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Steuerpolitik Lesezeit 2 Min.

Die EU muss eine Digitalsteuer sorgsam abwägen

Die USA drohen, auf Warenimporte aus Europa hohe Zölle zu erheben. Die Europäische Union könnte das unter anderem mit Steuern auf digitale Dienstleistungen kontern. Die EU muss allerdings darauf achten, sich mit dem Vorhaben nicht selbst zu schaden.

Kernaussagen in Kürze:
  • Würde die EU eine Digitalsteuer einführen, könnte sie Schätzungen zufolge Einnahmen von jährlich 4 bis 5 Milliarden Euro erzielen.
  • Die EU muss allerdings darauf achten, sich mit dem Vorhaben nicht selbst zu schaden. Entscheidend ist nicht zuletzt, wo die Steuer ansetzt.
  • Zudem sind die Hürden für die Umsetzung hoch. Denn die Hoheit für die Steuererhebung liegt bei den einzelnen Mitgliedsstaaten, die die Abgabe einstimmig beschließen müssten.
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Ausgang ungewiss – die USA und die EU verhandeln wieder über ein Zollabkommen, doch ob ein Ergebnis zustande kommt und wie es aussieht, ist angesichts der Launen von US-Präsident Donald Trump schwer vorherzusehen. Die Europäer tun also gut daran, alles für den Fall vorzubereiten, dass die US-Regierung am Ende doch den Zollhammer schwingt.

Eine Option sind Beschränkungen des Dienstleistungshandels, da die EU hier gegenüber den USA ein Defizit aufweist und somit der Zugang zum europäischen Markt für US-Tech-Unternehmen wichtig ist. Die EU-Kommission erwägt eine EU-weite Digitalsteuer. Einige Staaten haben eine solche Steuer bereits eingeführt (Grafik):

Frankreich erhebt schon seit 2019 eine Digitalsteuer – unter anderem auf Online-Werbung – und hat damit im vergangenen Jahr knapp 800 Millionen Euro eingenommen.

So besteuern diese EU-Staaten Umsätze aus Online-Werbung, Online-Marktplätzen sowie dem Verkauf von Nutzerdaten Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Würde die EU als Ganze eine solche Steuer einführen, könnte sie Schätzungen zufolge Einnahmen von jährlich 4 bis 5 Milliarden Euro erzielen.

Das klingt verlockend – und doch könnte sich die EU mit einer falsch ausgestalteten Digitalsteuer am Ende selbst schaden. Entscheidend ist nicht zuletzt, wo die Steuer ansetzt. Erhebt die EU die Abgabe etwa auf Umsätze von Online-Marktplätzen wie Amazon Marketplace, könnten die Anbieter die steigenden Kosten zumindest teilweise an die lokalen Händler, die die Plattform nutzen, weiterreichen. Vermutlich würden am Ende auch die Konsumenten in der EU höhere Preise zahlen müssen.

Die EU könnte US-Zölle unter anderem mit Steuern auf digitale Dienstleistungen kontern – muss allerdings darauf achten, sich damit nicht selbst zu schaden.

Zudem gilt es, bei allen Ansatzpunkten der Digitalsteuer die große Marktmacht der US-Tech-Konzerne zu berücksichtigen – sprich: zu prüfen, ob die europäischen Nutzer der digitalen Dienstleistungen überhaupt auf andere als die US-Anbieter ausweichen könnten. Gegebenenfalls könnte die EU gezielte Anreize für den Auf- oder Ausbau europäischer Alternativen setzen.

Und selbst wenn die EU die Argumente für eine Digitalsteuer für überzeugend genug hält, sind die Hürden für die Umsetzung hoch. Denn die Hoheit für die Steuererhebung liegt bei den einzelnen Mitgliedsstaaten, die die Abgabe einstimmig beschließen müssten – angesichts der sehr unterschiedlichen Interessenlagen ein schwieriges Unterfangen.

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