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Arbeitsmarkt Lesezeit 2 Min.

Chancenkarte: Visa für ausländische Fachkräfte

Seit Mitte 2024 können ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten unter bestimmten Bedingungen ohne konkretes Jobangebot nach Deutschland kommen und hier nach einer Arbeit suchen. Die sogenannte Chancenkarte bietet viel Potenzial für qualifizierte Einwanderung, allerdings steht dem noch eine unzureichende Digitalisierung in den Behörden im Weg.

Kernaussagen in Kürze:
  • Die Chancenkarte ermöglicht es seit Juni 2024 qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten, nach Deutschland einzureisen und sich hier bis zu einem Jahr lang um einen Job zu bemühen.
  • Innerhalb des ersten Jahres stellten deutsche Auslandsvertretungen fast 11.500 Chancenkarten-Visa aus. Indien vereint fast ein Drittel davon auf sich.
  • Noch ruckelt es im System. Ein großes Problem bleibt die mangelnde Digitalisierung der deutschen Behörden.
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Fachkräfte aus dem Ausland für den deutschen Arbeitsmarkt gewinnen – das ist bislang oft ein schwieriger und langwieriger Prozess. Um ihn zu vereinfachen, hat die Bundesregierung 2023 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz überarbeitet. Ein neuer Bestandteil ist die Chancenkarte. Dieses Visum ermöglicht es seit Juni 2024 qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten, nach Deutschland einzureisen und sich hier bis zu einem Jahr lang um einen Job zu bemühen. Zuvor war dies nur unter strengen Auflagen gestattet.

Die Chancenkarte bietet nicht nur den interessierten Fachkräften aus dem Ausland neue Möglichkeiten. Auch die Unternehmen in Deutschland profitieren davon, dass potenzielle Mitarbeiter schon hier leben.

Innerhalb des ersten Jahres stellten deutsche Auslandsvertretungen fast 11.500 Chancenkarten-Visa aus. Ein Land sticht dabei hervor (Grafik):

Indien vereint mit 3.721 Visa fast ein Drittel der bislang ausgegebenen Chancenkarten auf sich. Dahinter folgt die Volksrepublik China mit 807.

So viele Chancenkarten wurden in diesen Ländern bis Mitte Juni 2025 ausgestellt Download: Grafik (JPG) herunterladen Grafik (EPS) herunterladen Tabelle (XLSX) herunterladen

Das neue Visum bietet nicht nur den Interessierten aus dem Ausland neue Möglichkeiten. Auch die Unternehmen in Deutschland profitieren davon, dass potenzielle Mitarbeiter schon hier leben und keine umständlichen Verfahren notwendig sind.

Auch die Integration sollte einfacher gelingen – schließlich beweisen ausländische Fachkräfte, die mit der Absicht, hier zu arbeiten, in die Bundesrepublik einreisen, bereits eine hohe Motivation, sich einzubringen.

Trotz aller Vorteile ruckelt es aber noch im System. So sind die rechtlichen Regelungen für Visa weiterhin sehr komplex und werden von den Behörden teils unterschiedlich ausgelegt. Dazu können sich die Bearbeitungszeiten der Anträge auf eine Chancenkarte je nach Standort über Monate erstrecken.

Ein großes Problem bleibt zudem die mangelnde Digitalisierung der deutschen Behörden. Die Chancenkarten-Regelung ist ausschließlich als digitales Verfahren konzipiert, in vielen der 167 von Deutschland betriebenen Visastellen in 134 Ländern ist die digitale Antragstellung allerdings noch nicht möglich. Auch in den Ausländerbehörden kommt das digitale Antragsverfahren für Aufenthaltstitel nur langsam voran. Die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene digitale koordinierende Anlaufstelle für die gesamte Verfahrenskette der Erwerbsmigration sollte daher unbedingt schnell aufgebaut werden.

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