Die Mehrheit sorgt vor
Fast 60 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben eine Betriebsrente – zur Jahrtausendwende waren es erst knapp 50 Prozent. Eine Verpflichtung für die Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern eine Zusatzrente anzubieten, schießt aber über das Ziel hinaus.
- Die Unternehmen der privaten Wirtschaft organisieren die betriebliche Altersversorgung auf fünf unterschiedlichen Wegen.
- Insgesamt hatten im Jahr 2013 rund 17,8 Millionen Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung.
- Lediglich 2,2 Prozent der Beschäftigten kombinieren ihre betriebliche Vorsorge mit der Riester-Förderung.
Die Unternehmen der privaten Wirtschaft organisieren die betriebliche Altersversorgung auf fünf unterschiedlichen Wegen (Kasten). Der öffentliche Dienst bietet seinen Angestellten eine eigene Zusatzversorgung an. Insgesamt hatten im Jahr 2013 rund 17,8 Millionen Arbeitnehmer eine betriebliche Zusage.
Weil manche Arbeitnehmer gleich mehrere Anwartschaften haben, kommt man in der Summe auf über 20 Millionen Verträge (Grafik).
Angesichts dieses Befunds sind Forderungen der Politik nach einer verpflichtenden betrieblichen Altersvorsorge kaum nachzuvollziehen – zumal Deutschlands Arbeitnehmer auch noch privat vorsorgen. Ohne Direktzusage und Unterstützungskasse kombinieren lediglich 2,2 Prozent der Beschäftigten ihre betriebliche Vorsorge mit der Riester-Förderung. Demnach werden die meisten der aktuell 16 Millionen Riester-Verträge entweder zusätzlich zur betrieblichen Altersvorsorge oder stattdessen abgeschlossen. Hinzu kommen Kapitallebensversicherungen und Immobilien, die ebenfalls Teil der privaten Vorsorge sind.
Die betriebliche Altersversorgung
Direktversicherung. Hier schließt der Arbeitgeber einen Lebensversicherungsvertrag mit einer privaten Versicherungsgesellschaft ab. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder Hinterbliebene.
Pensionskasse. Sie ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das einen Rechtsanspruch auf Leistungen einräumt. Pensionskassen funktionieren wie eine Lebensversicherung. Finanziert werden die Zusagen durch Einzahlungen der Arbeitgeber.
Direktzusage. Der Arbeitgeber verspricht seinem Mitarbeiter eine ergänzende Versorgung im Alter und zahlt diese dann aus zuvor gebildeten Pensionsrückstellungen und laufenden Erträgen.
Unterstützungskasse. Hier erfolgt die Versorgungszusage über eine rechtlich selbstständige Gesellschaft, in die der Arbeitgeber einzahlt. Die Begünstigten können ihre Ansprüche jedoch nur gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.
Pensionsfonds. Die rechtsfähige Fondsgesellschaft sagt den Arbeitnehmern lebenslange Leistungen im Ruhestand zu. Finanziert wird der Pensionsfonds über Einzahlungen des Arbeitgebers.
Damit eine Insolvenz des Arbeitsgebers nicht die Betriebsrente gefährdet, muss er dieses Risiko beim Pensionssicherungsverein absichern. Pensionskassen sind zwar von dieser Pflicht befreit, unterliegen dafür aber der Versicherungsaufsicht.