Die jetzige Regelung ermöglicht es Ehepaaren, ihr gesamtes Bruttoeinkommen gemeinsam besteuern zu lassen. Konkret heißt das: Die zu versteuernden Einkünfte werden zusammengerechnet und durch zwei geteilt. Anschließend wird die Einkommensteuer auf jede Hälfte erhoben – dadurch sinkt die Steuerlast im Vergleich zur Einzelveranlagung.

Ohne das Ehegattensplitting – also mit einer individuellen Besteuerung beider Ehepartner – hätten die Haushalte in Deutschland 2026 rund 25 Milliarden Euro mehr Einkommensteuer gezahlt. Besonders profitieren Familien mit einem Alleinverdiener:

Verdient ein Partner 100.000 Euro und der andere nichts, beträgt die Steuerersparnis durch das Splitting derzeit fast 9.800 Euro.

Das kann den Anreiz zur Arbeitsaufnahme für den Partner ohne eigenen Verdienst reduzieren – weswegen die SPD eine Reform anstrebt.

Eine Reform des Ehegattensplittings kann allenfalls eine Stellschraube sein – sie ersetzt keine umfassende Familien- und Arbeitsmarktpolitik.

Die Regelung vollständig abzuschaffen, gilt aufgrund verfassungsrechtlicher Gründe als unrealistisch. Möglich ist vermutlich die Einführung des sogenannten Realsplittings, mit dem der Besserverdienende nur noch einen festgeschriebenen Maximalbetrag an den Partner übertragen könnte – zum Beispiel in Höhe des Grundfreibetrags von aktuell 12.348 Euro. IW-Berechnungen zeigen (Grafik):

Bei einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro des Alleinverdieners würden damit fast 4.600 Euro mehr Einkommensteuer anfallen als bisher.

Steuereffekte für Ehepartner bei einer Einführung des Realsplittings in Euro pro Jahr Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Bei einem alleinigen Einkommen von 70.000 Euro würden rund 2.000 Euro mehr an den Staat wandern. Deutlich weniger von der Reform betroffen wären Doppelverdiener-Haushalte: Ehepartner, die 50.000 Euro beziehungsweise 25.000 Euro im Jahr verdienen, kämen zusammen auf die gleiche Steuerzahlung wie bisher. Erst mit höheren Einkommensunterschieden würde sich eine Neuregelung auf den Steuerbetrag auswirken.

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind offen

Inwieweit die angedachte Reform mehr Menschen zur Aufnahme einer Arbeit animiert, ist offen. Schließlich reicht der bloße Anreiz nicht aus, wenn passende Rahmenbedingungen fehlen – zum Beispiel können viele Familien ihr Arbeitsvolumen ohne ausreichende Kinderbetreuung schlicht nicht erhöhen. Da eine Änderung des Ehegattensplittings zudem wohl nur für neue Ehen gelten würde, wäre die kurzfristige Wirkung gering. Eine solche Reform kann damit allenfalls eine Stellschraube sein – sie ersetzt keine umfassende Familien- und Arbeitsmarktpolitik.

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