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Steuerpolitik Lesezeit 2 Min.

Die Abschaffung des Solis ist überfällig

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich aktuell mit der Frage, ob der Solidaritätszuschlag noch rechtmäßig ist. Seine Abschaffung würde die Unternehmen in Deutschland finanziell deutlich entlasten und Raum für Investitionen schaffen, wie IW-Berechnungen zeigen.

Kernaussagen in Kürze:
  • Im Jahr 2023 zahlten immer noch rund sechs Millionen Bundesbürger sowie schätzungsweise 600.000 Kapitalgesellschaften den Solidaritätszuschlag.
  • Seine Abschaffung ist spätestens mit dem Auslaufen des Solidarpakts im Jahr 2019 politisch geboten und ökonomisch wichtig.
  • Für die Unternehmen würde das dringend benötigten finanziellen Spielraum schaffen: Ohne den Soli würden sie im Zeitraum von 2020 bis 2028 rund 65 Milliarden Euro sparen.
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Ein Jahr – so lange sollte der Solidaritätszuschlag ursprünglich erhoben werden, als er im Jahr 1991 eingeführt wurde. Heute – mehr als 30 Jahre später – zahlen ihn Bundesbürger und Unternehmen immer noch.

Spätestens als im Jahr 2019 der Solidarpakt auslief, hatte der Solidaritätszuschlag ausgedient. Doch statt ihn abzuschaffen, hat die Politik lediglich den Kreis der Zahler verkleinert: Den Soli muss seit 2021 leisten, wer als Alleinstehender mehr als 7.000 Euro brutto im Monat verdient, bei Ehepaaren ist die Grenze doppelt so hoch.

Im vergangenen Jahr zahlten so rund sechs Millionen Bundesbürger die Abgabe – das waren gut 10 Prozent der Einkommensteuerpflichtigen hierzulande. Hinzu kamen schätzungsweise 600.000 Kapitalgesellschaften, für die es keine neuen Einschränkungen gab. Zudem wird der Soli unvermindert auf Kapitalerträge wie Zinsen erhoben.

Vor dem Bundesverfassungsgericht haben mittlerweile die Verhandlungen darüber begonnen, ob der Soli nach 2019 noch verfassungsgemäß ist. Sollte das Gericht entscheiden, dass dies nicht der Fall ist, müsste der Bund im äußersten Fall die Steuern aus den Jahren 2020 bis 2024 zurückzahlen. Die bereits eingeplanten Einnahmen bis 2028 würden zudem ausbleiben. Das ergibt insgesamt eine beträchtliche Summe (Grafik):

Die Staatseinnahmen aus dem Solidaritätszuschlag von 2020 bis 2028 belaufen sich schätzungsweise auf rund 122 Milliarden Euro.

Staatseinnahmen aus dem Solidaritätszuschlag in Milliarden Euro Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Sollte die Abgabe entfallen, würde das zwar eine weitere Lücke im Bundeshaushalt verursachen – der Schritt ist aufgrund des ausgelaufenen Solidarpakts trotzdem überfällig.

Der Solidaritätszuschlag hat ausgedient, seine Abschaffung ist überfällig.

Unabhängig davon ist die Wirtschaftslage der Unternehmen Grund genug, die Abgabe zu hinterfragen. Schließlich schwächelt die Konjunktur, die Wirtschaft stagniert und in vielen Branchen drohen Gehaltsnullrunden oder sogar Entlassungen. Würde der Soli rückwirkend abgeschafft werden, hätten die Unternehmen, die aktuell rund 60 Prozent seines Gesamtaufkommens zahlen, mehr finanziellen Spielraum:

Zusammen mit den Rückzahlungen aus den bereits geleisteten Abgaben der Jahre 2020 bis 2024 würden die Firmen in Deutschland bis 2028 knapp 65 Milliarden Euro einsparen.

Das Geld könnte in dringend benötigte Investitionen fließen. Eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist daher – unabhängig vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts – politisch geboten und ökonomisch wichtig.

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