Den Lohnwettbewerb beschränkt
Im Bauhauptgewerbe hat der Mindestlohn keine Arbeitsplätze vernichtet, sondern heimische Arbeitnehmer vor der ausländischen Konkurrenz bewahrt. Zu diesem Ergebnis kommen zumindest drei Institute in einer gemeinsamen Studie für das Bundesarbeitsministerium.
- Im Bauhauptgewerbe hat der Mindestlohn keine Arbeitsplätze vernichtet, sondern heimische Arbeitnehmer vor der ausländischen Konkurrenz bewahrt.
- Insgesamt stiegen die Bruttostundenlöhne in der Baubranche seit 1997 in Ostdeutschland um 2,4 und in Westdeutschland um 1,4 Prozent stärker, als es ohne Mindestlohn der Fall gewesen wäre.
- Im Osten ist die Chance geringfügig gesunken, nach einem Jobverlust einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Es gibt kaum ein Thema, das in Deutschland so kontrovers diskutiert wird wie die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne. Dabei wird oft übersehen, dass nicht jede Lohnuntergrenze des Teufels ist. Es kommt immer darauf an, wie stark die Löhne steigen und wie viele Mitarbeiter davon betroffen sind.
Die Auswirkungen des Mindestlohns im Bauhauptgewerbe (Kasten) wurden jetzt gemeinschaftlich von drei renommierten Instituten untersucht – dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg, dem Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (Essen) sowie dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (Köln).
Die Institute stellen unisono fest, dass Arbeitnehmer von der Einführung des Mindestlohns im Jahr 1997 profitiert hätten – sowohl finanziell als auch in puncto Jobs:
Lohnzuwächse.
Die Bäume sind hier nicht in den Himmel gewachsen:
Insgesamt stiegen die Bruttostundenlöhne in der Baubranche seit 1997 in Ostdeutschland um 2,4 und in Westdeutschland um 1,4 Prozent stärker, als es ohne Mindestlohn der Fall gewesen wäre.
Der Anstieg fiel im Westen deshalb bescheidener aus als im Osten, weil zwischen Nord- und Bodensee nicht einmal 4 Prozent der Arbeitnehmer einen Mindestlohn bekamen – im Osten der Bundesrepublik waren es immerhin 24 Prozent.
In Westdeutschland sind die Löhne ohnehin 30 bis 45 Prozent höher als in Ostdeutschland – die meisten Mitarbeiter der Bauunternehmen verdienen demzufolge so gut, dass für sie der Mindestlohn gar nicht von Bedeutung ist. In Ostdeutschland dagegen entspricht der Mindestlohn in etwa 85 Prozent des durchschnittlich gezahlten Lohns.
Ein Grund für diese Schere ist, dass im Westen viel mehr Arbeitnehmer nach Tarif bezahlt werden als im Osten (Grafik). Zudem sind die von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelten Entgelte meist höher als die durch den Mindestlohn festgelegte Lohnuntergrenze.
Jobs.
Hier ging es um die Frage, ob – wie vereinzelt befürchtet – nach Einführung des Mindestlohns Arbeitsplätze abgebaut wurden. Nein, antworten die Institute. Im Osten ist lediglich die Chance geringfügig gesunken, nach einem Jobverlust einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Denkbar ist auch, dass der Mindestlohn durch Einpersonenbetriebe umgangen wurde. In welchem Umfang dies geschehen ist, konnte nicht berechnet werden.
Eines jedoch wurde mit dem Mindestlohn gewiss erreicht: Die Zahl der aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmer am Bau ist zurückgegangen. Die heimischen Beschäftigten wurden also, wie mit dem Mindestlohn beabsichtigt, vor der Konkurrenz geschützt – zulasten der Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Der Baumindestlohn
Aktuell liegt der Mindestlohn in den neuen Bundesländern bei 10,00 Euro und in den alten bei 11,05 Euro. Außerdem gibt es im Westen seit 2003 einen Mindestlohn II von 13,40 Euro für fachlich höher qualifizierte Arbeitnehmer. Im Osten wurde dieser im Jahr 2009 ohne signifikante Auswirkungen wieder abgeschafft.